Kommt in Unterägeri ein Leinenzwang?

Bauernland könnte für Hunde bald Tabu sein

Für Unterägerer Hunde dürfte es bald eng werden. Dies jedenfalls, wenn das neue Hundereglement angenommen wird. (Bild: kap)

Am Montagabend wird an der Gemeindeversammlung in Unterägeri nicht nur über Budget und Steuern, sondern auch über Hunde diskutiert. Konkret plant die Gemeinde ein neues Reglement, das die Tiere stark einschränken würde.

Am Montagabend lädt Unterägeri die Bevölkerung zur Gemeindeversammlung. Insbesondere geht es dabei um den Finanzplan und das Budget. Die Zahlen sehen rosig aus, die Steuern sollen gesenkt werden, der Gemeinde geht es finanziell gut.

Weniger gut geht es den Unterägerer Hunden, sollte das neue Reglement über das Halten von Hunden angenommen werden. Eine Regelung diesbezüglich sei nicht nur von der Korporation, sondern auch von verschiedenen Landwirten an die Gemeinde herangetragen worden, schreibt diese in der Broschüre zur Gemeindeversammlung.

Es sei in den letzten Jahren vermehrt festgestellt worden, dass Unterägeri für Hundehalterinnen aus anderen Gemeinden der Region, welche in ihren Hundereglementen eine Leinenpflicht festgelegt hätten, ein beliebtes Ziel sei.

Und das sorge zum Teil für Probleme. Etwa, weil die Hunde «Spielplätze und landwirtschaftliches Nutzland verkoten, Wildtiere im Wald aufscheuchen oder sich gegenüber Menschen und anderen Hunden aggressiv verhalten», wie die Gemeinde festhält. «Es ist erwiesen, dass Hundekot auf landwirtschaftlich genutzten Flächen liegenbleibt und gesundheitliche Schäden bei Nutztieren verursachen kann.»

Ein Passus macht Hundehalter stutzig

So weit, so nachvollziehbar. Niemand dürfte sich daran stossen, dass im neuen Reglement festgelegt wird, dass Hunde «art- und tiergerecht zu halten und zu versorgen» sind und dass sie so zu halten seien, «dass weder Menschen noch Tiere gefährdet oder belästigt werden».

Auch die Forderung, dass «Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, den Hundehalterpflichten nachzukommen», erscheint logisch, genauso wie die Regelung, dass die Tiere auf öffentlichen Anlagen sowie in Naturschutz- und Moorschutzgebieten an der Leine geführt werden sollen.

«Hunde dürfen vom 16. März bis zum 31. Oktober nicht in landwirtschaftlichen Kulturen laufengelassen werden.»

Geplante Regelung der Gemeinde Unterägeri (gekürzt)

Dann jedoch folgt eine Passage, die gerade Hundehalter stutzig machen dürfte: «Hunde, ausser Diensthunde und Jagdhunde im Einsatz, dürfen vom 16. März bis zum 31. Oktober nicht in landwirtschaftlichen Kulturen, beispielsweise auf Wiesen, Heuflächen, Äckern, laufengelassen werden.»

Das Landwirtschaftsland ist omnipräsent

Das Problem: Nichtlandwirtschaftliche Grünflächen gibt es in Unterägeri kaum, wie ein Blick auf den Zonenplan zeigt. Dunkelgrün zu sehen ist der Wald. Alle hellgrünen Flächen sind landwirtschaftlich genutztes Land. Leuchtgrün gestreifte Flächen bedeuten Moorlandschaften. Auszuweichen, um Fido von der Leine zu lassen, dürfte für Unterägerer Hundehalter demnach schwierig werden.

Die Gemeinde Unterägeri schreibt auf Anfrage: «Der Gemeinderat lehnt sich beim das Hundereglement der Gemeinde Oberägeri an, damit das Ägerital über vergleichbare Rahmenbedingungen verfügt.»

Tatsächlich trat in Oberägeri dieselbe Einschränkung, wie nun Unterägeri umzusetzen wünscht, bereits Ende 2016 in Kraft.

Bei den hellgrünen Flächen handelt es sich um Landwirtschaftszonen. Leuchtgrün gestreift sind die Moorlandschaften. (Bild: Zugmap)

Emotionale Diskussion auf Facebook

Tatsächlich sorgt das Reglement im Vorfeld zur Gemeindeversammlung auf der Facebookseite «Zuger Tierfreunde» für rege und sehr emotionale Diskussionen. Der Urheber des Beitrags nervt sich, dass das Reglement «faktisch einem Leinenzwang für Hunde in der ganzen Landwirtschaftszone gleichkommt und den Bauern zum Polizisten macht». Er findet, mit dem Anti-Littering-Gesetz gebe es bereits ein Instrument, um fehlbare Hundehalter zu büssen.

«Ein Hund ist ein Bewegungstier. So wie Pferde auf grossen Weiden rennen sollen, sollten es auch Hunde.»

Äusserung einer Facebook-Nutzerin auf einen entsprechenden Beitrag

Eine Landwirtin aus Risch äussert sich dazu wie folgt: «Ein Hund ist ein Bewegungstier. So wie Pferde auf grossen Weiden rennen sollen, sollten es auch Hunde.» Dies, sofern sie die Regeln einhalten würden, also sofern etwa die Vierbeiner nicht vor und nach dem Mähen ins Heugras gehen, nicht in frisch gesäte Felder rennen und die Hundehalter den Kot der Tiere pflichtbewusst aufnehmen.

Auch andere bedauern den Plan der Gemeinde, dass Hunde stark eingeschränkt werden sollen, «nur weil der Mensch nicht seinen Pflichten nachkommt». Doch sei dies eben allzu oft der Fall.

Zu bedenken gilt ausserdem: Derzeit wird auch auf kantonaler Ebene im Rahmen des neuen Waldgesetzes ein Passus diskutiert, mit dem Hundehalter stärker in die Pflicht genommen werden. Gemäss den Ergebnissen der ersten Kantonsratslesung müssen Hunde künftig während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden (zentralplus berichtete). Voraussichtlich im Januar findet die zweite Lesung dazu statt.

Viel Platz, um voll und ganz Hund zu sein, bleibt den Hunden in Unterägeri vielleicht bald nicht mehr.

Verwendete Quellen
  • Unterlagen zur Gemeindeversammlung
  • Anfrage bei der Gemeinde Unterägeri
  • Facebook-Debatte
  • Informationen von Zugmap
  • Frühere Berichterstattung
  • Hundereglement Oberägeri
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