Angriff auf das Zuger Öffentlichkeitsgesetz

Barbara Gysel (SP): «Wir wollen keinen zahnlosen Tiger!»

Die Kantonsräte Luzian Franzini (ALG, l.), Barbara Gysel (SP, r.) und Tabea Estermann (GLP) stellen sich kritisch gegen die Gelüste der Zuger Regierung, das Öffentlichkeitsgesetz einzuschränken.

Am Öffentlichkeitsgesetz hat der Zuger Regierungsrat schwer zu beissen. SP, GLP und ALG halten den Zusatzaufwand für gerechtfertigt und lehnen Einschränkungen ab. Die SVP will sich überlegen, ob sie die Regierungsratskritik in einen Vorstoss ummünzen will.

Der Zuger Regierungsrat gibt zwar zu, dass die überwiegende Zahl der Anfragen um Akten- und Protokolleinsicht in Berücksichtigung des Öffentlichkeitsgesetzes rasch und unproblematisch erledigt werden können. Doch moniert er in seiner Antwort zur kleinen Anfrage der SVP-Fraktion im Kantonsrat auch einzelne äusserst zeit- und personalaufwändige Zugangsgesuche (zentralplus berichtete).

Ein zentraler Kritikpunkt: Ab und an vorgebrachte Zugangsgesuche mit einem seriellen Charakter und unspezifischem sowie wahllosem Inhalt würden dem Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgesetzes widersprechen.

Der Kanton Zürich formuliere in seinem Gesetz beispielsweise, dass die Bearbeitung von Zugangsgesuchen, die dem öffentlichen Organ einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen, vom Nachweis eines schutzwürdigen Interesses abhängig gemacht werden können. Eine Bestimmung wie jene in Zürich, so der Zuger Regierungsrat, wäre auch für den Kanton Zug eine denkbare Lösung.

Die SVP will sich überlegen, ob sie einen Vorstoss machen will

Auch andernorts im fünfseitigen Papier meldet der Zuger Regierungsrat einen Revisionsbedarf für das seit 2014 geltende Zuger Gesetz an. zentralplus hat alle Fraktionen im Kantonsrat angeschrieben und gefragt, wie sie zu der Antwort des Regierungsrates stehen.

«In der Politik, wo viele Themen über lange Zeiträume behandelt werden, kann auch der Rückgriff auf Beratungen von mehreren Jahren sinnvoll sein.»

Barbara Gysel, SP-Kantonsrätin

Der Kantonsrat Philip C. Brunner, Fraktionschef der Zuger SVP und damit der Partei, die die Anfrage eingereicht hatte, teilt mit, dass die Fraktion das weitere Vorgehen in der kommenden Montagssitzung besprechen wolle. Während die Reaktionen von FDP und Mitte des Kantons Zug noch ausstehen, haben die nicht im Zuger Regierungsrat vertretenen Parteien SP, ALG und die Grünliberalen rasch reagiert, und zwar sehr deutlich.

SP will grösstmögliche Transparenz

Kantonsrätin Barbara Gysel (SP) betont: Wir von der SP haben uns seit Anbeginn für ein starkes Öffentlichkeitsgesetz eingesetzt. Wir wollen keinen zahnlosen Tiger.» Und sie ergänzt: «Wir haben schon vor Jahren den kostenfreien Zugang verlangt.» Demokratie erfordere – natürlich unter Berücksichtigung von Ausnahmen wie Persönlichkeitsschutz – mehr Öffnung denn Einschränkung.

Der Regierung, die sich daran stört, dass Protokolle «ungezielt» auf Jahre zurückverlangt werden, hält sie eine scharfe Antwort entgegen: «In der Politik, wo viele Themen über lange Zeiträume behandelt werden, kann auch der Rückgriff auf Beratungen von mehreren Jahren sinnvoll sein.»

«Eine Revision, wie sie vom Regierungsrat vorgeschlagen wird, würde das Öffentlichkeitsgesetz schwächen. Dagegen wird sich die ALG zur Wehr setzen.»

Luzian Franzini, ALG-Kantonsrat

Barbara Gysel findet eine Revision des Zuger Öffentlichkeitsgesetzes unnötig und verweist darauf, dass auch begleitende Massnahmen infrage kommen: «Einschränkungen bei besonders schützenswerten Daten kann man regeln. Für den Streitfall könnte man auch eine Schlichtungsstelle prüfen.»  

Die SP werde sich auch in Zukunft explizit für das Öffentlichkeitsprinzip aussprechen anstelle Geheimhaltung zu unterstützen. «Ausnahmen sind wichtig und richtig, aber sie widersprechen dem Grundsatz nicht.»

ALG ist gegenüber der Informationspolitik der Regierung traditionell kritisch

Nationalrätin Manuela Weichelt von der Alternative – die Grünen Kanton Zug (ALG) hat die Informationspolitik der Zuger Regierung schon verschiedentlich als Heimlichtuerei angeprangert (zentralplus berichtete). So verwundert die deutliche Antwort von ALG-Kantonsrat Luzian Franzini nicht. «Eine Revision, wie sie vom Regierungsrat vorgeschlagen wird, würde das Öffentlichkeitsgesetz schwächen. Dagegen wird sich die ALG zur Wehr setzen.»

Er meint, die 13 Gesuche seit Sommer 2022 müssten von einer Zuger Verwaltung gut bewältigt werden können. Er ortet aber auch Klärungsbedarf, wo das Öffentlichkeitsgesetz in Konflikt gerät mit anderen Gesetzen. «Aus unserer Sicht ist es problematisch, dass der Regierungsrat im Fall Eurochem das Wirtschaftsförderungsgesetz als Grund nutzte, um die Korrespondenz mit Eurochem nicht offenlegen zu müssen.»

Zuger Verwaltung hat nichts zu befürchten, sofern sie sich ans Gesetz hält

Er erinnert daran, dass der Regierungsrat aus Sicht der ALG keine überzeugende Antwort gegeben habe auf diesen auch in der ALG-Interpellation «Welches Verständnis von Medienfreiheit und Transparenz hat der Zuger Regierungsrat?» geäusserten Widerspruch.

«Damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, darf der Zugang zu Dokumenten nicht durch abschreckende Gebühren behindert werden.»

Tabea Estermann, GLP-Präsidentin und Kantonsrätin

Wehren werde sich die ALG gegen die Idee, für Auskünfte in Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes Gebühren zu verlangen. «Der Zugang zu Dokumenten der Verwaltung soll ein Recht sein, das allen unabhängig von ihren ökonomischen Möglichkeiten offenstehen soll.»

Wir können es uns auch leisten, die entsprechenden Ressourcen zur Beantwortung des Öffentlichkeitsgesetzes zu gewährleisten.»

Tabea Estermann (GLP): «Wir sind alle der Staat»

Die Zuger GLP-Präsidentin Tabea Estermann verweist darauf, dass sie lediglich ihre persönliche Meinung äussern könne, das Thema müsse in der Fraktion erst noch besprochen werden. Im Hinblick auf die Äusserungen des Regierungsrates auf spezifische Anfragen, gegebenenfalls Gebühren in Betracht zu ziehen, antwortet sie: «Damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, darf der Zugang zu Dokumenten nicht durch abschreckende Gebühren behindert werden.»

Sie ist sich sicher, dass die ganz grosse Mehrheit der Anfragen – wenn auch vielleicht unangenehm oder herausfordernd – sinnvoll und angemessen sind. Dass es in seltenen Fällen auch Missbräuche geben kann und in solchen Fällen eine Gebühr in Erwägung gezogen werden muss, kann sie sich vorstellen.

Was auch immer die Zuger SVP als Reaktion auf die Antworten der Zuger Regierung beschliessen will, andere Parteien sind in Lauerstellung; gegen einen Antrag zur Revision des seit der Einführung 2014 unveränderten Zuger Öffentlichkeitsgesetzes ist Widerstand programmiert.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Philip C. Brunner
  • Telefonat und Mailverkehr mit Barbara Gysel
  • Mailverkehr mit Luzian Franzini
  • Mailverkehr mit Tabea Estermann
  • Medienarchiv von zentralplus
  • Antwort des Zuger Regierungsrats auf die kleine Anfrage der SVP-Fraktion
  • Öffentlichkeitsgesetz des Kantons Zug

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Hanswurst
    Hanswurst, 24.03.2023, 19:11 Uhr

    Gut, dass sich in ZG SP, ALG und GLP derartig und wohl richtigerweise für das Öffentlichkeitsprinzip ins Zeug legen. In unverständlichem Gegensatz dazu wartet das Öffentlichkeitsprinzip in der von genannten drei Parteien dominierten Stadt Luzern immer noch auf seine Umsetzung. Konsistente und glaubwürdige Parteipolitik sieht anders aus!

    👍2Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon