Wegen Veruntreuung verurteilt

Zug: Geschäftsührer greift für Kokain in die Kasse

Der Mitarbeiter einer Zuger Firma griff in die Kasse seines Arbeitgebers um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. (Bild: Adobe Stock)

Der Geschäftsführer einer Zuger Firma bedient sich über Monate hinweg aus der Kasse seines Arbeitgebers. Am Ende liegt der Schaden bei fast 40'000 Franken. Das Geld braucht der Mann für seinen Kokainkonsum. Jetzt hat er dafür die Quittung der Luzerner Staatsanwaltschaft bekommen.

Er war nur wenig mehr als ein halbes Jahr Geschäftsführer der Zuger Firma. Dann kam die fristlose Kündigung. Für den Luzerner im mittleren Alter dürfte das keine Überraschung gewesen sein: Der Verwaltungsrat hatte bemerkt, dass Geld in der Kasse fehlte.

Geld, das der Geschäftsführer über Monate hinweg abzwackte – weil er es für seinen eigenen Drogenkonsum brauchte. Der Schaden? Rund 37'000 Franken.

Strafverfolger verhängen bedingte Geldstrafe und Busse

Das gab nicht nur geschäftsintern Konsequenzen, auch die Zuger Staatsanwaltschaft hat sich der Sache angenommen. Mittlerweile hat diese ihre Strafuntersuchung abgeschlossen - mit einem rechtskräftigen Strafbefehl von Ende März, der unlängst zur öffentlichen Einsicht auflag.

Wegen Veruntreuung verurteilen die Strafverfolger den Schweizer Staatsbürger zu 30 Tagessätzen Geldstrafe bedingt sowie zu 300 Franken Busse.

Der Beschuldigte erbte wohl auch Schulden seines Vorgängers

Bereits am Tag seiner fristlosen Entlassung hatte der Mann gegenüber seinem Arbeitgeber alles zugegeben und eine Schuldanerkennung unterschrieben. Statt der gut 37'000 Franken belief sich der festgehaltene Betrag aber auf über 40'000 Franken. Grund: Schon vor dem Stellenantritt des Mannes hatte Geld in der Kasse gefehlt. Wie der Strafbefehl zeigt, hatte sich offenbar schon dessen Vorgänger bei seinem Arbeitgeber bedient.

Immerhin: Einer Verurteilung wegen Drogendelikten entgeht der Mann

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