Er fuhr mit dem Stoff vor, dann klickten die Handschellen
Im Herbst 2020 fängt ein Zuger an, mit Drogen zu handeln. Schnell werden die Mengen grösser, die Ware härter, dann fliegt er auf. Eine Laufbahn wie im Film. Sie dauerte sieben Monate.
Sie finden das Gras im Keller und das Geld in der Küche. Als die Polizisten im Mai 2021 die Wohnung eines damals 41-jährigen Mannes durchsuchen, stossen sie auf 50'000 Franken in der Kühlschrank-Lüftung. Fast 13'000 Franken liegen im Schlafzimmer.
Und im Hobbyraum unterhalb des vierstöckigen Mehrfamilienhauses mitten im Kanton Zug sind die Drogen: Neun Pakete Haschisch, 49 Vakuumbeutel Marihuana; zusammen fast 11 Kilogramm Stoff, abgewogen, abgepackt, verkaufsfertig.
Schweizer lieferte Drogen mit dem Familienauto
Der Mieter ist Drogendealer. Das wissen die Polizisten, spätestens seit sie ihn kurz vor der Hausdurchsuchung bei einer Drogenübergabe beobachtet hatten. In ihrer Anklage wird die Zuger Staatsanwaltschaft später schreiben, der Mann sei «mehrmals wöchentlich» unterwegs gewesen, nach Feierabend, mit dem Familienauto. Überall im Kanton Zug habe er die Drogen verkauft, die seine Kunden bei ihm per Handy bestellt hatten.
Die Übergaben fanden im Auto statt, wo die Polizei im Mai 2021 auf 61 Beutelchen Kokain mit 92 Prozent Reinheitsgehalt stiess – und wo die Dealerkarriere des heute 43-Jährigen in einer Verhaftung endete. Wenige Monate nachdem sie angefangen hatte.
Die Hintermänner bleiben unbekannt
Laut der Staatsanwaltschaft kauft der Schweizer spätestens im Oktober 2020 zum ersten Mal Marihuana für den Weiterverkauf. Zwei Monate später, im Dezember, steigt er ins Kokainbusiness ein. Ersteht er zu Beginn nur einige Gramm, werden die Mengen schnell grösser, bis er im Frühling 2021 mindestens 7,5 Kilogramm Marihuana und 5 Kilogramm Haschisch von seinen Lieferanten bekommt. In den Befragungen nannte der Schweizer die Hintermänner Thommy und Jovi. Wer Thommy und Jovi sind, wissen die Strafverfolger nicht.
Das zeigt das kürzlich veröffentlichte, rechtskräftige Urteil des Zuger Strafgerichts. Wegen mehrfachen Drogenbesitzes und gewerbsmässigen Drogenverkaufs verurteilt ihn das Gericht zu 16 Monaten Gefängnis bedingt und zu 125 Tagessätzen bedingter Geldstrafe à 120 Franken. Zudem muss er dem Staat seinen Gewinn zurückzahlen.
Gericht: Dealer handelte gewerbsmässig
Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Schweizer gewerbsmässig gehandelt hat, da er mit seinen Drogengeschäften 25'000 Franken verdient hatte. Diese habe er zudem in den Kauf weiterer Drogen reinvestiert, das Geld habe er «somit für seine Lebensgestaltung benötigt, sodass (...) von gewerbsmässigem Handel auszugehen ist», heisst es im Urteil.
Noch während der 17-tägigen Untersuchungshaft hatte der Schweizer gestanden, weshalb ihm das Gericht entgegenkommt: Es senkt die Einsatzstrafe von 23 auf 16 Monate, und damit auf exakt gleich viel wie die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe bei drei Jahren Probezeit gefordert hatte. Der amtliche Verteidiger des 43-Jährigen hatte nicht einmal versucht, die Strafe für den Beschuldigten gross zu drücken – und beantragte 15 Monate Gefängnis, bedingt ausgesprochen, bei zweieinhalb Jahren Probezeit.
Unter anderem, weil der Schweizer nicht vorbestraft war, erachtet es auch das Gericht nicht als notwendig, eine unbedingte Strafe auszusprechen. Laut dem Urteil ist die sogenannte Legalprognose des Schweizers gut. Heisst: Auch das Gericht glaubt, dass die kurze Dealerkarriere des Schweizers zu Ende ist.
- Urteil SE 2022 26 des Zuger Strafgerichts