Verkehrsbetriebe Luzern

Gewerkschaften bestehen auf Vertretung im Verwaltungsrat

Die Gewerkschaften wünschen sich, dass eine Personalvertretung im Verwaltungsrat der VBL mitsteuern kann. (Bild: Emanuel Ammon / Aura)

Die beiden Sozialpartner der Verkehrsbetriebe Luzern VBL verlangen auch nach dem durchgeführten Dialogprozess eine Personalvertretung im Verwaltungsrat. Die rechtliche Argumentation des Stadtrats könne nicht nachvollzogen werden. Die Dialoggruppe habe keine Klärung gebracht.

Die beiden Personalorganisationen PVL und VPOD haben sich als Vertretung der VBL-Mitarbeitenden auf den Dialogprozess eingelassen, der angestossen wurde, nachdem sie die Forderung über eine vom Personal delegierte Person im Verwaltungsrat platziert hat. Mit dem im letzten Jahr erfolgten Rücktritt und der kurzfristigen Neubesetzung des gesamten Verwaltungsrats hätten sich die Voraussetzungen nun geändert.

Nach Meinung der Personalvertretung sei es rechtlich sehr wohl möglich, dass eine vom Personal delegierte Person im Verwaltungsrat Einsitz hat. Die Richtlinie über das Beteiligungsmanagement der Stadt Luzern sehe vor, dass Traktandierung und Antragstellung für Wahlgeschäfte zu den unentziehbaren und unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrates gehören und dass der Stadtrat in diese Kompetenz nicht eingreifen kann.

Im öffentlichen Verkehr üblich

So sei die Einsitznahme im Verwaltungsrat von Mitarbeitenden der Verwaltung rechtlich zulässig. Aus Sicht der Personalvertreter gebe es auch keinen ersichtlichen Grund, weshalb dies nicht auch bei einer Person, die durch das Personal delegiert wird, der Fall sein sollte. Dies sei bei mehreren Unternehmungen im öffentlichen Verkehr bereits heute der Fall, auch bei privatrechtlichen Aktiengesellschaften. Als Beispiel werden Bern, Genf, Basel, Solothurn und die Verkehrsbetriebe Schaffhausen aufgezählt.

Der politische Wille des Grossen Stadtrats, eine durch das Personal delegierte Vertretung des Personals zu haben, wurde mit der Überweisung des Postulats 72 klar zum Ausdruck gebracht. Dieses wurde im März 2021 im Nachgang an die VBL-Affäre eingereicht und vom Parlament gegen den Willen des Stadtrates überwiesen. Unvergessen bleibe, wie der damalige Verwaltungsrat von einem Tag auf den anderen und in corpore das Handtuch warf, ohne sich um eine geordnete Übergabe zu kümmern, hiess es im Postulat (zentralplus berichtete). Dieses Verhalten sei nicht nur gegenüber der Eignerin, sondern in besonderem Masse auch gegenüber den Mitarbeitern der VBL ein Affront.

Politischer Wille des Stadtrates soll fehlen

Für die beiden Personalorganisationen ist klar, dass eine solche Person jeweils nicht nur die Personalinteressen verfolgen dürfe, sondern für das Wohl des gesamten Betriebs einstehen muss. Dies ergibt sich auch aus der Treuepflicht, welche im Aktienrecht festgehalten wird.

Man sehe keinen rechtlichen Hinderungsgrund für eine vom Personal delegierte Vertretung im Verwaltungsrat und empfehle dem Luzerner Stadtrat weiterhin, das überwiesene Postulat 72 zu erfüllen.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Personalverbände
  • Dringliches Postulat 72
  • Stellungnahme der Stadt zum Postulat 72
  • Berichterstattung zentralplus
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