Nach Dachstockbrand in Kriens

Warum viele Häuser keinen Blitzschutz haben

Immer wieder sorgen Blitze für Brände. Trotzdem ist ein Schutz nicht überall obligatorisch. (Bild: UwBe International)

Nun ist es klar, warum es am 1. August vor Mitternacht in einem Mehrfamilienhaus in Kriens gebrannt hat: Es war ein Blitz, der den Dachstockbrand ausgelöst hat. Dieser Brand hätte wohl mit einem Blitzschutz verhindert werden können. Wir sagen dir, warum viele Häuser vor Blitzen ungeschützt sind.

Die Wetterküche wird von Jahr zu Jahr extremer. Mit der globalen Erwärmung hat es in der Luft auch mehr Energie und diese entlädt sich unter anderem auch in Form von Blitzen. Der Gewittersommer 2021 zählte mehr als doppelt so viele Blitze wie im Vorjahr 2020 (zentralplus berichtete). So blitzte es zwischen Juni und August 33 Mal pro Quadratkilometer. Die Regionen mit der grössten Blitzdichte erstreckten sich von der Zentral- bis zur Nordostschweiz.

Zunehmende Blitzaktivität

Dass ein Blitz auch ab und zu ein Haus trifft, ist bei diesen Zahlen logisch. Und ab und zu löst dies auch einen Brand aus. Das jüngste Beispiel ist der Fall in Kriens, wo in der Nacht auf Dienstag der Dachstock eines Mehrfamilienhauses brannte (zentralplus berichtete).

In Kriens ist während des Gewitters in der Nacht auf Dienstag ein Brand ausgebrochen.
Das Bild der Luzerner Polizei zeigt das Ergebnis dieses Blitzeinschlags. (Bild: Luzerner Polizei)

In der Region gingen in den letzten Jahren mehrere Brände auf das Konto von Blitzeinschlägen. So brannte nach einem Blitzeinschlag im August 2018 in Littau der Dachstock eines Mehrfamilienhauses. Dieses Haus steht an der Luzernerstrasse. Nur wenige hundert Meter entfernt brannte im Juni 2020 ebenfalls ein Mehrfamilienhaus nach einem Blitzeinschlag.

Trotzdem gilt keine Blitzschutzpflicht

Ein gut installierter Blitzschutz hätte die Brände verhindern können. Trotzdem ist es in der Schweiz nicht überall Pflicht, einen solchen Schutz zu installieren. Martin Studhalter, Blitzschutzexperte bei der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) erklärt: «Bei einem normalen Wohnhaus gibt es keine Pflicht. Allerdings gilt eine Blitzschutz-Pflicht beispielsweise bei landwirtschaftlichen Gebäuden, Hotels oder Krankenhäusern, Hochhäusern und Räumen mit grosser Personenbelegung.»

«Ja! Einen direkten Blitzeinschlag kann eine gut installierte Blitzschutzanlage tatsächlich verhindern.»

Martin Studhalter, Blitzschutzexperte bei der Gebäudeversicherung Luzern (GVL)

Normale Wohnhäuser müssen also gemäss den schweizerischen Brandschutzvorschriften keinen Blitzschutz installieren. Die Kantone können allerdings entsprechende Vorschriften festlegen. Dies macht auch Luzern: Somit gibt es in der Stadt Luzern, beispielsweise in der Altstadt, eine Pflicht. «Wenn Häuser eng aneinander stehen, gilt in den Altstädten des Kantons Luzern eine Blitzschutzpflicht, da sich dort ein Feuer schnell ausbreiten kann», sagt Studhalter.

Dies gilt für definierte Gebiete in der Stadt Luzern, Beromünster, Rothenburg (Fläcke), Sempach, Sursee und Willisau.

Kann ein Blitzschutz wirklich die Naturgewalt «umleiten»?

Kann eine solche Anlage die gewaltige Kraft eines Blitzes überhaupt stoppen? An den Einschlagstellen der Blitze wird es bis zu 30‘000 Grad heiss. Studhalter sagt klar: «Ja! Einen direkten Blitzeinschlag kann eine gut installierte Blitzschutzanlage tatsächlich verhindern.» Durch den Schutz wird ein Haus zu einem Faradayschen Käfig. Die Energie fliesst via Fangeinrichtung und Ableitungen um das Haus herum ins Erdreich und dringt nicht ins Haus hinein.

Wie ein solches System arbeitet, zeigt die Grafik der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB):

Grafik: Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)

Planen Architektinnen den Einbau eines Blitzschutzsystems, ist für ein Einfamilienhaus mit Kosten von rund 3'000 Franken aufwärts zu rechnen. Wird ein Haus nachgerüstet, sind die Kosten höher.

Komplett sicher ist ein Haus mit dieser Installation allerdings nicht. Ein äusserer Blitzschutz schützt nicht vor einem indirekten Blitzeinschlag. Wenn also ein Blitz neben dem Haus einschlägt, fliesst der Strom über den Boden und Leitungen unter Umständen auch ins Haus und verursacht Schäden. Helfen kann in diesem Fall ein Überspannungsschutz.

Es ist noch ein bisschen Kaffeesatzlesen, ob sich die Vorschriften in Zukunft ändern werden. Allerdings nehmen die Blitzaktivitäten immer mehr zu und somit auch die Schäden. Es liegt auf der Hand, dass die Regelungen wohl überdenkt werden müssen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Jörg
    Jörg, 04.08.2022, 09:49 Uhr

    Das ist ja ein Witz, ein Hausbesitzer der in einem Mehrfamilien Haus kein Blitzableiter hat, sollte von der Versicherung Ausgeschlossen werden, da er zumal Leib und Leben gefährdet.

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