Strafverfahren abgeschlossen

Zug: Rauchen im Bett ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden

Eine brennende Zigarette löste im Mai 2023 einen Einsatz der Stützpunktfeuerwehr Zug aus. (Bild: Symbolbild Zuger Polizei)

Jetzt ist klar, weshalb es Anfang Mai an prominenter Lage an der General-Guisan-Strasse in Zug gebrannt hat: Schuld war eine Zigarette, die eine Matratze in Brand gesteckt hat. Der Bewohner hatte diese nicht richtig gelöscht – und wird dafür jetzt verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt einen Mann wegen «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst». 20 Tagessätze beträgt die bedingte Geldstrafe, hinzu kommen 250 Franken Busse. Das geht aus einem Strafbefehl hervor, der vergangene Woche zur öffentlichen Einsicht bei der Staatsanwaltschaft Zug auflag.

20 Feuerwehrleute standen im Einsatz

Der Mann hatte es Anfang Mai zugelassen, dass eine glühende Zigarette eine Matratze in Brand gesteckt hat. Resultat war ein Einsatz der Stützpunktfeuerwehr Zug.

Rund 20 Feuerwehrleute stark war das Aufgebot, das an die General-Guisan-Strasse ausrückte, wie die Zuger Polizei damals in einer Medienmitteilung schrieb. Darin hiess es, der Mann sei wegen Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung untersucht worden, aber unverletzt geblieben. Auch sonst forderte das Feuer keine Verletzten.

Löschaktion des Bewohners blieb erfolglos

Auch wenn der Mann also keine gesundheitlichen Schäden davontrug, hat er jetzt also die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Laut der Staatsanwaltschaft hatte der Bewohner der Wohnung eine Zigarette nicht richtig im Aschenbecher ausgedrückt. Ohne dass der Mann es bemerkt habe, sei der glühende Stummel auf die Matratze gefallen, wodurch diese zu schwelen begonnen habe.

Das registrierte der Mann und kippte einen Eimer Wasser auf den Brandherd. Jedoch genügte die Löschaktion nicht, die Matratze brannte weiter, bis die Feuerwehr schliesslich «nach einer Drittmeldung» an der General-Guisan-Strasse aufschlug und das Feuer löschte.

Strafverfolger: Bewohner habe «besondere Gefahr» geschaffen

Im Strafbefehl halten die Strafverfolger fest, der Bewohner hätte sich vergewissern sollen, dass die Zigarette richtig gelöscht war, ehe er das Zimmer verliess. Indem er das unterlassen habe, habe er «eine besondere Gefahr geschaffen, welche sich denn auch verwirklichte».

Die 250 Franken Busse muss der Bewohner bezahlen. Da die 20 Tagessätze umfassende Geldstrafe bedingt ausgesprochen wurde, wird sie der Mann nicht zahlen müssen, solange er während der zweijährigen Probezeit nicht erneut straffällig wird. Der Mann hat den Strafbefehl akzeptiert, damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2023 1108 der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Medienmitteilung der Zuger Polizei
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