Justiz
5000 Franken Busse für unbewilligten Umbau

Zuger Unternehmer liess illegal bauen, jetzt wirds teuer

Ein Zuger Unternehmer liess seinen Firmensitz ohne Bewilligung umbauen. (Bild: Adobe Stock)

«Unvorsichtigerweise» habe ein Firmeninhaber aus dem Kanton Zug seinen Hauptsitz ohne Bewilligung umgebaut. Das sagt die Zuger Staatsanwaltschaft – und drückt dem Schweizer 5000 Franken Busse auf.

Der Kauf des Gewerbebaus sei ein Meilenstein für die Firma gewesen. Dessen Umbau ebenfalls. Das schreibt das Industrieunternehmen aus dem Kanton Zug – laut Eigenangaben mehr als 40 Jahre Firmengeschichte und über 50 Mitarbeiter – noch heute auf seiner Website. Fast fünf Jahre nach dem Umbau der Liegenschaft. Und drei Jahre nachdem eine Kontrolle Fragen beim Bauamt einer Zuger Gemeinde hat aufkommen lassen.

Das Gesuch war nicht bewilligt, dafür war das Haus umgebaut

Im Frühling 2021 inspiziert das zuständige Bauamt die Liegenschaft, kontrolliert mitunter, ob es für den Brandfall Fluchtwege gibt und ob diese frei sind.

Die Gemeindevertreter werden nicht schlecht gestaunt haben, als sie sich in dem L-förmigen Gebäude bewegten. Denn sie stellten fest: Die Bauarbeiten, für die der Inhaber fast zwei Jahre zuvor ein Gesuch eingereicht hatte, waren abgeschlossen. Nur: Eine Bewilligung hatte die Gemeinde nie ausgestellt.

Tatsächlich: Der Firmeninhaber liess seinen Hauptsitz während eines Jahres umbauen, das Baugesuch gab er jedoch erst einen Monat vor Ende der Arbeiten ein. Es handle sich um «diverse Umbauten beim Gebäude», hiess es damals in der Ausschreibung im Mitteilungsblatt der Gemeinde. Nur waren die Umbauten nicht bewilligt. Und somit illegal.

Brandschutzvorschriften verletzt

Das hat die Strafverfolger auf den Plan gerufen, wie ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug zeigt, der vor Kurzem veröffentlicht wurde. Mit 5000 Franken büsst der Staat den Firmeninhaber, einen Mann Anfang 60. Wegen Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz und weil er gegen das Feuerschutzgesetz verstossen hatte.

Denn nicht nur kümmerte sich der Mann viel zu spät um eine Baubewilligung. Er ignorierte auch Brandschutzvorschriften. Oder, wie die Strafverfolger schreiben: Der Beschuldigte liess «nach dem erfolgten Innenausbau den Arbeitsbetrieb durch seine Mitarbeiter in der umgebauten Gewerbeliegenschaft, in welcher brandschutztechnische Mängel bestanden, wieder aufnehmen».

Fahrlässigkeit kostet 5000 Franken

Sein Versäumnis legen die Strafverfolger dem Mann als Fahrlässigkeit aus. Und nicht als vorsätzliches Handeln, was härter bestraft werden würde. Der Mann habe die Bau- und Brandschutzbewilligung «unvorsichtigerweise» nicht eingeholt, heisst es im Strafbefehl.

Zu den 5000 Franken Busse kommen 300 Franken für die Kosten der Zuger Polizei hinzu. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 3A 2022 2534 der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Angaben auf der Website der Firma
  • Angaben aus «Zugmap»
  • Angaben aus dem Mitteilungsblatt der Zuger Gemeinde
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