Nach Schwarzarbeit in Beiz

Menschenschmuggel: Jetzt wird auch Zuger Wirt bestraft

Im März wurden in einem Zuger Restaurant drei illegale Hilfsarbeiter aufgegriffen. (Bild: Adobe Stock)

Im März stösst die Polizei in einem Zuger Restaurant auf drei illegale Arbeiter. Jetzt wurde der Chef verurteilt. Zu einer bedingten Geldstrafe und rund 3’500 Franken Busse. Sein Vergehen: Menschenschmuggel.

Sie waren wütend und frustriert, vor allem aber waren sie verwirrt: Mitte April berichtete zentralplus von der Verurteilung dreier Ausländer, die sich illegal in Zug aufgehalten und in einem Restaurant ohne Bewilligung gearbeitet hatten. Nicht für Geld. Sondern für Kost und Logis.

Der Artikel löste in der Leserschaft ein einhelliges Echo aus: «Das ist eine Schweinerei», lautete ein Kommentar. Ein anderer aus der zentralplus-Community fragte: «Hä? Und der Betreiber, der die drei Männer offensichtlich als billige Arbeitskräfte ausgenutzt hat, kommt ungeschoren davon?»

Wirt hat Arbeiter in Personalwohnung untergebracht

Damals war nicht bekannt, was man jetzt weiss: Auch der Wirt kassiert eine Strafe. Das zeigt ein Strafbefehl, den die Zuger Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Die Strafverfolger verurteilen den Inhaber zu 100 Tagessätzen bedingter Geldstrafe à 180 Franken.

Und zwar, weil er die drei Ausländer beschäftigt und in der Personalwohnung seines Restaurants untergebracht hat. Damit habe der Wirt den «rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz» erleichtert, steht im Strafbefehl.

Was das Ausländer- und Integrationsgesetz als «Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts» umschreibt, heisst umgangssprachlich Menschenschmuggel. Das Vergehen wird mit Geldstrafe und Gefängnisstrafe von höchstens einem Jahr bestraft – und ist nicht zu verwechseln mit dem Menschenhandel, also dem Verschieben von Menschen, um sie gegen deren Willen sexuell oder als Arbeitskräfte auszubeuten.

Nidwaldner Behörden befreiten 23 Flüchtlinge

Bereits 2014 hielt das Fedpol, das Bundesamt für Polizei, in einem Bericht fest, dem gewerbsmässigen Menschenschmuggel werde in Medien und Politik zu wenig Aufmerksamkeit beigemessen – obwohl es sich um ein «rücksichtsloses kriminelles Geschäft» handle.

Der aufsehenerregendste Fall der jüngsten Zeit stammt vom September 2022: Damals befreiten Polizisten im Kanton Nidwalden 23 Flüchtlinge aus einem Transporter (zentralplus berichtete). Der Fahrer wurde als mutmasslicher Schlepper festgenommen. Im Juli stehe er vor dem Kantonsgericht Nidwalden, wo er im abgekürzten Verfahren zu drei Jahren Gefängnis teilbedingt verurteilt werden solle, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Vergleichbar mit den Ereignissen in Nidwalden ist die Sache aus Zug nicht. Nichtsdestotrotz handelt es sich um keinen leichten Fall, da die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe verhängt hat und nicht nur eine Busse, wie das Gesetz in leichten Fällen vorsieht.

Eine solche hat der Wirt dennoch zu zahlen: Zusätzlich zur bedingten Geldstrafe fasst der Inhaber 3’600 Franken Busse. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Auf Anfrage von zentralplus wollte sich der Wirt nicht zur Verurteilung äussern.

Verwendete Quellen
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