Nach Verfahren um Zuger Dealer-Trio

Nun kommt die Frau von Zuger Drogenboss an die Reihe

Plastic packet, two lines and pile of cocaine on black background, closeup. (Bild: Adobe Stock)

Ab 2021 machen drei Männer mit schweren Drogendeals Schlagzeilen. Obwohl rechtskräftig verurteilt, beschäftigt ihr Fall die Justiz noch immer: Jetzt erlaubt ein Strafbefehl gegen die Frau eines Dealers einen Einblick in den kriminellen Familienbetrieb.

Als «Zuger Dealer-Trio» gingen drei Männer in die jüngere Kriminalgeschichte ein, die sich 2021 und 2022 wegen schwerer Drogendelikte vor Gericht verantworten mussten. Zweien hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im grossen Stil mit Kokain und Marihuana gehandelt zu haben. Der Dritte war am Aufbau und Unterhalt einer Hanfanlage beteiligt. Nach Weiterzügen ans Zuger Obergericht sind alle drei rechtskräftig verurteilt – teilweise zu langjährigen Gefängnisstrafen und zu noch längeren Landesverweisen.

Nur schon die Geschichte der drei Männer beschäftigte Gerichte und Strafverfolger in Zug über Jahre. Die Nebenschauplätze tun das noch immer.

Serbe verkaufte 170 Kilogramm Cannabis und 5 Kilogramm Kokain

Aktuell zu sehen an einem Strafbefehl gegen eine Frau aus Montenegro: Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt die 36-Jährige, da sie einem der Dealer geholfen hatte. Die Frau ist nicht irgendwer, sondern verheiratet mit dem Mann, von dem vieles aussah, als wäre er das kriminelle Grosshirn der losen Organisation gewesen.

Darauf deutet auch der Strafbefehl, denn dieser zeigt, welche Dimensionen die Geschäfte des Serben angenommen hatten: Zwischen 2016 und 2019 handelte er nachweislich mit rund 170 Kilogramm Marihuana und über 5 Kilogramm Kokain. Der Umsatz betrug über eine Million Franken.

Gleichzeitig zeigt das Dokument, wie die Frau den Drogenboss beraten hat. Und es wird deutlich, dass ein weibliches Auge auf Geschäftsbelange auch Kriminellen guttun kann.

Strafverfolger haben Wohnung und Auto von Drogenboss verwanzt

Diese Erkenntnisse sind Resultat der Auswertung einer umfangreichen Audioüberwachung. Die Strafverfolger hatten Wohnung und Auto des Ehepaars verwanzt. Sprachen die Eheleute miteinander, hörte der Staat zu.

Und bekam deutlich mehr mit, als das, worüber sich der Durchschnittsbürger mit seiner Frau unterhält. So erfuhren die Strafverfolger, dass der Drogenboss seine Entscheide keinesfalls alleine fällte. Seine Frau schaltete sich etwa in die Diskussion ein, wie viel die Männer verdienen sollen, die der Drogenboss für den Betrieb einer Hanfanlage aus dem Balkan geholt hatte. Und zwar in eine Werkstatt samt Büro im Kanton Luzern, die der Drogenboss auf einen falschen Namen angemietet hatte.

Als es darum ging, wie man diese einrichten müsse, wies die Frau ihren Angetrauten darauf hin, dass die Arbeiter irgendwo schlafen müssten, er also Betten anzuschaffen habe. Bei der Budgetberatung für den Betrieb der Hanfanlage warf die Frau ein, 10'000 Franken einzustellen – «für Kleinigkeiten», wie es im Strafbefehl heisst. Und als der Drogenboss in den Verhandlungen für einen neuen Standort der Hanfanlage steckte (wegen Lüftungsproblemen wollte das Unternehmen von Luzern in den Kanton Bern umziehen), fing er sich einen Rüffel seiner Frau ein: Laut dem Strafbefehl «kritisierte» die Frau ihren Mann, weil er nicht schon früher zum neuen Standort gefahren war, um sich umzusehen.

Das gewaschene Geld floss auf das Lohnkonto der Frau

Die Frau habe «durch aktive Mitplanung und psychische Unterstützung» an den Taten ihres Mannes teilgenommen, lautet die Einschätzung der Strafverfolger. Zudem liess der Drogenboss einen Teil seiner Einnahmen über ein Putzinstitut auf das Konto seiner Frau einzahlen.

Gleich verfuhr er mit der Auszahlung von Lottogeldern: In seinem Nachtclub zahlte er einem Gast mehrere Tausend Franken Drogengeld bar aus, nachdem dieser bei einer Swisslos-Lotterie gewonnen hatte. Das Geld forderte der Drogenboss später bei der Swisslos-Genossenschaft zurück, ausbezahlt wurde es wieder auf das Konto seiner Frau.

Frau muss fast 130'000 Franken für Übersetzung zahlen

Deshalb kassiert die Frau 130 Tagessätze bedingte Geldstrafe und 900 Franken Busse – wegen Geldwäscherei und Gehilfenschaft zur mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem bekommt sie vom Staat eine Rechnung über 127'000 Franken, die alleine für die Übersetzung der Audioaufnahmen aus Auto und Wohnung fällig werden.

Den Brief werden die Behörden nach Montenegro schicken müssen. Nach Jahren im Kanton Zug ist die Frau in ihr Heimatland zurückgekehrt. Zusammen mit ihrem Mann? Möglich ist es: Wie die «Zuger Zeitung» erst im Oktober berichtete, verhalte sich der Mann im Gefängnis vorbildlich. Damals deutete vieles darauf hin, dass er bald aus seiner rund fünfjährigen Freiheitsstrafe entlassen werden könnte. Und – wegen eines achtjährigen Landesverweises – die Schweiz dann verlassen müsste.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2018 951 vom 4. April 2023
  • Artikel in der «Zuger Zeitung»
  • Weiterer Artikel in der «Zuger Zeitung»
  • Telefonische Anfrage an das Zuger Obergericht
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von tony.keller
    tony.keller, 22.05.2023, 03:48 Uhr

    die kosten sind recht hoch

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von tony.keller
    tony.keller, 22.05.2023, 03:47 Uhr

    Wie die «Zuger Zeitung» erst im Oktober berichtete, verhalte sich der Mann im Gefängnis vorbildlich.

    das will ich auch hoffen. das der man auch ein guten bericht bekommt. das er sich «gut» in die gruppe integrieren konnte

    wenn man es schon mit straftätern zu tun hat..

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon