Forderungen an Oberägeri

Zank um Budget: Gericht schmettert Beschwerden ab

Das Zuger Verwaltunsgericht hat die Beschwerden rund um das Budget von Oberägeri aufgearbeitet. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Das Zuger Verwaltungsgericht hat die Beschwerden zweier Aktiengesellschaften gegen das Budget von Obergägeri von 2023 abgewiesen. Wegen der Einsprachen war die Gemeinde 2023 während mehrer Wochen handlungsunfähig.

Stillstand auf der Verwaltung: Im Januar 2023 konnte die Gemeinde Oberägeri für mehrere Wochen nur gerade für das nötigste Geld ausgeben. Der Grund: Zwei Einsprachen blockierten das an der Gemeindeversammlung beschlossene Budget (zentralplus berichtete).

Bei den Beschwerdeführern handelte es sich um zwei Aktiengesellschaften. Der Grund war brisant. Konkret steht sie im Zusammenhang mit einem kolossalen Rechtsstreit, der sich seit Jahren in der Gemeinde abspielt und dem ein privater Erbschaftskonflikt zugrunde liegt (zentralplus berichtete). Gemäss den Aktiengesellschaften mit Sitz in Zug, hätte die Gemeinde für sogenannte Staatshaftungsfälle, in welchen Forderungen von sage und schreibe über 67,5 Millionen Franken plus Zinsen gegen die Gemeinde Oberägeri gemacht wurden, Rückstellungen bilden müssen.

Die Regierung des Kantons Zug gab das Budget damals kurze Zeit später wieder frei und wies die Verwaltungsbeschwerde ab. Daraufhin zogen die Beschwerdeführer vor das Verwaltungsgericht. Nun hat auch dieses entschieden.

Schutz von privaten Forderungen durch Gerichte sei «stossend»

Im Urteil stützt es den Entscheid der Zuger Regierung. Es vertritt dabei deren Argumentation, dass eine Budgetierung keineswegs gewährleistet, dass die Gemeinde Oberägeri die gestellten Forderungen zahlen kann. «Die Budgetierung führt nicht dazu, dass mehr Geld vorhanden ist, als eingenommen wird und für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ausgegeben werden muss», heisst es im Urteil.

Wie das Gericht weiter ausführt, sei es stossend, wenn Gerichte private Forderungen schützen würden. Denn der «begehrte Schadenersatz» erhielte dadurch den Status einer gebundenen Ausgabe im Sinne des zugerischen Finanzhaushaltungsgesetzes.

«Daher widerspricht es grundsätzlich den Prinzipien der Rechnungslegung, eine begehrte Schadenersatzforderung zu budgetieren», schreibt das Verwaltungsgericht in ihrem Entscheid. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Zuger Verwaltungsgericht
  • Medienarchiv zentralplus
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Stebel
    Hans Stebel, 31.03.2024, 21:24 Uhr

    Das Urteil ändert aber nichts daran, dass die Gemeinde Oberägeri ein potentielles CHF 67 Mio. Problem hat.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon