Beschwerdeführerinnen prüfen ihre Optionen

Nach Beschwerde: Regierung gibt Oberägerer Budget frei

Die Gemeinde Oberägeri darf nun wieder über ihr Budget verfügen. (Bild: Andreas Busslinger)

Der Zuger Regierungsrat tritt nicht auf die gegen die Einwohnergemeinde Oberägeri eingegangene Beschwerde ein. Der Verwaltung sind damit nicht länger die Hände gebunden. Die Beschwerdeführerinnen prüfen derweil ihre Optionen.

Gegen das Budget der Gemeinde Oberägeri ging vor einigen Tagen eine Beschwerde ein (zentralplus berichtete). Für die Verwaltung ist dies eine einschneidende Massnahme. Nur gerade die nötigsten Verwaltungstätigkeiten können so ausgeführt werden.

«Pro Monat darf höchstens ein Zwölftel der bewilligten und im Budget vorgesehenen Verpflichtungskredite in Anspruch genommen werden», äusserte sich der Gemeindeschreiber Alexander Klaus am Montag gegenüber zentralplus.

«Entscheidend war, dass der Regierungsrat sehr rasch entschieden hat, sodass unsere Hände nicht lange gebunden waren.»

Alexander Klauz, Gemeindeschreiber Oberägeri

Die Gemeinde darf aber bereits wenige Tage nach Beschwerdeeingang wieder aufatmen. Denn der Regierungsrat tritt mangels Beschwerdelegitimation nicht darauf ein. Auch der Aufsichtsbeschwerde wird nicht Folge geleistet, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde. Dies, weil die notwendigen Umstände nicht gegeben seien.

Alexander Klauz, Gemeindeschreiber von Oberägeri, sagt am Donnerstag auf Anfrage: «Da das neue Jahr erst begonnen hat, ist die Arbeit der Verwaltung erst angelaufen. Aber entscheidend war, dass der Regierungsrat sehr rasch entschieden hat, sodass unsere Hände nicht lange gebunden waren. Nun mit dem eigentlichen Budget weiterzufahren, vereinfacht den Betrieb dennoch sehr.»

Gemeinde darf wieder übers Budget verfügen

In der Mitteilung heisst es weiter: «Der Regierungsrat entzieht einer allfälligen Verwaltungsbeschwerde gegen seinen Entscheid betreffend Budget 2023 die aufschiebende Wirkung, da diese einschneidende Konsequenzen für die Gemeinde haben würde.

«Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind damit zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Einwohnergemeinde Oberägeri kann ab sofort über das im Dezember 2022 an der Gemeindeversammlung verabschiedete Budget verfügen», heisst es in der Mitteilung der Gemeinde weiter. 

«Die Beschwerdeführerinnen werden die Begründung des Regierungsrats überprüfen und ihre Optionen sorgfältig evaluieren.»

Statement der Beschwerdeführerinnen

«Wir sind dankbar, dass der Regierungsrat rasch entschieden hat und wir nun in den ordentlichen Verwaltungsbetrieb übergehen können» lässt sich Gemeindepräsident Marcel Güntert zitieren. «Dieser Entscheid bekräftigt unser Vertrauen in den Rechtsstaat.»

Direktion des Innern äussert sich nicht zu Gründen

Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, äussert sich der Rechtsdienst der Direktion des Innern jedoch nicht genauer zur Begründung des Regierungsratsentscheids.

Die Beschwerdeführerinnen nehmen wie folgt Stellung: «Die Beschwerdeführerinnen nehmen den heute kommunizierten Entscheid des Regierungsrates zur Kenntnis. Sie werden die Begründung überprüfen und ihre Optionen sorgfältig evaluieren.»

Riesiger Erbstreit lag der Beschwerde zugrunde

Die Beschwerde wurde von zwei Zuger Aktiengesellschaften verfasst und stand im Zusammenhang mit einem riesigen Rechtsstreit, der sich seit Jahren in der Gemeinde Oberägeri abspielt. Diesem liegt ein privater Liegenschaftsstreit zugrunde (zentralplus berichtete).

Die Beschwerdeführerinnen hatten gefordert, dass die Gemeinde Rückstellungen in der Höhe von 67,5 Millionen Franken im Budget tätigt. Ohne korrekte Budgetierung bestünde das Risiko, dass die Staatshaftungsansprüche der Beschwerdeführerinnen nicht beglichen würden, respektive nicht beglichen werden könnten, hiess es in der Beschwerde.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Gemeinde Oberägeri
  • Frühere Medienberichte
  • Nachfrage beim Rechtsdienst der Direktion des Innern
  • Telefonat mit der Medienverantwortlichen der Gemeinde Oberägeri
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