Kriminalgericht Luzern

Veruntreuung, Betrug? Richter sprechen Geschäftsmann frei

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte einem Unternehmer vorgeworfen, seinen Onkel bei der Vermögensverwaltung hintergangen zu haben. (Bild: Adobe Stock)

Laut der Staatsanwaltschaft soll ein bekannter Luzerner Geschäftsmann das Geld seines Onkels veruntreut haben. Anderer Meinung ist das Kriminalgericht, wie jetzt bekannt wird.

Das Luzerner Kriminalgericht spricht einen Unternehmer frei, der sich vor rund einem Monat wegen Betrugs, Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung verantworten musste (zentralplus berichtete). Das geht aus dem vor Kurzem veröffentlichten Urteil hervor.

Die Gründe für den Freispruch sind unklar. Das Gericht hat seinen Entscheid lediglich im Dispositiv veröffentlicht; also ohne Begründung, wie das etwa notwendig wird, wenn eine Partei Berufung angemeldet hat. Das ist nicht passiert, das Urteil ist rechtskräftig. Auf Anfrage heisst es von der Luzerner Staatsanwaltschaft, man nehme den Entscheid zur Kenntnis und habe auf eine Berufung verzichtet.

Staatsanwaltschaft bezifferte Schaden auf 2 Millionen Franken

Damit ist endgültig abgeschlossen, was die Luzerner Justiz acht Jahre lang beschäftigt hat: 2015 stellte der Onkel des Geschäftsmanns Strafantrag gegen seinen Neffen, der in den Jahren zuvor sein Vermögen verwaltet hatte. Doch offensichtlich nicht zur Zufriedenheit des Onkels, dieser warf dem Mann vor, sein Geld veruntreut zu haben.

«Wir haben ihm immer alles vorgelegt. Manchmal hat er gesagt, er könne meine Handschrift nicht lesen, dann haben wir es ihm vorgelesen.»

Der Beschuldigte an der Verhandlung vom 16. November 2023

2022 schliesslich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Die Strafverfolger lasteten dem Mann an, alles in allem rund 2 Millionen Franken Schaden verursacht zu haben.

Hat der Mann Darlehen für sich verwendet?

So habe er im Namen seines Onkels etwa mehrere Darlehen aufgenommen und für sich verwendet. Indem der Unternehmer das Vermögen seines Onkels ohne dessen Zustimmung als Sicherheit gestellt habe, habe er diesen gegen dessen Willen zum Schuldner gemacht – und das Vermögen nicht so verwaltet, wie er es hätte tun sollen. Daneben habe er seinem Onkel eigene Aktien zu überrissenen Preisen verkauft und in einem Fall ein Bankdarlehen dazu verwendet, den Kauf seiner Wohnung zu finanzieren.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Gefängnis bedingt für den Mann gefordert, dessen Verteidiger einen Freispruch. Unter anderem hatte dieser argumentiert, der Onkel sei über alle Zahlungen im Bild gewesen, habe die notwendigen Dokumente gelesen und verstanden. «Wir haben ihm immer alles vorgelegt», sagte der beschuldigte Neffe an der Gerichtsverhandlung vom 16. November: «Manchmal hat er gesagt, er könne meine Handschrift nicht lesen, dann haben wir es ihm vorgelesen.»

Staat übernimmt 50'000 Franken Anwaltskosten

Sein Mandant sei «glücklich und erleichtert», sagt der Verteidiger auf Anfrage von zentralplus. Und das nicht nur über den Freispruch, sondern auch darüber, dass das Verfahren nach mehreren belastenden Jahren vorbei sei.

Nicht nur emotional, auch finanziell dürfte der Freispruch für den Geschäftsmann von Bedeutung sein. Das Gericht spricht eine Parteientschädigung für den privaten Verteidiger des Mannes: für 200 Stunden Arbeit à 260 Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Unter dem Strich: 50'188 Franken, die der Staat übernimmt.

Zudem rügte das Gericht die Staatsanwaltschaft mit Blick auf die Verfahrensdauer. «Es wird festgestellt, dass im vorliegenden Verfahren das Beschleunigungsgebot verletzt wurde», heisst es im Urteil.

Verwendete Quellen
  • Urteil 2O6 22 128 des Luzerner Kriminalgerichts
  • Schriflticher Austausch mit der Medienstelle der Luzerner Gerichte
  • Schriftlicher Austausch mit der Medienstelle der Luzerner Staatsanwaltschaft
  • Schriftliche Anfrage an den Verteidiger des Beschuldigten
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Rudolf Schweizer
    Rudolf Schweizer, 14.12.2023, 07:25 Uhr

    Man muss sich schon Fragen was soll das ganze? Auf der einen Seite wird von einem älteren Mann das Vermögen innerhalb kürzester Zeit über die Spekulation vernichtet.
    Dann kümmert sich ein Anwalt um den beschuldigten. Dieser stellt dann für 200 Arbeitsstunden eine Rechnung von CHF 50’188 pro Stunde Arbeit erhält der Anwalt 260.00.
    Der Staat also wir Bürger/innen bezahlen dann die ganze Misere noch. Auf der anderen Seite muss ein Anwalt eine Rachekündigung als UR Anwalt wahrnehmen, dabei geht es darum das der Vermieter der Liegenschaft keine Kanalisationsanschluss machte, sondern das Abwasser bewusst ins Fliessgewässer liess, der Mieter der dann einen Korrekten Anschluss wollte, wurde dann von der Staatsanwaltschaft zuerst abgewiesen, da der Vetternwirtschaft Vorschuss geleistet wurden. Der Mieter musste dann das ganze an das UVEK bringen. Der Vermieter verlor den Prozess und der Anwalt stellte dann eine Rechnung aus von rund 1’600, der Staat kürzte dann dem Anwalt da dieser zu keiner Partei gehört seinen verdienten Lohn um 50% . Sie sehen also wie es um unsere Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern bestellt ist.

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