«Das wird einschlagen»

Websites von Krankenkassen gefälscht – verurteilt

Mit den Daten wollten die vier Beschuldigten Verträge abschliessen und Provisionen einsacken. (Symbolbild).. (Bild: Adobe Stock)

Vier Männer aus Luzern sollen Websites und Offertenformulare von Krankenversicherern gefälscht haben, um so an Provisionsgelder zu kommen. Ein Urteil des Kriminalgerichts zeigt die Masche auf.

Eine Kampagne nannte die Luzerner Staatsanwaltschaft das Vorhaben der Gruppe, zu der der Beschuldigte gehörte. Das Ziel: an Daten von Personen zu gelangen und diese für Provisionen Krankenversicherungen anzudrehen. Die Privatkläger: mehrere der grössten Krankenkassen der Schweiz.

Im Frühsommer 2020 startete die «Kampagne». Die Gruppe kommt zusammen, um zu überlegen, wie sie an einfaches Geld kommt. Die Idee aus dem Brainstorming: Man könnte die Websites und Offertenformulare von Krankenversichern fälschen.

Wenn dann im Internet jemand, der an einer Versicherung interessiert ist, ein gefälschtes Formular ausfüllt, haben die Betrüger die Daten in der Tasche und können der Person über eine Vermittlerfirma den jeweiligen Vertrag verkaufen und so die Provision der Krankenkasse einsacken.

Gefälschte Sites waren drei Tage lang online

Als der Plan stand, ging es ans Eingemachte. Die Gruppe begann mit der Fälschung der Offertenformulare. Dabei erstellten sie täuschend echte Websites mit den jeweiligen Logos, Texten und Namen der Krankenkassen. Die Formulare von 13 verschiedenen Schweizer Versicherer liessen die Beschuldigten von einem Freelancer in Kenia herstellen. Drei Tage lang waren die gefälschten Sites online. Dann griffen die Krankenkassen ein und liessen sie sperren.

Der Deutsche, der vor dem Luzerner Kriminalgericht stand, arbeitet bei einer Versicherungsgesellschaft. Es ist eine von zwei Firmen, die im Urteil des Kriminalgerichts erwähnt werden.

Beschuldigter will nichts von Plänen gewusst haben

Die vier Beschuldigten wurden bereits im Februar 2024 per Strafbefehl verurteilt. Der 33-jährige Deutsche zog den Strafbefehl aber weiter ans Kriminalgericht. Streitig war dabei, wie viel er von den Machenschaften wusste.

Der Beschuldigte gab laut Urteil des Kriminalgerichts an, er hat wohl von Chats gewusst, in denen die Pläne diskutiert wurden, daran beteiligt ist er aber nicht gewesen. Die anderen Verurteilten hat er nur «flüchtig» gekannt.

Chats widerlegen Schutzbehauptungen

Dies seien allerdings Schutzbehauptungen, urteilte das Kriminalgericht. Wie es in dem kürzlich publizierten Urteil heisst, habe der Beschuldigte durchaus aktiv an der Phishing-Kampagne mitgewirkt. Dies sei unter anderem durch Chatverläufe belegt.

Als etwa sein Komplize der Gruppe die Entwürfe der gefälschten Formulare via Whatsapp geschickt habe, habe der Beschuldigte geantwortet: «Sauber Junge, gute Arbeit!!! Das wird einschlagen … hast wirklich nen guten Job gemacht … geniess dein Weekend!!!»

Er habe ausserdem aktiv Vorschläge eingebracht, wie die Fälschungen verbessert werden könnten, damit sie weniger gut durchschaubar seien. Das Gericht kam zum Schluss, dass der 33-Jährige zwar nicht die treibende Kraft hinter dem Plan war, aber aktiv an der Umsetzung mitarbeitete.

Berufung angemeldet

Es verurteilte ihn daher zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Franken. Dagegen hat der Deutsche Berufung eingelegt. Der Fall geht also weiter an die nächste Instanz.

Unklar ist derweil, wie viele Personen den mutmasslichen Betrügern auf den Leim gingen und wie viel Provision sie erschleichen konnten.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Kriminalgerichts Luzern
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