Hochwasserschutz

Reuss-Projekt: Eigentümer blitzen vor Kantonsgericht ab

Überschwemmte Reussufer: Solche Bilder will der Kanton Luzern mit seinem Hochwasserschutzprojekt künftig verhindern. (Bild: Archivbild: wia)

Das Kantonsgericht Luzern hat weitere Beschwerden zum Hochwasserschutzprojekt Reuss abgewiesen. Das öffentliche Interesse überwiege die Interessen der privaten Grundeigentümerinnen.

Der Kanton Luzern will den Hochwasserschutz rund um die Reuss verbessern – doch das Projekt stockt wegen hängiger Beschwerden. Nebst besserem Schutz vor Überflutungen will der Kanton das Reussufer auch ökologisch aufwerten und Naherholungsräume schaffen (zentralplus berichtete). Doch wegen geplanter Kiesentnahmen reichten Umweltverbände Beschwerde ein – und vier Grundeigentümer wegen Enteignung ihres Landes.

Nachdem die Umweltverbände bereits vor dem Kantonsgericht gescheitert sind, blitzen nun auch die Grundeigentümer ab, wie das Kantonsgericht und der Kanton Luzern am Mittwoch mitteilen. Zusammengefasst hält das Kantonsgericht fest, dass das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und den Freizeitflächen höher zu gewichten sei, als dasjenige der Eigentümer am Erhalt ihrer Wald- und Fruchtfolgeflächen.

Beschwerde am Bundesgericht hängig

«Das Kantonsgericht hält fest, dass die Enteignung landwirtschaftlicher Flächen und der Verlust an Fruchtfolgeflächen notwendig sind, weil diese Flächen zwingend für den Hochwasserschutz benötigt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Projekt an den Flusslauf gebunden ist und deshalb nur ein beschränkter räumlicher Spielraum vorhanden ist», schreibt das Gericht dazu in einer Medienmitteilung. Zudem gehe die Fläche nicht verloren, sondern werde kompensiert. Das Kantonsgericht erachte das Projekt als «angemessen und verhältnismässig».

Die Urteile des Kantonsgerichts sind noch nicht rechtskräftig und können noch beim Bundesgericht angefochten werden. Selbst wenn die Grundeigentümer das Urteil nicht weiterziehen, ist das letzte Wort im Reuss-Projekt noch nicht gesprochen. Die sechs Umweltverbände haben das Urteil des Kantonsgerichts ans Bundesgericht weitergezogen (zentralplus berichtete). Dort ist der Fall noch hängig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Kretz Lotti
    Kretz Lotti, 29.02.2024, 11:19 Uhr

    Die Fläche in Honau kann bei Hochwasser geflutet werden. Es sind keine Bauten, Menschen oder Tiere gefährdet. Hier wird sehr viel fruchtbarer Boden vernichtet. Und zwar nicht für Hochwasserschutz sondern nur um beim Bund mehr Geld abzuholen! Die Bevölkerung muss wohl erst mal hungern,damit bewusst wird, dass solche Flächen erhalten und geschütz werden müssen. Heute werden hier gesunde Nahrungsmittel ökologisch und nachhaltig produziert.

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