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Weil er fast 50 Pyros bei sich hatte, verurteilte die Zuger Staatsanwaltschaft einen Mann zu einer bedingten Geldstrafe. Gegen den Strafbefehl zog der Zuger vor Gericht. Nur, um dort nicht aufzutauchen.
Um 8.39 Uhr fing sie an, um 9.04 Uhr war sie zu Ende: Keine halbe Stunde dauerte die Verhandlung, die für den vergangenen Dienstagmorgen am Zuger Strafgericht angesetzt war.
Trotz Vorladung war der Beschuldigte, ein Mann Ende 20 aus dem Kanton Zug, nicht vor Gericht erschienen. Daran änderte auch eine 20-minütige Unterbrechung nichts. Und so blieb Einzelrichter Thomas Rain keine andere Wahl, als festzustellen: «Die Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug gilt als zurückgezogen.»
Vier Personen wegen Pyros festgenommen
Das heisst, der Beschuldigte hat den Strafbefehl und damit seine Verurteilung nachträglich akzeptiert. So ist rechtskräftig, was die Strafverfolger im Juli 2022 feststellten: Der Mann hat sich der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz schuldig gemacht. Und zwar am 1. Mai 2022, auf dem Arenaplatz in Zug.
An diesem Sonntag, nach einem 3:1-Sieg im siebten Playoff-Spiel der Final-Serie gegen die ZSC Lions, wurde der EV Zug Schweizer Meister. Zum zweiten Mal in Serie. 6’000 Leute feierten vor der Bossard-Arena, wie die Zuger Polizei tags darauf mitteilte. Und schrieb: «Vier Personen wurden vorübergehend festgenommen, weil sie pyrotechnisches Material mitführten (...).»
Darunter der Beschuldigte. Bei einer Personenkontrolle fand die Polizei eine Rauchgranate und 47 Pyros bei ihm. Sogenannte Seenotfackeln, Typ Smoke-X, in den Farben rot, weiss und blau; Reiss- oder Reibzünder; gut 250 Gramm schwer, Brenndauer etwa eine Minute. Das Pyromaterial fällt unter die sogenannte Kategorie P1, das laut der Sprengstoffverordnung für gewerbliche Zwecke gedacht ist. Und nur dafür.
Staatsanwaltschaft verhängt bedingte Geldstrafe
Genau das aber hat der Beschuldigte dem Strafbefehl zufolge ignorieren wollen, als ihn die Polizei kontrollierte. Er habe die Pyros einzig auf den Arenaplatz gebracht, um sie an der Meisterfeier zu zünden: «In subjektiver Hinsicht handelte [der Beschuldigte] vorsätzlich», so die Staatsanwaltschaft.
Bis zu drei Jahre Gefängnis stehen auf Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz. Die Staatsanwaltschaft beliess es bei 40 Tagessätzen bedingter Geldstrafe und bei 1’000 Franken Busse. Seit Dienstag und der geschwänzten Verhandlung steht diese Strafe unumstösslich fest.
Das Fernbleiben kostet 750 Franken
Folgenlos bleibt das Versäumnis für den Beschuldigten nicht: Denn obwohl es nichts zu verhandeln gab, band der Verhandlungstermin die staatlichen Ressourcen in Form von Richter Thomas Rain und der Gerichtsschreiberin.
Deshalb erlegt das Gericht dem Beschuldigten eine Entscheidgebühr auf: 750 Franken kostet den Mann sein Fernbleiben vor Gericht. Zudem vernichtet der Staat die Pyros, die in einem Schweizer Onlineshop für 10 bis 15 Franken angeboten werden. Gesamtwert der fast 50 Fackeln: wohl an die 600 Franken.
- Besuch der Verhandlung am Strafgericht Zug vom 11. Juli 2023
- Strafbefehl 1A 2022 1017 der Zuger Staatsanwaltschaft
- Medienmitteilung der Zuger Polizei
- Händlerangaben zu den verschiedenen Pyros
- Sprengstoffverordnung des Bundes
- Sprengstoffgesetz des Bundes
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