Gefängnis trotz Freispruch

Prügelei in Wohnung? Zuger Strafgericht spricht Mann frei

Zwei Männer sollen auf einen weiteren eingeprügelt haben – doch das lässt sich nicht beweisen. (Bild: Symbolbild/Fotolia)

Zwei Männer sollen einen weiteren in einer Wohnung verprügelt haben. Da sich ihre Aussagen diametral unterscheiden, spricht das Zuger Strafgericht den Angeklagten frei. Straffrei kommt er trotzdem nicht davon.

Der Beschuldigte soll dem Opfer ein Holzbrett über den Kopf gezogen, ihn geboxt und getreten haben. Er hatte dabei Hilfe eines weiteren Mannes, der ebenfalls auf das Opfer einprügelte. Doch das Zuger Strafgericht sprach den Beschuldigten am Mittwochnachmittag frei, wie die «Zuger Zeitung» schreibt. In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.

Denn: Unbestritten ist lediglich, dass die drei Männer in der Wohnung des Beschuldigten eine Auseinandersetzung hatten. Was genau passiert ist, lässt sich jedoch nicht nachkonstruieren. Wie die Richterin in der Urteilsbegründung ausführt, hätten die drei Männer ihre Aussagen im Zuge der Ermittlungen mehrmals geändert. Da sie sich zudem in Lügen und Widersprüche verstrickt haben, sei keine der Aussagen besonders glaubwürdig. Ein Schuldspruch sei nicht möglich.

Ex-Freundin bedroht und an den Haaren gepackt

Straffrei kommt der Beschuldigte trotzdem nicht davon. Er wurde des Hausfriedensbruchs, mehrfacher Drohung, Tätlichkeiten sowie Verstoss gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Er soll gemäss Aussagen seiner Ex-Freundin ihre Wohnung unrechtmässig betreten, sie an den Haaren gepackt, geschüttelt und zu Boden geworfen zu haben. Weiter habe er dem gemeinsamen Sohn gesagt, er würde sie «plattmachen», wie die Zeitung schreibt. Zudem hat er Cannabis gekauft und konsumiert und besitzt einen Schlagring.

Fällig für die Schuldsprüche wird eine Gefängnisstrafe von neun Monaten, die er schon fast abgesessen hat. Hinzu kommt eine Busse von 700 Franken und einen Teil der Verfahrenskosten, die er bezahlen muss.

Verwendete Quellen
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