Plötzlich biss sie zu

Frau prügelt sich nach Trennung um Wohnung in Zug

Eine Verurteilung wegen Körperverletzung und eine wegen Tätlichkeit: Das ist das Resultat eines Streits um eine Zuger Wohnung. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Im Kanton Zug sind Wohnungen knapp. Dass sich Menschen um die eigenen vier Wände prügeln, dürfte trotzdem selten vorkommen. Die Ausnahme bestätigt die Regel.

Die Liebe war längst verflogen, als das Paar ins Flugzeug stieg. Mehrere Jahre hatten die beiden zusammen in Thailand gelebt. Das Ende der Liebe war auch das Ende des Auslandabenteuers.

Zurück in der Schweiz, hatten beide nur eines im Sinn: In die Eigentumswohnung im Kanton Zug ziehen, die sie während ihrer Zeit in Thailand vermietet hatten. Am Tag der Wohnungsübergabe tauchten beide nacheinander vor Ort auf – und es kam zur Eskalation.

Die Frau hatte sich bei der Einwohnergemeinde bereits unter der Adresse der Wohnung angemeldet, die ihr und ihrem Ex gemeinsam gehörte. Der Mann hatte das Gleiche vor. Er war als Erster da. Er stand in der Tür und verwehrte seiner ehemaligen Lebenspartnerin den Zugang zur Wohnung, indem er sie mit dem ausgestreckten Arm zurückhielt.

Sie biss mit voller Kraft in den Oberschenkel

Die rund 50 Jahre alte Frau fackelte nicht lange. Mit grosser Kraft biss sie in den Unterarm des Mannes, mit dem sie einst das Leben geteilt hatte. Er stiess sie von sich, worauf sie zu Boden fiel. Sie umklammerte darauf mit beiden Armen sein Bein und biss ein zweites Mal mit voller Kraft zu – in die Innenseite seines Oberschenkels.

Der Mann versuchte sich loszureissen. Er schüttelte sein Bein hin und her, worauf sich seine Ex an der Türe stiess und sein Bein schliesslich losliess. Das Ende vom Lied: Der Zuger musste seine Verletzungen in der Notfallstation behandeln lassen – inklusive Impfung gegen Starrkrampf. Die Frau hingegen blieb weitgehend unverletzt.

Verurteilung wegen Tätlichkeit und Körperverletzung

Der Zwischenfall hat für beide strafrechtliche Konsequenzen. Dies geht aus zwei rechtskräftigen Strafbefehlen hervor. Der um die 40 Jahre alte Mann wird wegen einer Tätlichkeit zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Seine Ex hatte ihn angezeigt – und auch die Staatsanwaltschaft Zug ist der Meinung, dass der Mann sich strafbar gemacht hat.

Allerdings äussert sie sich im Strafbefehl mit keinem Wort dazu, ob der Schubser zu Boden allenfalls als Notwehr gerechtfertigt sein könnte. Immerhin: Die Busse ist von der Höhe her eher am unteren Limit.

In der Wohnung lebt jetzt der Mann

Härter bestraft wird die Frau: Sie hat sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft einer einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Sofort bezahlen muss auch sie eine Busse – in der Höhe von 150 Franken. Sie wird aber zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die 600 Franken werden im Wiederholungsfall fällig.

Zumindest der Konflikt um die Wohnung scheint vorerst gelöst. Wie aus den Strafbefehlen hervorgeht, lebt die Frau inzwischen in einer anderen Zuger Gemeinde. Der Mann hat seinen Wohnsitz an der früheren gemeinsamen Adresse.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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