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Er stiehlt Kleider, Parfüms, Elektrogeräte: Binnen neun Monaten begeht ein 32-Jähriger in und um Zug über ein Dutzend Diebstähle. Jetzt verurteilt die Staatsanwaltschaft den Mann, der mehrfach vorbestraft ist.
Zwischen Juni 2022 und diesem März hat ein 32-Jähriger im Kanton Zug über ein Dutzend Diebstähle begangen. Meist klaute er aus Geschäften: häufig Lebensmittel, zum Teil Elektrogeräte.
Dem Langfinger haben die Strafverfolger in Zug nun aber womöglich Einhalt geboten, jedenfalls kommt er nicht ohne Strafe davon. Das zeigt ein Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft, den diese vor Kurzem veröffentlicht hat.
Bedingte Geldstrafe, 2000 Franken Busse, fast 7000 Franken Schaden
Unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt die Staatsanwaltschaft den Algerier zu 120 Tagessätzen Geldstrafe und zu fast 2000 Franken Busse. Die Busse muss der Mann zahlen, die Geldstrafe spricht der Staat bedingt aus - und verzichtet darauf, den bedingten Vollzug zweier weiterer Geldstrafen zu widerrufen, die sich der Mann im Kanton Zug alleine 2022 eingehandelt hat.
Über den neun Monate dauernden Deliktzeitraum bewies dieser mehrfach, dass er es mit dem Eigentum fremder Leute nicht so genau nimmt. Exemplarisch führt der Strafbefehl einen Zwischenfall auf, bei dem der Mann in einer Migros-Filiale ein Getränk aus dem Kühlregal nahm, die Flasche austrank und leer wieder in den Kühlschrank stellte.
Bei weiteren Gelegenheiten stahl der Mann Lebensmittel im Wert von mehreren Hundert Franken – gleich zweimal binnen drei Tagen. In einem Geschäft im Ägerital liess er sieben Parfümflaschen mitgehen ohne zu zahlen. Gesamtwert: fast 600 Franken. Und zusammen mit einem Kollegen stahl er Schmuck und drei Kreditkarten aus einem unverschlossenen Auto, was ihm rund 2000 Franken einbrachte. Alles in allem beziffern die Strafverfolger den Schaden auf fast 7000 Franken, den der Mann angerichtet hatte.
Strafverfolger stossen auf Sack mit Marihuana
Interessant: Der Dieb klaute weiter, obwohl er wusste, dass er den Strafverfolgern aufgefallen war. So sass er nach dem Diebstahl aus dem Auto einen Tag lang in Untersuchungshaft. Und im Oktober 2022 durchsuchte die Polizei sein Zimmer, das er in einer Zuger Gemeinde bewohnte. In einem Abfallsack fanden die Polizisten rund 160 Gramm Marihuana. Deshalb wird der Mann zusätzlich zum Diebstahl wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.
Der 32-Jährige hätte gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einspruch einlegen können. So wäre sein Fall ans Gericht gegangen. Das hat der Mann aber nicht getan. Damit hat er die Strafe akzeptiert, der Strafbefehl ist rechtskräftig.
- Strafbefehl 1A 2022 1422 der Zuger Staatsanwaltschaft
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