Dieses Onlineshopping kommt zwei Zuger teuer zu stehen: Weil sie illegale Waren eingeführt haben, verurteilt sie die Zuger Staatsanwaltschaft zu mehreren Hundert Franken Busse.
Etwas über 13 Zentimeter mass der Dolch, den ein Zuger im Internet bestellt hatte. Bekommen hat er ihn nie. Die Lieferung blieb im Januar 2022 in Zürich am Zoll hängen. Und statt der Bestellung flatterte dem Mann ein Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft ins Haus.
Denn mit seinen Massen, allein 9 Zentimeter Klingenlänge, gilt der Dolch als Waffe, die in der Schweiz nur mit Bewilligung importiert werden darf. Diese aber fehlte dem Zuger, weshalb ihm die Strafverfolger 200 Franken Busse aufdrücken. «Bei pflichtgemässer Vorsicht» hätte der Mann Ende 40 von der Bewilligungspflicht gewusst, heisst es im Strafbefehl, der erst vergangene Woche zur öffentlichen Einsicht auflag.
Zweiter Zuger verletzt Strahlenschutzgesetz
In einem zweiten, ähnlichen Fall verhängen die Zuger Strafverfolger eine Busse von 500 Franken. Ein knapp 60-jähriger Mann aus dem Kanton Zug hat gegen das sogenannte NISSG verstossen – das «Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall».
Und zwar, indem der Zuger online einen Laserpointer bestellt hatte, der mit einem «Ein- und Durchfuhrverbot» belegt war. Laserpointer der Klasse, wie ihn der Mann geordert hatte, dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden. Laut den Strafverfolgern spielt dabei keine Rolle, dass der Laser im Internet in erster Linie als Taschenlampe angepriesen war. Hätte der Mann, so die Staatsanwaltschaft, vor dem Kauf recherchiert, hätte er gewusst, dass er das Gerät nicht hätte bestellen dürfen.
Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.
- Strafbefehl 1A 2022 195 und 1A 2022 1234 der Zuger Staatsanwaltschaft
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.