Nach verhängnisvollem Tweet

Zuger Strafgericht verurteilt Jolanda Spiess-Hegglin

Jolanda Spiess-Hegglin im Januar 2022, als sie gegen das Verlagshaus Ringier prozessierte. (Bild: ber)

Sie darf öffentlich nicht über einen Mann sprechen und hat es doch getan, deshalb soll Jolanda Spiess-Hegglin 300 Franken Busse zahlen. Gegen einen Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft wehrte sich die Netzaktivistin am Montag vor dem Strafgericht. Und so wurde aus einer vermeintlichen Lappalie ein Fall, in dessen Zentrum eine grundlegende rechtsstaatliche Frage drängte: Wer ist Täter? Und wer Opfer?

Ein Blick, eine Frage – das genügt, um die Besonderheit des Falls zusammenzufassen, mit dem sich das Zuger Strafgericht diesen Montag zu beschäftigen hatte: «Also, ist es zugelassen?», sagt Jolanda Spiess Hegglin und schaut fragend zu Gerichtspräsident Philipp Frank. Dieser entgegnet: «Ja, sicher, sonst hätte ich interveniert.»

Jolanda Spiess-Hegglin muss sich erst vergewissern, dass sie über den Grund sprechen darf, weshalb sie an diesem Vormittag als Beschuldigte im grossen Saal des Zuger Strafgerichts sitzt. Eigentlich darf sie den Mann namentlich nicht erwähnen, der in Wahrheit anders, in diesem Text aber Paul Keller heisst. Auch für den Rentner aus dem Kanton Zürich gilt ein solches Verbot, das Spiess-Hegglin und er per Vergleich vereinbarten und gerichtlich in einer sogenannten Unterlassungspflicht festlegen liessen.

Ist die Täterin das Opfer und das Opfer der Täter?

Gegen diese Pflicht soll Jolanda Spiess-Hegglin verstossen haben, sagt die Zuger Staatsanwaltschaft und verurteilte sie wegen «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen» zu 300 Franken Busse. Doch den Strafbefehl vom April 2022 akzeptierte Spiess-Hegglin nicht. Deshalb kommt es überhaupt zur Verhandlung.

Eine Lappalie? Für Spiess-Hegglin ist es einiges mehr, steht für sie in diesem Fall doch eine grundlegende Frage im Zentrum: Ist sie wirklich die Täterin?

Oder ist nicht viel eher das Opfer der Täter?

«Seit 2016 belästigt er mich jeden Tag. Das hält kein Mensch aus», sagt Spiess-Hegglin, nachdem ihr Einzelrichter Frank versichert hat, über den Mann sprechen zu können, mit dem sie eine Beziehung verbindet, die Spiess’ Verteidiger als «langjährige Stalkinggeschichte» bezeichnete.

Trotz Verbot, so der Anwalt, veröffentliche Paul Keller in den sozialen Medien anhaltend Beiträge über seine Mandantin. Zudem betreibe er einen Blog, der «Hunderte von ehr- und persönlichkeitsverletzenden Äusserungen» beinhalte. Unter anderem habe Paul Keller pornografische Bilder veröffentlicht, in die Spiess-Hegglins Gesicht montiert worden sei. Daneben gehe Keller immer wieder juristisch gegen seine Mandantin vor – entweder, indem er selber Spiess-Hegglin anzeige oder Anzeigen für andere schreibe. Für den Verteidiger war klar: Das wahre Opfer ist seine Mandantin. «Das Gericht muss sich heute fragen», so der Verteidiger, «ob es in Ordnung ist, einem Opfer die Täterrolle zuzuweisen.»

Den richtigen Namen auf Twitter veröffentlicht

Der Auslöser für die Verhandlung, zu der Keller nicht vorgeladen wurde und an der er nicht anwesend war, datiert vom Dezember 2021. Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem anderen Mann, der Spiess-Hegglin ihrem Anwalt zufolge zusammen mit Paul Keller stalke, veröffentlichte Spiess-Hegglin auf Twitter den Screenshot eines polizeilichen Einvernahmeprotokolls. Daraus ging hervor, dass die Polizei bei Keller eine Hausdurchsuchung durchgeführt hatte. Nur stand dort nicht Paul Keller, sondern in mindestens einem Fall der richtige Name des Mannes – obwohl Spiess-Hegglin mehrere Stellen im Dokument geschwärzt hatte.

Das bestritt Spiess-Hegglin vor Gericht nicht und sagte, der Name sei ihr «durch die Lappen gerutscht». Dennoch sei es nicht gerechtfertigt, dass sie bestraft werden soll: «Ich habe jahrelang geschwiegen.» Sie müsse sich einzig dieses eine Missgeschick vorwerfen lassen, während Paul Keller immer wieder gegen die Vereinbarung verstossen habe.

Spiess-Hegglins Verteidiger forderte einen Freispruch und argumentierte in seinem gut 40-minütigen Plädoyer etwa, der Tweet hätte sich inhaltlich nicht mit Paul Keller befasst, weshalb sie sich gar nicht über ihn geäussert habe. Darüber hinaus habe sie sich mit dem Tweet gegen einen anderen Stalker wehren wollen, also berechtigte Interessen gewahrt, was ihre Tat rechtfertige: «Frau Spiess ist Opfer von Stalker [Name des anderen Mannes] und schaffte mit diesem Tweet Öffentlichkeit», um diesen aus seiner Anonymität zu holen – ein Vorgehen, wie es von Fachleuten im Umgang mit Stalkern empfohlen werde. Und schliesslich müsse sich das Gericht fragen, ob nicht Rechtsmissbrauch vorliege, wenn Paul Keller eine Anzeige stelle, deren einziger Zweck darin bestehe, dem Opfer zusätzlichen Schaden zuzufügen.

Gericht spricht Spiess-Hegglin schuldig

Etwas mehr als eine Stunde Bedenkzeit brauchte Einzelrichter Philipp Frank, dann hatte er sein Urteil gefällt. Das Gericht sprach Spiess-Hegglin des Ungehorsams gegen amtliche Verfügung schuldig und beliess es bei den 300 Franken Busse, die bereits die Staatsanwaltschaft verhängt hatte. In seiner Begründung sagte Frank etwa, um den zweiten Stalker zu outen, hätte Spiess-Hegglin den richtigen Namen von Paul Keller nicht nennen müssen.

Auch das Argument des Rechtsmissbrauchs verfange nicht, da der Staat den Verstoss gegen eine amtliche Verfügung nicht unter Strafe stelle, um Einzelpersonen, sondern um seine Autorität zu schützen: «Ich sehe auch, dass sie in einer sehr streitbehafteten Situation stecken», sagte Frank zu Spiess-Hegglin. Er müsse nun ein Fragment dieses Streits beurteilen, in dem es aber nicht um den Schutz des Individuums, sondern um den Schutz staatlicher Autorität gehe. «Würden wir dieses Rechtsgut nicht schützen, verkäme die Norm zum toten Buchstaben. Und das könnte auch nicht im Sinne des Opferschutzes sein», so Frank.

Ob Spiess-Hegglin und ihr Verteidiger in Berufung gehen, liessen sie am Montagmorgen offen. Mit dem Schuldspruch dürfte sicher sein, dass Spiess-Hegglin ihr Ziel noch nicht erreicht hat. Denn am Ende des Beweisverfahrens, vor der Urteilsverkündung, sagte die Netzaktivistin im sogenannten letzten Wort: «Dass ich heute vor Gericht bin, ist einfach unverständlich. Ich wünsche mir, dass wir irgendwann einen Schutz für Stalking-Opfer haben werden.»

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9 Kommentare
  • Profilfoto von Viola
    Viola, 25.03.2023, 14:43 Uhr

    Immer und immer wieder in den Schlagzeilen. Wie hält das nur ihre Familie aus?

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  • Profilfoto von Jürg Streuli
    Jürg Streuli, 22.03.2023, 08:59 Uhr

    Pornographisches Material zu versenden, ist absolut zu verurteilen. Doch nach der Lektüre des Buches von Michèle Binswanger erscheint Jolanda Spiess-Hegglin als wenig glaubwürdig.

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    R loosli, 22.03.2023, 07:05 Uhr

    Die SVP gibt alles um diese Frau fertig zu machen. Übel…

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      Marie-Françoise Arouet, 22.03.2023, 10:58 Uhr

      Wieso die SVP? Ich dachte, es sei Putin…

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      Gast, 23.03.2023, 05:58 Uhr

      Was hat das mit SVP zu tun.?
      Wenn Sie eine Phopie haben, sollten Sie sich behandeln lassen.

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      Urs Merkli, 23.03.2023, 11:23 Uhr

      Beruht auf Gegenseitigkeit. Trotzdem ist diese Busse eine Frechheit.

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    tore, 21.03.2023, 08:56 Uhr

    Was habe ich als Kind mal in der Schule gelernt? «Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.»

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    Joseph de Mol, 21.03.2023, 07:51 Uhr

    Wer sich mit der Moral ins Bett legt, wacht mit der Doppelmoral wieder auf.

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    Roli Greter, 21.03.2023, 06:04 Uhr

    Wie man in den Wald ruft…

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