Nach Erbschaftsbetrug

Ermittler erwischen Zuger Geldwäscher

Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilte einen Mann, der im Rahmen eines Erbschaftsbetrugs Geld für unbekannte Täter gewaschen hat. (Bild: Adobe Stock)

Statt eine Millionen-Erbschaft einzustreichen, verliert Gregor Knaus* über 50’000 Franken an Betrüger, von denen die Strafverfolger bis heute nicht wissen, wer sie sind. Dafür ist ihnen ein Handlanger ins Netz gegangen: ein 39-Jähriger aus dem Kanton Zug.

Als Gregor Knaus* im Oktober 2021 den Polizeiposten betritt, spielt er seit Jahren ein Spiel mit, von dem er lange nicht wusste, dass es eines ist. Jetzt aber nagt der Verdacht so sehr an ihm, dass er den Staat um Hilfe bittet. Gregor Knaus erstattet Anzeige. Wegen Verdachts auf Betrug. Gegen Unbekannt.

Den Polizisten in seinem Heimatkanton erzählt Knaus, vor über zehn Jahren habe er eine Nachricht aus Nigeria erhalten. Darin hiess es, ein entfernter Verwandter sei gestorben. 10,5 Millionen Dollar habe ihm dieser hinterlassen. Doch ehe Knaus die Millionen ausbezahlt werden, muss er Geld in die Hand nehmen. Immer wieder hätten sich Leute bei ihm gemeldet, sagt Knaus der Polizei. Mal waren es Anwälte, mal Bankangestellte, Vertreter von Behörden oder Botschaften. Alle wollten sie Geld, mal grössere, mal kleinere Beträge. Für Gebühren, Zölle, Steuern, Honorare.

Geldwäscherei: Zuger kassiert bedingte Geldstrafe

Knaus – wohl geblendet vom Geldsegen, der ihm winkt – macht, was man ihm sagt. Und zahlt. Über Jahre fliessen Zehntausende Franken für Aufwände, für die es aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Grund gibt. Den Gesamtschaden kennt man nicht, doch alleine auf sechs Konten bei der Post überweist Gregor Knaus fast 47’000 Franken. Hinzu kommen Überweisungen auf Bankkonten in ganz Europa und Bargeldtransfers direkt nach Nigeria.

Das alles steht in einem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft, der diese Woche zur öffentlichen Einsicht auflag. Dieser zeigt auch, dass die Strafverfolger in Zug nach wie vor nicht wissen, wer hinter dem Betrug mit dem vermeintlichen Millionenerbe steckt. Aber: Einen Handlanger der Betrüger haben die Ermittler zur Rechenschaft ziehen können. Wegen Geldwäscherei verurteilt die Staatsanwaltschaft einen 39-jährigen Zuger zu 30 Tagessätzen bedingter Geldstrafe und zu 640 Franken Busse.

Von März bis April 2021 überwies Gregor Knaus rund 4’000 Franken auf ein Postkonto, das auf den Zuger lief. Laut dem Strafbefehl hob dieser das Geld ab und übergab es «einer unbekannten Person». Wann das war, wissen die Strafverfolger nicht. Dafür, wo die Geldübergabe stattfand: in einem backsteinroten Mehrfamilienhaus am Rand einer Zuger Gemeinde, wo der verurteilte Geldwäscher heute noch wohnt.

Verurteilung auch in zweitem Geldwäschereifall

Der Zuger «musste bei realitätsnaher Betrachtung davon ausgehen, dass die eingehenden Vermögenswerte aus kriminellen Handlungen stammen», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Indem er das Geld bezog und weitergab, habe er in Kauf genommen, die Herkunft des Geldes zu verschleiern, sprich: das Geld zu waschen.

Der Strafbefehl ist rechtskräftig, der Schuldspruch gilt. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art, den die Zuger Ermittler jüngst abgeschlossen haben. In mindestens einem weiteren Fall hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Geldwäscherei erlassen. Auch dieser lag unlängst zur Einsicht auf, auch in diesem sprach sie eine bedingte Geldstrafe und eine Busse aus.

Ein 20-jähriger Zuger hatte von ebenfalls unbekannten Tätern den Auftrag übernommen, für sie Geld via Twint anzunehmen, es abzuheben, damit Guthabenkarten für den Appstore zu kaufen und diese an die unbekannten Täter zurückzuschicken. Rund 6’500 Franken verschob der 20-jährige Zuger für die Täter. Dafür kassierte er ab und zu einen Zustupf: zwischen 20 und 100 Franken.

* Name geändert

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