Kriminalgericht schickt Einbrecher ins Gefängnis

24 Einbrüche in 6 Wochen: Luzerner Diebesduo verurteilt

Zwei Männer aus Albanien mussten sich wegen 24 Einbrüchen verantworten, bei denen sie unter anderem Fenster aufgestemmt hatten. (Bild: Symbolbild Fotolia)

Das Luzerner Kriminalgericht verhängt mehrjährige Gefängnisstrafen gegen zwei Kriminaltouristen aus Albanien. Im Dezember 2020 hatten die Männer eine Serie mit über 20 Einbrüchen hingelegt.

Kurz vor Weihnachten 2020 klicken in einem Aargauer Billighotel die Handschellen: Um 1.28 Uhr am 19. Dezember nehmen Angehörige der Kantonspolizei zwei Männer fest, die am gleichen Abend zusammen eingechecked hatten.

32 und 30 Jahre alt sind die Albaner, die in den Wochen zuvor zusammen ein ähnliches Etablissement im Raum Luzern bewohnt hatten. Beim jüngeren finden die Ermittler eine Luxusuhr, die erst zwei Tage zuvor in Luzern gestohlen worden war – aus einem Wohnhaus am Stadtrand.

Dort hatten bis dahin unbekannte Täter ein Fenster aufgedrückt und Schmuck für fast 20'000 Franken erbeutet, darunter die Uhr. Am Tatort fanden die Ermittler Fussabdrücke, die sie auch an mehreren anderen Tatorten sichergestellt hatten. Und sie stiessen auf DNA-Spuren, die sie dem Kompagnon des 30-jährigen Albaners zuordnen konnten.

Einbrecher müssen rund drei Jahre ins Gefängnis

Als sie am 14. April 2022 ihre Anklageschrift einreicht, ist die Luzerner Staatsanwaltschaft deshalb sicher: Sie hat die beiden Männer gefunden, die eine Einbruchsserie vom Herbst 2020 zu verantworten haben. Über 24 Einbrüche werfen die Strafverfolger den zwei Albanern in der Anklage vor, in 20 Fällen haben die Geschädigten ihren Wohnsitz im Raum Luzern.

Das zeigt das rechtskräftige Urteil vom 10. November 2022, das seit heute öffentlich ist. Quintessenz: Das dreiköpfige Gericht glaubt den Strafverfolgern und verurteilt die zwei Albaner zu zwei Jahren und zehn Monaten, beziehungsweise drei Jahren Gefängnis – wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs oder Widerhandlung gegen das Ausländergesetz. Die Männer hätten gar nie in die Schweiz einreisen dürfen. Nach einer Verurteilung wegen schweren Diebstahls hatte Dänemark bereits 2017 eine Einreisesperre für den Schengenraum gegen die beiden verhängt, welche die Männer aber gebrochen hatten.

100'000 Franken Diebesgut, 45'000 Franken Sachschaden

Nicht nur die gemeinsame Herkunft verbindet die Männer. Sondern auch die Tatsache, dass beide den Namen ihrer jeweiligen Ehefrau angenommen hatten. Das Gericht glaubt, das taten die Männer, um die Einreisesperre zu umgehen, und hält im Urteil fest, die Albaner seien als «Kriminaltouristen» eingereist, um hier «Einbruchdiebstähle» zu begehen. Binnen sechs Wochen rafften die zwei Männer Geld, Schmuck und Uhren für rund 100'000 Franken zusammen. Bei den Einbrüchen richteten sie rund 45'000 Franken Sachschaden an, meist, indem sie Türen mit Werkzeug aufbrachen oder Fensterscheiben mit Steinen einschmissen.

Während der 32-Jährige an der Hauptverhandlung vom 10. November 2022 sämtliche Taten gestand, gab der 30-Jährige lediglich drei Vorfälle zu, bei denen er erst recht nur Wache gestanden sei. Er sei in die Schweiz gekommen, um hier Arbeit zu suchen. Die Uhr? Ein Geburtstagsgeschenk der Familie, gefälscht noch dazu. Das aber glaubte dem Mann weder Staatsanwaltschaft noch Gericht. Oder, wie es im Urteil heisst: «Die Uhr (…) hatte die identische Seriennummer wie die gestohlene Uhr.»

Mindestens einer der beiden ist zurück in der Heimat

Alles in allem sieht es das Gericht als erstellt an, dass die Männer die Taten zusammen begangen hatten – unter anderem auch, weil der 30-jährige Beschuldigte «zu keinem Zeitpunkt» die belastenden Indizien durch ein Alibi habe entkräften können.

Mit drei Jahren fällt die Strafe gegen den 30-jährigen Albaner um zwei Monate höher aus als gegen dessen Landsmann, der seine Taten immerhin an der Hauptverhandlung und damit spät in der Untersuchung gestanden hatte.

Seit der Festnahme im Dezember 2020 waren die Männer hinter Gittern. Der ältere der beiden wurde im Dezember nach Albanien zurückgeführt, der andere befindet sich laut dem Urteil aktuell in einem Gefängnis in der Zentralschweiz. Noch nicht klar ist, wer wie für die 150'000 Franken Schaden aufkommt, den die Einbrecher verursacht hatten: Das Gericht hat die Zivilforderung von 24 Geschädigten zur genauen Bezifferung auf den Zivilweg verwiesen, da mitunter unklar sei, wie viel die Versicherungen in den jeweiligen Fällen bezahlt haben.    

Verwendete Quellen
  • Urteil 2O6 22 71 + 72
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