Mordnacht von Emmenbrücke

Gericht spricht Kollegen von Dealer-Mörder frei

Das Luzerner Kriminalgericht spricht eine teilbedingte Gefängnisstrafe gegen einen 34-jährigen Schweizer aus. (Bild: Adobe Stock)

In einer Novembernacht 2011 schiesst in Emmenbrücke ein Mann mehrmals auf einen Drogendealer. Zuvor hatte ein heute 34-jähriger Schweizer dem Schützen die Waffe in die Hand gedrückt. Das sei Anstiftung zur Tötung, argumentierte die Luzerner Staatsanwaltschaft. Zu einem anderen Schluss kommt jetzt das Luzerner Kriminalgericht.

Für die Medien war er der Drogenmilieu- oder der Mund-Schuss-Mörder: Im Sommer 2018 verurteilte das Luzerner Kriminalgericht einen damals 39-jährigen Serben, der im November 2011 acht Mal auf einen Drogendealer geschossen und ihn anschliessend mit einem Kissen erstickt hatte. Das Gericht erkannte auf Mord und verhängte 15 Jahre und 1 Monat Gefängnisstrafe gegen den Serben. Im Prozess hatte dieser die Tat zugegeben, allerdings beteuert, es sei ein Unfall gewesen. Er habe dem Nigerianer nur Angst einjagen wollen (zentralplus berichtete).

Mehr als vier Jahre nach dem Urteil des Kriminalgerichts und über elf Jahre nach der verhängnisvollen Novembernacht beschäftigt der Fall die Luzerner Justiz noch immer: Jetzt hat das Kriminalgericht ein weiteres Urteil gegen eine Person veröffentlicht, die in der Mordnacht zugegen war.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte einem heute 34-jährigen Schweizer vorgeworfen, den späteren Mörder zur Tat angestiftet zu haben. Nun zeigt das Urteil: Es gab «keinerlei konkrete Anhaltspunkte» dafür, dass der 34-Jährige damit gerechnet hatte, dass der Dealer erschossen werden sollte – oder dass er dessen Erschiessung unterstützen wollte. Deshalb spricht das Gericht den Mann vom Vorwurf der Anstiftung zur vorsätzlichen Tötung frei.

Mörder steckt Opfer den Revolver in den Mund

Was war passiert? Im November 2011 erzählt eine kokainabhängige Gelegenheitsprostituierte ihrem Freund, dass ihr Untermieter sich weigert, auszuziehen. Die Frau will den Kokaindealer aus Nigeria loswerden, das Paar entschliesst sich, ihn zu vertreiben; zur Not mit Gewalt. Am Wochenende darauf stehen die Mieterin und der spätere Mörder in der Wohnung. Der Serbe hat einen Revolver im Hosenbund – und zwei Freunde zur Unterstützung dabei, darunter den 34-jährigen Schweizer.

Der Drogendealer schläft auf dem Sofa, der Serbe schiebt dem Mann den Lauf seines Revolvers in den Mund. Dann löst sich ein Schuss. In der Folge feuert der Serbe sieben Mal auf den Nigerianer, erstickt das Opfer anschliessend mit einem Kissen, bis es keinen Laut mehr von sich gibt.

Irgendwann zwischen dem zweiten und dem fünften Schuss legt der Serbe den Revolver ab. Der genaue Zeitpunkt war vor Gericht umstritten – und ist für den vorliegenden Fall entscheidend. Denn der 34-jährige Schweizer war es, der seinem Kollegen den Revolver zurückgab und zu ihm sagte: «Nicht, dass uns der Schwarze verschüsst.» Laut der Staatsanwaltschaft hatte der Serbe schon mindestens drei Mal auf den Nigerianer geschossen, als ihm der Schweizer die Waffe in die Hand drückte. Das legten ihm die Strafverfolger so aus, dass er den Serben zum finalen Schuss, also zur Tötung, anstiften wollte.

Gericht glaubt Beschuldigtem, dass er sich vor Rache des Opfers fürchtete

Nur sagten der Schütze, der 34-jährige Schweizer und der zweite Kollege im Verfahren aus, der Serbe habe den Revolver nach dem ersten Schuss schon abgelegt. Der Schweizer habe seinem Kollegen die Waffe zurückgegeben, weil er sichergehen wollte, dass der angeschossene Nigerianer nicht zur Waffe greift und auf sie losgeht.

Diese Argumentation bewertet das Gericht als «nachvollziehbar und glaubhaft». So wäre es «ohne Weiteres verständlich, wenn der bereits schwer verletzte [Name des Opfers] tatsächlich den Gedanken gehabt hätte, sich auf diese Weise zur Wehr zu setzen». Zudem glaubt das Gericht dem Beschuldigten, dass er nicht damit gerechnet habe, der Serbe werde nochmals auf den Nigerianer schiessen, als er diesem den Revolver zurückgegeben habe.

Dazu passe auch, dass der Schweizer und sein Kollege aus der Wohnung stürmten, während der Serbe die weiteren Schüsse auf den Nigerianer abgab. Und statt auf den Schützen und dessen Freundin zu warten, machten sich der Schweizer und dessen Kollege ohne die beiden aus dem Staub – mit dem VW Golf, mit dem alle vier gekommen waren.

Mit der Pistole zur Schlägerei, Gegner kommt mit Schrotflinte

Trotz des Freispruchs für die Geschehnisse der Emmenbrücker Mordnacht muss der Schweizer ins Gefängnis – wegen mehrerer Taten, die der Beschuldigte in der Ostschweiz begangen hat. Darunter Raub, versuchter Raub oder mehrfache Gefährdung des Lebens, etwa bei einer Auseinandersetzung ein halbes Jahr nach dem Mord am Untermieter.

Im August 2012 verabredeten sich der Beschuldigte und seine zwei Brüder zu einer Schlägerei mit zwei anderen. Die Fünf wollen eine Meinungsverschiedenheit klären. Doch zur Schlägerei erscheint der Schweizer mit einem Taser und einer Pistole, die Gegner kommen mit einer abgesägten Schrotflinte. Fünf Mal schiesst der Schweizer laut dem Urteil in Richtung der Kontrahenten, zwei Projektile durchschlugen die Fassade einer Fabrik, vor der die Gegner in ihrem Auto gewartet hatten.

Zwei Jahre und vier Monate beträgt die Freiheitsstrafe des Kriminalgerichts. Ein Jahr und vier Monate davon spricht es bedingt aus, die restlichen 12 Monate muss der Schweizer absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Urteil 1O6 20 153 des Luzerner Kriminalgerichts
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