Er brachte selbst gebasteltes Geschenk

Weil er zu laut war? Zuger Studentin schubst Nachbarsbub (6) die Treppe runter

Die junge Frau war derart wütend auf den Jungen, dass sie ihn schubste – woraufhin er die Treppe runter fiel. (Symbolbild: Pixabay) (Bild: Symbolbild: Pixabay)

Ein sechsjähriger Junge aus Zug klingelt an der Tür seines Nachbarn, um ihm einen Kürbis zu schenken, den er zu Halloween gebastelt hat. Die nette Geste endet mit einer Kopfverletzung – und für eine 27-Jährige mit einem Strafbefehl.

«Kinder sind die wirksamste Waffe gegen Mitreisende und Nachbarn», soll die deutsche Schriftstellerin Heilwig von der Mehden einst gesagt haben. Zweifellos kann Kindergeschrei in der Wohnung nebenan an den Nerven zerren. Dass es deshalb gleich zu Gewalttätigkeiten kommt, ist aber glücklicherweise selten.

Und doch kommt es vor. So etwa im Kanton Zug letztes Jahr kurz vor Halloween. Stolz klingelt an diesem Abend ein sechsjähriger Bub an der Tür seines Nachbarn. Er überreicht ihm zusammen mit zwei weiteren Kindern einen Kürbis, den sie selbst gebastelt haben.

Der Nachbar nimmt das Geschenk entgegen und stellt es in die Küche. Genau in diesem Moment stürmt seine 27-jährige Tochter aus dem Zimmer und sagt zu dem Kleinen: «Du bist der Junge, der immer so laut ist!» Unverhofft stösst sie den Bub mit der flachen Hand gegen die Brust.

Sturz verursacht Riss-Quetsch-Wunde am Kopf

Was dann passiert, war vorauszusehen. Der Sechsjährige fällt nach hinten – und stürzt die Treppe hinunter. Er hat danach Prellungen am Oberkörper und eine Riss-Quetsch-Wunde am Kopf.

Die Staatsanwaltschaft Zug ist überzeugt davon, dass die Studentin diese Verletzungen in Kauf genommen hat. Die junge Frau wird deshalb wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à je 30 Franken verurteilt.

Die 1350 Franken werden fällig, wenn sie sich in den nächsten zwei Jahren ein ähnliches Delikt zuschulden kommen lässt. Sofort bezahlen muss die Frau eine Busse von 450 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 400 Franken, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervor geht.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Da heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

Zentralplus sieht regelmässig jeden Monat Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen soweit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Berichte dieser Serie findest du hier.

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