Strafanzeigen gegen Kantonsmitarbeiter

Knatsch in Zuger Verwaltung – einmal wird freigestellt, einmal befördert

Wenn gegen Kantonsmitarbeitende Strafanzeigen eingehen, entscheidet die Behörde von Fall zu Fall über personalrechtliche Konsequenzen. (Bild: Adobe Stock)

Im letzten Jahr haben zwei Fälle Schlagzeilen gemacht, in denen Mitarbeitenden des Kantons Zug strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird. Was dabei auffällt: Die betroffenen Abteilungen gehen sehr unterschiedlich damit um. Woran liegt’s?

In zwei Fällen sind Unstimmigkeiten unter Mitarbeitern der kantonalen Zuger Verwaltung im letzten Jahr nach aussen gedrungen. Einmal geht es um Stalkingvorwürfe bei der Zuger Polizei, einmal um einen offenen Streit in der Gesundheitsdirektion. Die öffentliche Wahrnehmung und der Umgang der Verwaltung damit unterscheiden sich dabei frappant. Um das zu verstehen, braucht es einen Blick zurück.

Ein seltsames Mail hat im Dezember letzten Jahres die Runde gemacht. Eine Frau schreibt einer Polizistin – und wirft darin einem Kadermann der Zuger Polizei vor, ihr nachgestellt zu haben. Am Ende der Mails taucht ein Unfallreport auf, wobei unklar ist, was er mit dem vorherigen Verlauf zu tun hat.

Die Zürcher Kantonspolizei prüft seit Monaten, ob durch die Mails die Straftatbestände der Amtsgeheimnisverletzung, des unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage oder andere strafrechtliche Handlungen erfüllt wurden (zentralplus berichtete).

Derweil sind sowohl die Polizistin als auch der Kadermann freigestellt. Sie dürfen zwar nicht arbeiten. Es ist aber davon auszugehen, dass sie trotzdem ihren Lohn bezahlt bekommen. Eine Kündigung kommt offenbar aufgrund der Unschuldsvermutung nicht infrage (zentralplus berichtete).

Zahlreiche Strafanzeigen nach Kontrolle einer Arztpraxis

Der zweite medienträchtige Fall, in dem Kantonsmitarbeitern strafrechtlich relevante Vorwürfe gemacht werden, betrifft einen Knatsch in der Gesundheitsdirektion. Im August diesen Jahres wurde dem Heilmittelinspektor der Kantons Zug fristlos gekündigt. Dies, nachdem er gegen den Willen seiner Vorgesetzten eine Kontrolle in einer Zuger Arztpraxis durchgeführt hatte (zentralplus berichtete).

Der geschasste Heilmittelinspektor reichte daraufhin zahlreiche Strafanzeigen ein. Gegen den Kantonsarzt, den Gesundheitsdirektor, aber auch gegen seine Stellvertreterin. Auch er wirft ihnen unter anderem Amtsmissbrauch vor (zentralplus berichtete).

Anders als bei der Zuger Polizei hatten die Strafanzeigen keine personalrechtlichen Konsequenzen. Im Gegenteil. Im Zuge einer Umstrukturierung hat die Gesundheitsdirektion die ehemalige Stellvertreterin der Heilmittelinspektors befördert. Sie kümmert sich neu als Kantonsapothekerin um Heilmittel im Detailhandel und um die Aufsicht über die pharmazeutischen Berufe (zentralplus berichtete).

Arbeitgeberin ist von der Unschuld der Mitarbeiterin überzeugt

Zwei Fälle, beide betreffen Kantonsmitarbeiterinnen, und bei beiden geht’s um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. In einem Fall folgt die Freistellung, in einem die Beförderung. Warum reagieren die Zuger Behörden derart unterschiedlich?

Auf Nachfrage zeigt sich: Es gibt zwischen den beiden Fällen entscheidende Unterschiede. Der wichtigste betrifft den Stand der Verfahren. Gegen die Mitarbeitenden der Zuger Polizei ist eine offizielle Strafuntersuchung eröffnet worden.

Die Untersuchung der Vorwürfe gegen die stellvertretende Heilmittelinspektorin hingegen befindet sich noch in einem Vorstadium. Das heisst: Die Zuger Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie die Vorwürfe überhaupt untersucht. Es ist auch möglich, dass sie das Verfahren von Vornherein nicht an die Hand nimmt, wenn aus ihrer Sicht an den Vorwürfen offensichtlich nichts dran ist.

Zu diesem Schluss kam die Zuger Staatsanwaltschaft bereits bei den Strafanzeigen gegen den Gesamtregierungsrat. Gegen den Kantonsarzt und den Inhaber der betroffenen Arztpraxis hingegen hat sie ein offizielles Strafverfahren eröffnet, welches derzeit noch hängig ist.

Jeder kann jeden anzeigen

Die Unschuldsvermutung gilt zwar in beiden Fällen. Bei der heutigen Kantonsapothekerin aber ist die Gesundheitsdirektion als Arbeitgeberin offensichtlich bereits fest überzeugt davon, dass die Vorwürfe nicht zutreffen.

«Weder der Regierungsrat noch die Gesundheitsdirektion sehen Hinweise auf ein Fehlverhalten», heisst es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme. «Das Vorliegen einer Strafanzeige lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, ob eine strafbare Handlung begangen wurde. Jede und jeder kann ungerechtfertigterweise Strafanzeige gegen andere Personen einreichen», wird weiter betont. Der Regierungsrat und die Gesundheitsdirektion seien überzeugt, dass sie «fachlich und menschlich hervorragend für diese Stelle geeignet ist».

Die Gesundheitsdirektion will die Parallelen zwischen den Fällen nicht kommentieren. Man habe keine detaillierten Kenntnisse über die erwähnten Fälle bei der Zuger Polizei, weshalb man diese auch nicht kommentieren könne, heisst es dazu.

Gehen Strafanzeigen gegen Kantonsmitarbeiter ein, gibt es demnach kein Standardverfahren. Die Behörden entscheiden von Fall zu Fall über allfällige personalrechtliche Entscheide – je nachdem, wie sie die Situation selber einschätzen.

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