Polizei kontrolliert stärker

Immer mehr Rayonverbote für Asylsuchende in Luzern

In Luzern werden vermehrt Rayonverbote gegenüber Asylsuchenden ausgesprochen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Im Kanton Luzern spricht das Amt für Migration seit einigen Jahren zunehmend Ein- und Ausgrenzungen gegen Asylsuchende aus: Seit 2008 stiegen diese Massnahmen um das Dreifache. Dabei reicht oftmals bereits ein Verdacht gegen eine bestimmte Person. Zurückhaltender geht Zug mit dem Thema Rayonverbote um.

Bei den Schweizer Migrationsämtern wird eine Massnahme für Asylsuchende immer beliebter: die sogenannten Rayonverbote. Vor allem das Badi-Verbot in Bremgarten sorgte für Debatten über die Rechtmässigkeit solcher Auflagen, bei denen Asylsuchende gewisse Orte nicht betreten dürfen. Im Falle von Bremgarten war der Aufschrei deshalb so gross, weil eine bestimmte Gruppe Menschen aufgrund ihres Status als «bedrohlich» eingestuft wurde – laut Flüchtlingsorganisationen sei das diskriminierend. Denn eigentlich werden Rayonverbote gegen Einzelpersonen ausgesprochen.

Das Ausländergesetz erlaubt es den Behörden nämlich, einzelnen Asylsuchenden die Auflage zu machen, bestimmte Gebiete entweder nicht zu verlassen oder nicht zu betreten («Ein- und Ausgrenzung»). Dies ist beispielsweise möglich wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder wenn abgewiesene Asylbewerber nicht innerhalb der Ausreisefrist in ihre Länder zurückkehren. Die Rayonverbote sollen insbesondere helfen, den Drogenhandel zu bekämpfen.

Mehr Rayonverbote in Luzern

In Luzern stiegen die Zahl dieser Ein- und Ausgrenzungen von 77 im Jahr 2008 (bei insgesamt 915 Asylsuchenden im Kanton) auf 243 im Jahr 2012 (bei 1110 Asylsuchenden). Allein für das erste Halbjahr dieses Jahres hat das Luzerner Migrationsamt bereits 103 Mal solche Auflagen gegenüber Asylsuchenden ausgesprochen, bei einem Total von 936 Asylsuchenden – die Mehrheit davon betrifft Asylbewerber aus anderen Kantonen. Dabei werden Asylsuchende vor allem vom Gebiet der Stadt Luzern ausgegrenzt.

Während die Gesamtzahl der Asylsuchenden seit 2008 um 55 Prozent stieg, verdreifachten sich die ausgesprochenen Rayonverbote im gleichen Zeitraum. Noch deutlicher wird der Anstieg, wenn man den Anteil der Rayonverbote auf 100 Asylsuchende anschaut: Von 8.4 Prozent im Jahr 2008 stieg dieser auf 21.9 Prozent im vergangenen Jahr.

Über die Gründe wird keine Statistik geführt

Das Luzerner Amt für Migration begründet den Anstieg mit den «stets zunehmenden Asylgesuchen und möglicherweise auch mit vermehrten Kontrollen an diversen Hotspots». Vor allem nach den Unruhen in Nordafrika kamen Asylsuchende auch vermehrt nach Luzern: Ihre Zahl stieg von 640 im Jahr 2010 auf über 1000 in den beiden Jahren danach. Bis Mitte dieses Jahres habe der Kanton Luzern jedoch «von der Zuweisungsreduktion durch das Bundeszentrum in Nottwil profitiert», wie das Migrationsamt sagt: Nur noch knapp 290 neue Asylsuchende kamen nach Luzern.

Als Hauptgrund für Rayonverbote nennt das Migrationsamt «Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz», aber auch Diebstähle oder Einbrüche. Allerdings wird über die Gründe keine Statistik geführt, es handelt sich dabei also bloss um Vermutungen. So verfüge das Migrationsamt in der Regel Ausgrenzungen, wenn es gegen einen Asylsuchenden zu einer Anzeige kommt, etwa wegen Drogenhandel oder Ladendiebstahl, sagt Erwin Rast, Mediensprecher des Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartements. Allerdings reicht beim Drogenhandel bereits ein begründeter Verdacht, der sich aus «allgemeinen Beobachtungen und Situationen, die den Verdacht begründen», ergebe.

Gefahr der Willkür besteht

Für Beat Meiner, Generalsekretär der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, ist eine Verdachtsauslegung allerdings noch lange kein Beweis. «Bei solchen Instrumenten besteht immer auch die Gefahr von Willkür: Die Asylbewerber sind dagegen nicht ausreichend geschützt.» Die Flüchtlingshilfe fordert daher, dass es beim Aussprechen von Ein- und Ausgrenzungen einen Rechtsweg geben muss. «Eine solche Verfügung ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit», sagt Meiner. Bisher seien die Leute dem völlig ausgeliefert.

Dass Ein- und Ausgrenzungen von Asylbewerbern im Kanton Luzern aufgrund von Überlegungen in der Politik oder bei der Polizei verstärkt angewendet werden, könne durchaus plausibel sein, sagt Meiner. Jeder Kanton habe seine eigenen «Methödchen», um Asylbewerbern das Leben sauer zu machen – damit sie schnell wieder verschwinden. Für Meiner ist klar, dass es auch unter Asylbewerbern immer gewisse «schwierige Zeitgenossen» gebe. Doch gerade durch die ausgrenzende Behandlung seien die Probleme doch vorprogrammiert: «Durch Erniedrigung und Verletzung entsteht dissoziales Verhalten, darüber muss man sich nicht wundern.»

Über Gründe des Anstiegs lässt sich nur spekulieren

Statistiken zu Rayonverboten bei Asylbewerbern sind mit Vorsicht zu interpretieren. Mehr Rayonverbote bedeutet nicht automatisch, dass immer mehr Asylbewerber immer krimineller werden. Auch verstärkte Kontrollen durch die Polizei oder bestimmte Verdachtsauslegungen können dafür verantwortlich sein. So hat die Luzerner Polizei beispielsweise ihre Präsenz beim Bahnhof- und Europaplatz sowie beim Inseli von zwei auf mittlerweile acht Polizisten aufgestockt. Sie betont aber, dass dies nicht eine Reaktion auf die steigende Zahl der Asylbewerber sei. Man wollte vielmehr allgemein «die sichtbare präventive Präsenz» der Polizei an diesem «Brennpunkt» erhöhen. Weil über die Gründe für Rayonverbote keine Statistik geführt wird, bleiben sie somit Vermutungen.

In Zug reicht ein Verdacht nicht für ein Rayonverbot

Im Kanton Zug bewegte sich die Zahl der Rayonverbote zwischen fünf (im Jahr 2010) und 41 (im Jahr 2011). Die meisten Asylsuchenden, gegen die Ein- oder Ausgrenzungen ausgesprochen werden, seien laut Georg Blum, Leiter des Zuger Migrationsamts, langjährige abgewiesene Asylsuchende. «Diese Leute bereiten uns am meisten Sorgen.» Für eine Ein- oder Ausgrenzung reiche ein abgewiesenes Asylgesuch, wenn die Frist zur Ausreise abgelaufen sei. Damit erhöhe man den Druck zur Ausreise mit verhältnismässig wenig Aufwand – als mildere Massnahme zur sogenannten Administrativhaft. Wenn aber jemand in einem hängigen Verfahren sei, würden Ein- oder Ausgrenzungen nur nach begangenen Delikten ausgesprochen. «Ein Verdacht alleine reicht nicht.» Auch hier sei Drogenhandel einer der Hauptgründe.

Werden abgewiesene Asylsuchende in einem Gebiet aufgegriffen, in dem sie sich eigentlich nicht aufhalten dürfen, kann das in gewissen Fällen mit unbedingter Haft bestraft werden. «Wer gegen solche Auflagen verstösst, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.» Doch einige würden auch Haftstrafen in Kauf nehmen. Daher braucht man laut Georg Blum ein sehr starkes Druckmittel, damit solche Leute wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Und das ist nur ein teurer Sonderflug. «Alles andere funktioniert nicht.»

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