«Fall Emmen»: Studie der Uni Luzern dämpft die Erwartungen
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Die Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen hat 2015 die Schweiz erschüttert. Künftig sollen DNA-Profile besser ausgewertet werden, um Täter zu erwischen. Eine Studie, an der die Universität Luzern beteiligt ist, warnt jedoch vor zu grossen Hoffnungen.
Eine junge Frau wird an einem Sommerabend in Emmen bei der Heimfahrt von ihrem Velo gerissen, vergewaltigt und verletzt liegen gelassen. Sie ist seither querschnittgelähmt. Als «Fall Emmen» hat sich dieses Verbrechen ins kollektive Gedächtnis der Luzerner Bevölkerung eingebrannt.
Die sichergestellte DNA-Spur ergab 2015 in der Vergleichsdatenbank keinen Treffer. Ein DNA-Massenscreening bei über 300 Männern blieb ohne Erfolg. Damit sind die rechtlichen Möglichkeiten, den Täter anhand der DNA-Spuren zu ermitteln, ausgeschöpft.
Albert Vitali forderte Gesetzesänderung
Das Schweizer DNA-Profil-Gesetz – seit 2005 in Kraft – ist auf den Abgleich genetischer Spuren mit Proben aus einer Datenbank ausgerichtet. Daneben erlaubt das Gesetz einzig, das biologische Geschlecht des Trägers festzustellen. Es ist ausdrücklich verboten, nach anderen persönlichen Eigenschaften zu suchen.
Der «Fall Emmen» löste aber nicht nur grosse Betroffenheit in der Bevölkerung aus, sondern brachte auch die Diskussion um die DNAPhänotypisierung ins Rollen. Unter dem Titel «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger» reichte der inzwischen verstorbene FDP-Nationalrat Albert Vitali Ende 2015 einen Vorstoss ein.
«Vor einigen Jahren war die Möglichkeit, aufgrund einer DNA-Spur Rückschlüsse auf das Aussehen eines Täter ziehen zu können, pure Science-Fiction.»
Markus Zimmermann, nationale Ethikkommission
Er forderte, die DNA-Analyse auf die weiteren persönlichkeitsprägenden Merkmale von Augen, Haar und Hautfarbe auszuweiten. Der Vorstoss wurde im Parlament gutgeheissen. Der Bundesrat ist nun daran, das Gesetz entsprechend zu überarbeiten. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat angekündigt, den Fall wieder aufzurollen, sobald das revidierte Gesetz – voraussichtlich im Jahr 2022 – in Kraft tritt (zentralplus berichtete).
Methode birgt Chancen – aber auch Risiken
Welche Chancen und Risiken birgt die neue Methode? Dies hat jetzt eine wissenschaftliche Studie untersucht, an der die Universität Luzern beteiligt ist.
«Vor einigen Jahren war die Möglichkeit, aufgrund einer DNA-Spur Rückschlüsse auf das Aussehen eines Täter ziehen zu können, pure Science-Fiction», sagte Markus Zimmermann an einer virtuellen Medienkonferenz diesen Dienstag. Er ist Mitglied der nationalen Ethikkommission und hat die Studie wissenschaftlich begleitet hat.
Die Folgen der neuen technischen Möglichkeiten seien zweischneidig, betonte er. «Einerseits ist das zunehmende Wissen faszinierend, andererseits nimmt die Verantwortung zu, damit menschengerecht umzugehen.»
Ergebnisse sind nicht eindeutig
Die Studie fordert, dass von unrealistischen Vorstellungen Abstand genommen wird. «Anders als die Darstellung kriminalistischer Arbeit in den Medien glauben macht, sind die Ergebnisse der DNA-Phänotypisierung meist keineswegs eindeutig», heisst es im Bericht zur Studie. Relativ sicher lasse sich bloss das biologische Geschlecht bestimmen.
«Ob aber die Täterin blonde oder braune Haare, ob der Täter helle oder dunkle Haut hat, ist – je nach Körpermerkmal und Ausprägung – nur mit mehr oder weniger grosser Wahrscheinlichkeit herauszufinden», wird im Studienbericht betont.
Die Farbe der Iris sei von allen äusserlichen Körpermerkmalen wissenschaftlich am besten ergründet. Ob eine Person blaue oder braune Augen hat, lässt sich immerhin mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent feststellen. Grüne oder graue Augen hingegen seien schwerer zu erkennen.
«Ein eigentliches ‹Phantombild› lässt sich aufgrund genetischer Information nicht erstellen.»
Aus der Studie
Die Pigmentierung von Haut und Haaren sei ebenfalls vergleichsweise gut erforscht. Die Wahrscheinlichkeit für präzise Aussagen erstreckt sich über die Bandbreite von 74 Prozent (braune Haare) über 76 Prozent (helle Haut) und 93 Prozent (rote Haare) bis 99 Prozent (dunkle Haut).
An weiteren genetischen Merkmalen werde intensiv geforscht. So etwa an der Beschaffenheit der Haare (lockig, kraus oder glatt), am Vorhandensein von Sommersprossen oder an der Neigung zu Kahlköpfigkeit. Auch die Form der Ohrmuschel oder die Körpergrösse hätten die Fachleute der Genetik ins Visier genommen.
Auf eines weist die Studie aber klar hin. «Ein eigentliches ‹Phantombild› lässt sich aufgrund genetischer Information nicht erstellen.»
Luzerner Regierung prescht vor
In Ländern, wo sich die Phänotypisierung in der Verbrechensaufklärung bereits etabliert hat, wird es nur bei schweren Verbrechen eingesetzt (zentralplus berichtete). Und das auch nur, wenn alle gängigen Ermittlungsmethoden versagt haben.
Die Luzerner Regierung schert sich wenig um die ethischen Bedenken, die dahinter stecken. Sie will deutlich weiter gehen. Die neue Methode soll auch genutzt werden dürfen, um Hooligans zu jagen, die beispielsweise Sachbeschädigungen begehen (zentralplus berichtete).
Dieser Vorschlag ist hoch umstritten. Der Zuger Regierung beispielsweise geht das deutlich zu weit (zentralplus berichtete). Für mehr Zurückhaltung beim Einsatz der Phänotypisierung sprechen auch aus Sicht der Forscherinnen verschiedene Gründe.
Wird dem Racial Profiling Vorschub geleistet?
Sie befürchten, es könnten Unschuldige unter Generalverdacht geraten, wenn sie bestimmte Merkmale – etwa rote Haare und blaue Augen – aufweisen, die gemäss einer Phänotypisierung dem Täter zugeschrieben werden.
Es wird davor gewarnt, dass die Ermittlung der biogeografischen Herkunft von Verdächtigen dem Rassismus Vorschub leisten könnte. «Es muss mit der notwendigen Vorsicht vorgegangen werden, um nicht fälschlicherweise den Fokus auf bestimmte Gruppen zu richten, die mit einem Verbrechen nichts zu tun haben», warnt Alexander Lang von der IHS Wien, der im Projektteam der Studie war.
«Unsere Haltung ist, dass die Anwendung der neuen Methode auf sehr schwere Straftaten beschränkt sein sollte.»
Alexander Lang, Forscher
Er macht ein Beispiel: «Wenn in einer Bevölkerung 99 Prozent der Menschen schwarze Haare und blaue Augen haben und ich finde die Spur einer blonden Person, schränkt das den Kreis von Verdächtigen stark ein.» Wenn die Merkmale einer Spur hingegen weit verbreitet sind, sei das anders.
Die Phänotypisierung könne auf der anderen Seite helfen, zu Unrecht in Verdacht Geratene zu entlasten oder ganze Personengruppen vom Tatverdacht auszuschliessen. «Unsere Haltung ist, dass die Anwendung der neuen Methode auf sehr schwere Straftaten beschränkt sein sollte», sagt Lang.
Schon die «herkömmliche» DNA-Analyse darf nur angeordnet werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Identität der Täterschaft nicht mit milderen Mitteln nachgewiesen werden kann. Wird die DNA-Phänotypisierung als Zwangsmassnahme im Strafprozess angeordnet, muss sie diesen Anforderungen aus Sicht der Forscher ebenfalls entsprechen.
DNA-Spuren zur Verbrechensaufklärung
Seit gut 30 Jahren werden zur Aufklärung von Verbrechen auch genetische Spuren ausgewertet. Allerdings mussten diese bis vor Kurzem mit genetischen Profilen aus eigens erstellten Datenbanken abgeglichen werden. Die Phänotypisierung ermöglicht es, aus der Genspur alleine bestimmte Merkmale ihres Urhebers herauszulesen.
Im Jahr 1985 entdeckte Alec Jeffreys, ein britischer Genetiker, dass sich Sequenzen im menschlichen Genom zur Identifizierung von Personen eignen. Er nannte seine Methode «genetischer Fingerabdruck». Implizit lehnt er sich dabei an den bereits erwähnten Zwillingsforscher Galton an, der erkannt hatte, dass die Rillen auf den Fingerbeeren jeder Person einzigartig sind.
Grossbritannien begann 1995, eine DNA-Profil-Datenbank anzulegen, weitere Länder folgten. Das aus TV-Sendungen und Kriminalfilmen bekannte Verfahren war geboren: Die Genspur vom Tatort – Hautzellen, Haare, Sperma, Speichel- oder Blutstropfen – wird mit den DNA-Profilen in der Datenbank abgeglichen; mit dem Treffer klärt sich das Verbrechen auf.
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