Hundetrainer der Tierquälerei verdächtigt

Der Tod seiner Lieblinge verhinderte seine Einbürgerung

Nach einem Spaziergang starben die beiden Hunde eines Luzerners an einem Kreislaufkollaps. (Symbolbild: Vargazs, Pixabay)

Zwei Hunde sind 2019 an einem Kreislaufkollaps gestorben. Der Besitzer wurde verdächtigt, sie im aufgeheizten Auto gelassen zu haben. Er verlor seine Arbeit, seine Freunde und seine Chancen auf die Einbürgerung. Nun zeigt sich: Der Mann ist alles andere als ein brutaler Tierquäler.

Der Alptraum beginnt am 25. Juni 2019. Ein Luzerner geht mit seinen Hunden spazieren – kurze Zeit darauf sterben die Tiere ganz plötzlich. Für den Mann bricht eine Welt zusammen. Die Hunde sind für ihn wie Familienmitglieder. Als er sie zur Tierärztin bringt, ist er untröstlich. Tränen laufen ihm übers Gesicht. Er steht unter Schock.

Die Veterinärin vermutet eine Vergiftung – allenfalls durch am Reussufer ausgelegte Giftköder. Der Luzerner beschliesst, sofort die Polizei einzuschalten. Zudem postet er auf sozialen Medien eine Warnung an andere Hundebesitzer, damit niemand das Gleiche durchmachen muss wie er gerade. Die Bevölkerung reagiert verunsichert, Angst macht sich breit unter den Hündelern an der Reuss (zentralplus berichtete).

Besitzer gerät in Verdacht, ein Tierquäler zu sein

Die Polizei findet vor Ort keine Giftköder. Und es gehen auch keine weiteren Meldungen über Vergiftungen von Hunden ein. Als die Staatsanwaltschaft die Obduktion der beiden Hunde anordnet, stellt sich heraus: Sie sind an einem Kreislaufkollaps gestorben.

Nun gerät der Besitzer ins Visier der Behörden. Hat er vielleicht die Tiere im Auto gelassen, wo sie in der Hitze qualvoll gestorben sind? In Leserkommentaren hagelt es Vermutungen, die in diese Richtung zielen. Die genaue Todesursache kann der Gutachter zwar nicht feststellen. Aber der schlimme Verdacht entfaltet bereits seine Wirkung.

Plötzlich steht er vor dem Nichts

Bisher hat der Mann in der Security-Branche gearbeitet und daneben als Hundetrainer. Nun bleiben die Aufträge aus, von seiner Arbeit mit den Tieren wird er entbunden. Plötzlich steht er vor dem Nichts.

Dann folgt der nächste Rückschlag: Wegen des laufenden Strafverfahrens gegen ihn wird sein Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Zur Trauer um seine Tiere kommt die Ungewissheit, wie es nun weitergehen soll.

Die Staatsanwaltschaft schickt ihm einen Strafbefehl, weil sich der Mann ihrer Ansicht der Tierquälerei schuldig gemacht hat. Der Hundebesitzer erhebt Einsprache. Er wird von der Staatsanwaltschaft erneut befragt. Und was er erzählt, wirft ein ganz anderes Licht auf die Sache.

Die Hunde waren sein Lebensinhalt

Die Ermittler erfahren, dass die beiden Hunde an jenem Tag geimpft und entwurmt worden sind. Davon hat der Gutachter nichts gewusst. Doch die Behandlung dürfte die Tiere geschwächt haben. Die Staatsanwaltschaft kommt deshalb zum Schluss, dass eine «Kombination verschiedener teilweise zufälliger Faktoren» zum Kreislaufkollaps geführt hat.

Grobfahrlässiges Verhalten des Hundebesitzers kann ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen zeigen im Gegenteil, dass sich der Mann gut und intensiv um seine Hunde gekümmert hatte. Es sollte ihnen an nichts fehlen. Dass er die Tiere bewusst hat überanstrengen beziehungsweise quälen wollen, ist ausgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft beschliesst, das Verfahren einzustellen. «Es steht fest, dass er ein passionierter und erfahrener Hundehalter ist, der einen beträchtlichen Teil seines Lebens der Ausbildung von Hunden widmet», schreibt sie in ihrem Entscheid. Er hat nicht nur viel Zeit in die Hunde investiert, sondern auch eine starke emotionale Bindung zu ihnen gehabt. «Die Hunde waren Teil der Familie und sein Lebensinhalt», so die Staatsanwaltschaft.

Er zahlt 2000 Franken Verfahrenskosten

Wenn ein Täter durch die Folgen seiner Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen erscheint, kann die Staatsanwaltschaft auf eine solche verzichten. Abgesehen davon, dass eine Grobfahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, ist dies ein weiterer Grund, das Verfahren gegen ihn einzustellen. Da dem Mann keine Schuld nachgewiesen wurde, gilt er vor dem Gesetz als unschuldig.

Trotzdem bezahlt der Mann Verfahrenskosten und Kosten für Auslagen in der Höhe von knapp 2'000 Franken. Sein Anwalt hatte vorgeschlagen, dass er diese vollumfänglich freiwillig übernimmt – und die Staatsanwaltschaft opponierte nicht dagegen.

Polizei warnt vor Überhitzung in Autos

Die Luzerner Polizei hat diese Woche auf Facebook darauf hingewiesen, wie heiss es im Sommer in Autos werden kann. Sie warnt explizit davor, Tiere im Wagen zu lassen. Selbst wenn die Aussentemperatur nur 20 Grad beträgt, kann es in einem Auto bereits nach einer Stunde bis zu 46 Grad heiss werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Sheep
    Sheep, 24.07.2020, 10:49 Uhr

    Ich kenn den Hundebesitzer… er ist ein eigener Mensch, nicht jeder kommt mit Ihm klar – aber eins ist sicher… seine Hunde sind und waren immer sein Leben! Ich bin froh, dass Ihr den Artikel veröffentlicht! Für eine komplette Rehabilitation ist es zu spät, aber ihm selbst tut das in der Seele gut. 🙁 R.I.P ihr super Wuffels!!!

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