Nach Ja an der Urne

Streit um Standort des neuen Zuger Hallenbads geht los

Früher Gaswerk, heute Parkplatz, morgen Hallenbad? (Bild: Archivbild: rob)

Noch bevor die Zugerinnen am Sonntag grünes Licht für ein neues Hallenbad gegeben haben, hat die Stadt Zug mögliche Standorte geprüft. Sie hat dabei zwei Favoriten, wie sie in Berichten zu SVP-Postulaten ausführt.

Sommer, Sonne, Badespass: Wie sehr die Zuger nach einer Abkühlung plangen, zeigte sich in der Abstimmung vom Sonntag. Sie haben die Hallenbad-Initiative mit 81,3 Prozent sehr deutlich angenommen. Die Frage nach dem «Ob» ist damit geklärt – doch nun stellt sich die Frage zum «Wo»(zentralplus berichtete).

Geht es nach der SVP-Fraktion, kommt das Hallenbad auf der Oeschwiese zu stehen. Dafür soll ein grosszügigeres Strandbad beim Brüggli gebaut werden, wie sie in einer Motion fordern. In der Stellungnahme des Stadtrats zeigt sich: Auch er hat sich bereits reichlich Gedanken zu möglichen Standorten gemacht. Im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision prüfte die Stadt auch mögliche Standorte für ein drittes Hallenbad.

Wiese in Steinhausen oder provisorischer Parkplatz

Dabei hat sie elf Standorte auf ihre Grösse, Erreichbarkeit, Lage und Schwierigkeit der Umsetzung bewertet. Die fünf Areale, die grundsätzlich infrage kämen, hat sie nochmals genauer untersucht. Welche das sind und wie die Stadt sie wertet, siehst du in der interaktiven Karte:

Von den elf Standorten stechen für den Stadtrat zwei unterschiedliche Areale als beste Variante hervor: Das Areal Im Sumpf, eine Steinhauser Wiese in der Nähe der S-Bahn-Haltestelle Rigiblick, und das Gaswerkareal, das heute ein Dasein als Parkplatz fristet.

Die Nähe zur S-Bahn-Haltestelle ist denn auch einer der grossen Pluspunkte für das Areal Im Sumpf. Zudem dessen Grösse: Das Areal biete viel Platz für ein Hallenbad plus allfällige künftige Erweiterungen, so der Zuger Stadtrat. Auch hätten noch weitere Anlagen auf der Fläche Platz, wie beispielsweise eine BMX-Bahn oder eine gemeinsame Schul- und Schwimmsportanlage mit Steinhausen. Steinhausen hat bereits Interesse bekundet, ein gemeinsames Hallenbad zu bauen (zentralplus berichtete). Nachteil des Standorts ist, dass sich mit Bebauung der Fläche das Mikroklima verschlechtern würde, da eine kühlende Fläche wegfiele.

Für das Gaswerkareal spreche seine zentrale Lage, die für alle Verkehrsteilnehmer sehr gut erschlossen und erreichbar sei. Ein weiterer Vorteil sei, dass das Areal nicht extra umgezont werden müsse und auch kein Problem entstehe, wenn der Parkplatz abgerissen werde. Denn dieser sei sowieso nur als Provisorium gedacht gewesen. Ein Nachteil gegenüber anderen Standorten sei, dass hier wirklich nur das Hallenbad Platz hätte, wodurch weitere Nutzungen nicht möglich wären. Grösstes Manko sei jedoch der Zeithorizont: Das Areal wäre frühestens ab etwa 2035 verfügbar, wenn der neue ZVB-Stützpunkt auf dem Areal An der AA II stehen würde.

Ebenfalls problematisch: Auch die 2000-Wohnungs-Initiative möchte das Areal des alten Gaswerks nutzen (zentralplus berichtete). Nach 2030 wird das Areal in den städtischen Besitz gelangen, heisst es im Initiativtext. Dann soll dort eine attraktive Mischnutzung entstehen, die preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum klug verknüpft und ausreichend Platz für öffentliche Nutzungen bewahrt. So soll das Areal der Bevölkerung zugutekommen.

Urteil verhindert Hallenbad auf Oeschwiese

Den Vorschlägen der SVP kann der Zuger Stadtrat nur wenig abgewinnen. Ein Hallenbad auf der Oeschwiese sei wegen eines Bundesgerichtsurteils nicht möglich, so der Stadtrat. Die Umzonung der Oeschwiese in eine Zone für öffentliche Bauten würde nur gegen den Willen der Eigentümerschaft gehen, die den Entscheid bis vor Bundesgericht gezogen habe.

Solche Zwangsumzonungen können nur gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung das der Privaten überwiegt. Das öffentliche Interesse kann jedoch nur geltend gemacht werden, wenn dieses genügend konkret dargelegt wird. Insofern hat die Stadt Zug die Umzonung explizit mit einer «Strandbaderweiterung und Realisierung des Seeuferweges sowie eines Naherholungsgebiets ausserhalb der Badezeit» begründet. Sie könne aufgrund dessen nun nicht einfach ein Hallenbad auf die Wiese bauen, argumentiert der Stadtrat weiter.

«In meiner gesamten Zeit als Zuger Politiker wurde ich noch selten von einer Antwort zu einer Vorlage so sehr enttäuscht wie hier.»

Philip C. Brunner, SVP-Gemeinderat

Im selben Urteil äussert sich das Bundesgericht auch zu einem möglichen Strandbad im Brüggli: «Bademöglichkeiten mit zugehörigen Infrastrukturanlagen, die mit denjenigen des Strandbads vergleichbar wären, sind aber nicht vorhanden und können mit Rücksicht auf den Natur- und Landschaftsschutz auch nicht geschaffen werden.» Weswegen der Stadtrat auch diesen Vorschlag ablehnt.

Auch das vorgeschlagene Badeprovisorium auf der Oeschwiese ist gemäss der Stadt nicht umsetzbar. Aktuell sei die Fläche zum grössten Teil mit Getreide bepflanzt oder sei eine Kiesfläche. Ebenso sei der Zugang ins Wasser über die brüchige Ufermauer gefährlich. Die Ufermauer anzupassen, das Feld herzurichten und Duschen und Stege zu bauen, wäre mit beträchtlichen Kosten verbunden. Hinzu kämen Kosten für zusätzliche Bademeister. Zu hohe Kosten für ein Provisorium, das danach wieder rückgebaut werden müsste, findet die Stadt.

«Fadenscheinige» Antwort verärgert SVP-Fraktion

«In meiner gesamten Zeit als Zuger Politiker wurde ich noch selten von einer Antwort zu einer Vorlage so sehr enttäuscht wie hier», sagt SVP-Gemeinderat Philip C. Brunner auf Anfrage. Mit dem Vorschlag eines Badeprovisoriums habe die SVP eine pragmatische, einfache und sehr günstige Lösung präsentiert. «In zwei A4-Seiten wurden wir nun mit fadenscheinigen Argumenten abgespeist, die der Stadtrat so auch innert zehn Tagen hätte schreiben können. Tatsächlich hat er über ein Jahr dafür gebraucht.» Brunner spricht gar von «Arbeitsverweigerung» der Verwaltung.

Auch von den Antworten zum zweiten Vorstoss, ein Strandbad beim Brüggli und das Hallenbad auf der Oeschwiese zu bauen, ist die SVP-Fraktion nicht beeindruckt. Es sei zwar sehr gut, dass der Stadtrat sich im Vorfeld zur vermutlich positiven Abstimmung bereits über mögliche Standorte für ein Hallenbad Gedanken gemacht habe. Jedoch moniert Brunner, dass leider nicht alle Möglichkeiten geprüft worden seien.

Einen Vorschlag liefert er in einem kürzlich eingereichten Postulat gleich nach: die Schützenmatthalle. Bei einer ersten Auslegeordnung anlässlich der Debatte zur Hallenbad-Initiative wurde der Standort bereits erwähnt, mit dem Verweis auf Denkmalschutz jedoch wieder verworfen. Abklärungen der SVP hätten jedoch gezeigt, dass nur eine «Schutzvermutung» vorliege – inwiefern und welche Teile der Schützenmatthalle denkmalgeschützt seien, müsse zuerst abgeklärt werden.

«Beim Denkmalschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten zwischen einem Totalabbruch und Totalerhalt. Beispielsweise eine Aufstockung oder diverse Ergänzungen», führt Brunner die Idee aus. Brunner fordert deshalb namens der SVP-Fraktion, dass der Stadtrat die Schutzwürdigkeit der Anlage abklären lässt. Auch unabhängig der Hallenbaddebatte könnte dieser Standort für neue Projekte der Stadt Zug genutzt werden.

«Im Sumpf» kommt bei SVP nicht gut an

Zudem hinterfragt die SVP-Fraktion die Argumente, die gegen andere Hallenbadstandorte sprechen. Beispielsweise ist die Partei nach wie vor überzeugt, dass die Oeschwiese ein guter Standort wäre. «Die Idee eines Hallenbads wurde von der Stadt ja nie dem Bundesgericht unterbreitet.»

Die vom Stadtrat favorisierte Lösung «Im Sumpf» findet Brunner hingegen weniger gelungen. «Wir finden es schade, dass die Stadt hier eine weitere grüne Wiese überbauen will.» Auch, dass das Areal auf Steinhauser Boden liege, sei ein Manko. Brunner ist überzeugt: Das werde noch endlose Diskussionen über die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Steinhausen geben. Genauso gut könnten Stadtzuger nach Baar ins Lättich schwimmen gehen.

«Ich persönlich fände die besten Standorte in der Nähe der bestehenden Sportmeile.» Dabei hebt er auch den zweiten Favoriten des Stadtrats hervor, das Gaswerkareal. Das Problem hierbei: Zeit. «Wegen des ZVB-Neubaus steht das Gelände erst sehr spät zur Verfügung.» Doch die Hallenbad-Initiative verlange ein Projekt, das rascher umgesetzt werde. In spätestens fünf Jahren muss ein Baukredit zur Abstimmung kommen.

Auch wenn die Hallenbad-Initiative ohne viel Diskussion angenommen wurde – der Standort dürfte noch viel zu reden geben.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Manfred Pircher
    Manfred Pircher, 20.06.2023, 12:58 Uhr

    Das Hallenbad gehört auf die Öschwiese, weil ein Winterbetrieb für das Restaurant vorgesehen ist und wenn man schon ein Schwimmbad auf der grünen Wiese bauen will, so muss mit dem Land haushälterisch umgegangen werden. öIB für das Öffentliche Interesse und zudem Zentral gelegen. SVP Gemeinderat der Stadt Zug Manfred Pircher BPK Mitglied. Diese Idee habe ich schon bei der Planung des Schwimmbades eingebracht, jedoch wurde nicht einmal gesprochen darüber, wobei die Kosten für ein Schwimmbad viel zu hoch sind, denn es braucht keinen Sandstrand wie an der Riviera.

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  • Profilfoto von hero
    hero, 19.06.2023, 15:16 Uhr

    Eine Wiese im relativ anspruchslosen Industriegebiet ist schutzwürdig, die exponierte Grünfläche am See aber nicht? Diese Logik erschliesst sich mir nicht.
    Abgesehen davon ist es reichlich dreist, dem Stadtrat bzw. der Verwaltung Arbeitsverweigerung zu unterstellen, nur weil einem deren Antwort nicht gefällt. Von PCB bin ich mir sonst eine überzeugendere Argumentation gewohnt.

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