Vogelgrippe-Fall in Luzern

Schwindel Freilandeier: Kaum ein Huhn ist auf der Weide

Freilandeier – seit November ist kaum ein Tier auf der Weide. (Bild: Adobe Stock Symbolbild)

Hühner unter freiem Himmel sind seit Monaten keine mehr zu sehen. Der Bund verlangt striktes Vorgehen gegen die Vogelgrippe. Erstaunlich ist, dass Supermärkte die Eier dieser Hühner weiterhin als Freilandeier verkaufen.

Der Griff zu Freilandeiern ist für viele Luzernerinnen eine Selbstverständlichkeit. Wer will schon eine Tierhaltung unterstützen, die seit Jahren negative Schlagzeilen macht? Das Problem: Derzeit können sich die Käufer nicht sicher sein, dass die teureren Eier auch wirklich von Hühnern stammen, die auf die Weide können. Vielmehr ist wahrscheinlich, dass sie das nicht tun.

Zugvögel, die in der Schweiz Zwischenhalt machen, haben das Vogelgrippe-Virus auch diesen Winter eingeschleppt. Erst diese Woche wurde der erste Fall im Kanton Luzern bestätigt (zentralplus berichtete).

Der Bund hatte bereits im Herbst schweizweite Seuchenschutzmassnahmen angeordnet (zentralplus berichtete). Betroffen davon ist vor allem die Geflügelhaltung. Wenn infizierte Wildvögel Hühner in Grossställen anstecken, könnte sich die Vogelgrippe rasant verbreiten.

Hühner dürfen nicht auf die Weide

Die Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sorgt dafür, dass es zurzeit faktisch kaum Hühner auf den Weiden gibt. Geflügelhalter haben drei Möglichkeiten, um ihr Tiere vor Wildvögeln abzuschirmen. Sie beschränken den Auslauf auf den geschlossenen Aussenklimabereich. Sie installieren Netze über den Weiden. Oder sie halten die Hühner in einem geschlossenen Stall.

Noch bis mindestens 15. Februar bleiben sie eingesperrt, wahrscheinlich aber noch länger. Letztes Jahr galt der Hausarrest von Ende November bis Mitte März, also fast vier Monate (zentralplus berichtete).

«Bei grossen Weideflächen wäre das Anbringen von Netzen nur mit sehr grossem Aufwand möglich.»

Martin Brügger, Luzerner Kantonstierarzt

Die schweizweiten Regeln machen es für Luzerner Bauern schwierig, ihre Tiere auf die Weide zu lassen. Der Luzerner Kantonstierarzt Martin Brügger erklärt: «Der Weidegang ist nicht zwingend verboten, aber die Weide muss vor Wildvögeln geschützt sein. Zum Beispiel mit Netzen, was bei grossen Weideflächen tatsächlich nur mit sehr grossem Aufwand möglich wäre.»

Der Besitzer des grössten Hühnerstalls des Kantons teilt auf Anfrage von zentralplus mit, dass seine 18'000 Legehennen seit dem Herbst nicht mehr auf die Weide dürfen. Sie werden stattdessen täglich in den Wintergarten geschickt (zentralplus berichtete).

So sieht es in einem Wintergarten für Hühner aus. (Bild: zvg)

Keine Freilandhaltung, trotzdem «Freiland»-Label

Und doch dürfen die Eier als Freilandeier verkauft werden. Warum ist das so? Sarah Camenisch, Mediensprecherin des BLV schreibt auf Anfrage, es gebe seit 2021 eine entsprechende Regelung. Sie leite sich aus einer Verordnung für Fleisch ab, lasse sich aber auf Eier übertragen.

«Wir gehen davon aus, dass die durchschnittliche Konsumentin durch die Medien weiss, dass Geflügel wegen der Vogelgrippe vorübergehend nicht mehr im Freien gehalten werden darf.»

Sarah Camenisch, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Wenn der Bund Seuchenschutzmassnahmen angeordnet hat, dürfen Geflügelfleisch und Eier als «Freiland» deklariert werden, auch wenn die Anforderungen für die Freilandhaltung nicht eingehalten werden. Zwei Bedingungen müssen dafür erfüllt sein: Erstens müssen die Hühner Zugang zu einem Aussenklimabereich haben. Und zweitens dürfen die üblichen Anforderungen an die Freilandhaltung nur für maximal 16 Wochen ausgehebelt werden.

Stiftung Konsumentenschutz überwacht

Die Stiftung Konsumentenschutz kennt die Regelung und hat generell Verständnis für das Vorgehen des Bundes: «Es ist tolerierbar, dass der Bund keine Umdeklarierung verlangt, wenn sich die Haltung nur für wenige Wochen ändert», findet Josianne Walpen, Leiterin Ernährung und Print bei der Berner Stiftung.

Trotzdem gibt es aus Sicht der Konsumenten ein Problem: «Es ist grundsätzlich täuschend für die Konsumenten, wenn die Hühner nicht raus können, die Eier aber als Freilandeier angeschrieben sind.» Die Stiftung wird daher darüber wachen, dass die 16 Wochen eingehalten werden.

«Wenn die Massnahmen bis dahin nicht aufgehoben werden, werden wir auf jeden Fall eine korrekte Deklaration der Eier fordern.»

Josianne Walpen, Stiftung Konsumentenschutz

Da der Bund die Verordnung Ende November eingeführt hat, können Supermärkte die Eier von Hühnern ohne Weidegang noch bis Ende März als Freilandhaltung verkaufen. «Wenn die Massnahmen bis dahin nicht aufgehoben und die Eier immer noch als Freilandeier verkauft werden, werden wir auf jeden Fall eine korrekte Deklaration der Eier fordern», betont Walpen vom Konsumentenschutz.

Verlängerung der Massnahmen wegen Luzerner Möwe?

Wenn die Massnahmen – wie eigentlich geplant – Mitte Februar enden, wird es dazu nicht kommen. Doch das ist nicht mehr sicher. Der Fund einer toten Möwe mit Vogelgrippe-Virus in Luzern ging diese Woche durch die Schlagzeilen (zentralplus berichtete). Auch in Basel-Stadt gab es in den letzten zwei Wochen Fälle unter Wildvögeln.

«Es besteht das ernste Risiko, dass Nutzgeflügelhaltungen von der Seuche betroffen sein könnten.»

Martin Brügger, Luzerner Kantonstierarzt

Der Luzerner Kantonstierarzt Martin Brügger betrachtet das Geschehen mit Sorge: «Der konkrete Fall ist nicht in direkter Nähe zu einer Geflügelhaltung entdeckt worden, aber jeder positiv getestete Wildvogelfund zeigt, dass das Vogelgrippe-Virus aktiv ist. Es besteht das ernste Risiko, dass Nutzgeflügelhaltungen von der Seuche betroffen sein könnten.»

Ob das Bundesamt die Seuchenschutzmassnahmen wegen der neusten Funde verlängert, ist noch unklar. Betroffene Geflügelhalter erwarten eine Information in den nächsten Tagen. Gelten die Vorgaben länger als bis 24. März, müssen die Händler die Eier umdeklarieren.

Keiner weiss wirklich Bescheid

Warum wurde der Öffentlichkeit nicht kommuniziert, dass die Hühner in Freilandhaltung seit drei Jahren im Winter keinen Weidegang haben? Mediensprecherin Sarah Camenisch meint, das Bundesamt sei davon ausgegangen, dass «die durchschnittliche Konsumentin» wisse, dass Geflügel wegen der Vogelgrippe vorübergehend nicht mehr im Freien gehalten werden darf.

Die Haltungsarten in der Schweiz

Bei der ordentlichen Freilandhaltung haben Legehennen täglichen Zugang zu einer Weide. Pro Tier müssen 2,5 Quadratmeter Auslauf gewährleistet werden. Die Bodenhaltung sieht das nicht vor. Die beste Haltung in der Schweiz ist die Bio-Haltung. Hier gibt es mehr Platz für die Tiere, maximal 500 Tiere in einer Herde und biologisches Futter.

Verwendete Quellen
  • Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
  • Informationsschreiben des Bundes zur Kennzeichnung von Freilandeiern
  • Artikel im «Schweizer Bauer»
  • Schriftlicher Austausch und Telefonat mit Sarah Camenisch, Mediensprecherin Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
  • Website von «4 Pfoten» zu Haltungsarten in der Schweiz
  • Schriftlicher Austausch mit Martin Brügger, Kantonstierarzt Kanton Luzern
  • Schriftlicher Austausch und Telefonat mit Josianne Walpen, Stiftung Konsumentenschutz
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Esther Ambühl
    Esther Ambühl, 02.02.2023, 11:34 Uhr

    Die Landwirtschaftsbetriebe haben auch jetzt alle die Voraussetzungen und die damit verbundenen Aufwendungen, dass die Hühner hinaus könnten, wenn sie dürften. Daher ist es für mich selbstverständlich, dass ich auch jetzt den höheren Preis bezahle.

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