28-Jähriger wegen Zechprellerei in schickem Zuger Hotel verurteilt
Die Zuger Staatsanwaltschaft hat einen notorischen Zechpreller verurteilt. Solche Fälle kämen in der Region glücklicherweise selten vor, sagt die Präsidentin des Gastro-Verbandes.
Da sucht man sich ein schönes Hotel, lässt sich für hunderte von Franken verköstigen und beherbergen, und zieht dann – ohne die Rechnung zu begleichen – von dannen. In einer Zeit, in der Hotels die Daten der Kunden fast ausnahmslos digital erfassen, ist das ein riskantes Unterfangen. Eines, das – zumindest auf lange Frist – nicht von Erfolg gekrönt ist, wie folgendes Beispiel aus Zug zeigt.
Vor einem Jahr liess sich ein 28-jähriger Ostschweizer in einem der besseren Zuger Hotels nieder. Er konsumierte am Abend Getränke und Speisen, übernachtete dort und reiste am Folgetag ab. Die Zeche über 618 Franken liess er offen.
Gemäss Strafbefehl war dies kein Einzelfall. Der Mann sei wegen gleichgelagerter Delikte mehrfach vorbestraft, «weshalb ihm keine günstige Prognose gestellt werden kann», so die Staatsanwaltschaft.
5’400 Franken Strafe muss er zahlen
Die Staatsanwaltschaft spricht den Mann nun wegen Zechprellerei schuldig. Der bedingte Strafvollzug, den die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Frauenfeld vor rund einem Jahr ausgesprochen hat, wird widerrufen.
Entsprechend wird der St. Galler mit einer Geldstrafe von total 5’400 Franken bestraft. Sollte er diese nicht innert Monatsfrist zahlen, blüht dem Mann eine Haftstrafe von sechs Monaten.
Die Zuger Gäste sind meist ehrlich
Zechprellerei sei im Kanton Zug grundsätzlich kein grosses Problem, sagt Barbara Schneider, die Präsidentin des Zuger Gastroverbands. «Ich selbst bin bereits seit 30 Jahren selbständig, habe jedoch erst einmal erlebt, dass jemand ohne zu zahlen abgehauen ist», erklärt die Geschäftsführerin des Restaurants Rössli in Oberägeri. Auch von anderen Beizern höre sie kaum solche Geschichten.
Sie ergänzt: «Es kann jedoch sein, dass das in Pubs oder Bars häufiger vorkommt. Obwohl man dort wohl bewusst gleich an der Theke einkassiert.»
Zwischendurch komme es zwar vor, dass Gäste aus Versehen vergessen, etwas zu begleichen. «Etwa, wenn jemand einen Nussgipfel genommen hat», so Schneider. «Doch viel häufiger passiert das Gegenteil. Dass uns Gäste darauf hinweisen, dass wir etwas zu tippen vergessen haben.»
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.