Besitzer ist informiert

Besetzung Bruchstrasse: Das sagt die Polizei

Drei Personen wurden jetzt von der Luzerner Polizei bei der Hausdurchsuchung festgenommen und werden befragt. (Bild: ber)

An der Bruchstrasse 64 in Luzern ist seit letzter Woche ein Haus besetzt, das zuvor 2,5 Jahre leer stand. Hier erfährst du, was von Seite der Polizei seither gegangen ist.

Das Haus an der Bruchstrasse 64 ist seit letzter Woche besetzt. Ober «belebt», wie die Aktivistinnen es nennen. Nach dem «Einzug» haben sie einen Apéro für die Bevölkerung ausgerichtet (zentralplus berichtete). Nicht nur die Nachbarschaft, sondern auch der Mieterverband Luzern signalisiert Sympathien mit den Anliegen der Besetzer. Schliesslich wurde die Liegenschaft vor 2,5 Jahren entmietet, ohne dass seither ein Baugesuch eingereicht worden wäre (zentralplus berichtete).

Der Leerstand gibt zu reden

Im Quartier ist die Besetzung an der Bruchstrasse das Gesprächsthema Nummer eins. Bei einem Augenschein vor Ort wird die Redaktorin von einem Anwohner angesprochen. «Unglaublich, dass es sich einer leisten kann, ein solches Haus leer stehen zu lassen», ärgert er sich. Er habe schon oft am Haus hochgeschaut und sich gedacht, dass die oberste Wohnung mit der Dachterrasse ein Traum sein müsse.

Während dem Gespräch fährt ein völlig unbeteiligter Velofahrer vorbei. «Abreissen sollte man die Bude», ruft er laut über die Strasse und fuchtelt mit den Armen. Spätestens da ist klar: Die Sache gibt zu reden – und wird das noch lange tun.

Für die Besetzung an der Bruchstrasse gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter

Die Besetzung an der Bruchstrasse hat denn auch bereits kritische Stimmen hervorgerufen. «Besetzer sind Kriminelle, die Hausfriedensbruch begehen», zitierte Pilatus Today beispielsweise Dieter Haller, den Präsidenten der SVP Stadt Luzern.

Allerdings gilt in diesem Fall: wo kein Kläger, da kein Richter. Gegen die Besetzerinnen an der Bruchstrasse ist bislang bei der Luzerner Polizei keine Strafanzeige eingegangen, wie Sprecher Urs Wigger auf Anfrage bestätigt. Beim Hausfriedensbruch handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das heisst: Die Behörden werden nicht von sich aus aktiv.

Gemäss Urs Wigger hat die Luzerner Polizei lediglich die Verwaltung des Gebäudes über die Besetzung informiert. Den Besetzern selber ist offensichtlich bewusst, dass sie eine Anzeige riskieren. Beim Apéro haben sie ihre Gäste explizit drauf hingewiesen, das Haus aus juristischen Gründen nicht zu betreten. Im Fall der Besetzung Gundula an der Obergrundstrasse sind 2017 mehrere Besetzerinnen zu Geldstrafen verurteilt worden (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Urs Wigger
  • Bericht Pilatus Today
  • Augenschein vor Ort
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