Wenn man aufgrund der Inflation mehr Lohn bekommt, soll man darauf nicht einen höheren Steuersatz zahlen. Der Kanton gleicht die sogenannte kalte Progression aus.
Aufgrund der Inflation von momentan rund 3,5 Prozent werden wohl einige Arbeitnehmer einen Teuerungsausgleich erhalten (zentralplus berichtete). Mit diesem höheren Lohn kann man sich aufgrund der gestiegenen Preise aber nicht mehr kaufen. Werden die Steuersätze nicht entsprechend angepasst, zahlt man aufgrund der Steuerprogression aber einen höheren Steuersatz. Unter Umständen kann man sich danach trotz gestiegenem Lohn weniger kaufen.
Kanton passt Einkommenstarife und Abzugshöhen an
Damit dies nicht passiert, gleicht der Kanton die kalte Progression aus. Bei den Einkommenstarifen für Alleinstehende und Familien werden die Stufenlängen so angepasst, dass die überproportionale Besteuerung ausgelöst durch die Teuerung von 2,6 Prozent ausgeglichen wird. Somit soll verhindert werden, dass durch teuerungsbedingte Lohnanpassungen eine höhere Steuerbelastung entsteht, die über die Teuerung hinausgeht.
Auch bei den Steuerabzügen kommt es zu Anpassungen. Die Höhe der Anpassungen richtet sich danach, wie hoch die Teuerung seit der letzten Änderung der Abzugshöhe betragen hat. Die Veränderung der Abzugshöhe kann also je nach Abzug variieren.
Ohne Anpassungen würden Kanton und Gemeinden 12 Millionen beziehungsweise 13,8 Millionen Franken mehr Steuern einnehmen als ihnen ohnehin mit der Teuerung schon zufliessen.
- Mitteilung des Kantons Luzern
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