Betreibungen, Konkurse, Millionenschaden

Die Mietnomaden: Wie zwei Geschäftsmänner durch die Lande ziehen

Wer wegen unbezahlter Rechnungen immer wieder umziehen muss, gilt umgangssprachlich als Mietnomade. (Bild: Symbolbild Adobe Stock (KI))

Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung, ein Luxusresort in der Karibik: Jahrelang leiten Martin Prins* und Ralf Bakker* ihre Geschäfte aus Zug und Luzern. Hier beschäftigen sie Ämter und Gerichte, prellen – mal zusammen, mal allein – Behörden oder Vermieter. Und richten einen Schaden an, der in die Millionen geht.

7’300 Kilometer Luftlinie, 17 Stunden Flug und zwei Zwischenstopps liegen zwischen Luzern und dem Paradies. Genauer: dem «Le Paradis Beach, Golf & Marina Resort», einer Luxusresidenz auf St. Lucia, einer eiförmigen Insel am Rand der Karibik. Die sechs Quadratkilometer grosse Anlage sollte aufwarten mit einem Wellnessbereich, einem Hafen, mit Tennisplätzen und einem 18-Loch-Golfplatz. Bei jedem Abschlag, so das Versprechen, würde der Blick auf den Ozean gehen.

«Wählen Sie Ihre Destination. Sie können Ihre Träume wahr machen.» Diesen Slogan vertreten die beiden Männer, die einem von der Website namens leparadisbeach.com entgegenblicken. Der eine trägt die orange Krawatte und das weisse Lächeln des Geschäftsführers, der andere die ernsten Züge des Finanzchefs einer Firma, der ein Versprechen für die Zukunft abgibt: Innert fünf bis sieben Jahren sei das «Le Paradis Beach, Golf & Marina Resort» einer der grössten privaten Arbeitgeber der Region, schaffe über 2’500 neue Arbeitsplätze auf St. Lucia, das zirka 180’000 Einwohner zählt.

Wo die Luxusvillen stehen sollten, drängen sich die Bauruinen

Wenn es die Website nicht explizit sagt, so sagt sie es doch laut zwischen den Zeilen: Für die grosse Anlage auf den Kleinen Antillen werden wohl Investoren gesucht. Der Onlineauftritt verschweigt aber: Wo einst Luxusvilla an Luxusvilla stehen sollte, drängt sich heute ein gutes Dutzend Bauruinen auf einer Landzunge, die wie ein Steg in den Atlantik ragt.

Das Resort, von einer englischen Immobilienfirma in Auftrag gegeben, war vielleicht zur Hälfte fertig, da wurde das Projekt unter Konkursverwaltung gestellt. Das war 2009, noch heute sucht die Bauruine einen Käufer. Für 29 Millionen Dollar ist das verwitterte Paradies beim Immobilienableger eines renommierten Auktionshauses zu haben. Und das war es schon, als die Website der beiden Männer um das Jahr 2021 online gegangen sein dürfte.

Ohnehin ist nicht klar, welche Rolle der Geschäftsführer mit dem weissen Lächeln und der Finanzchef mit dem strengen Blick spielen. Ebenso wenig weiss man, wie das Unternehmen heisst, dem die beiden vorstehen. Auf der Website findet sich kein Impressum. Und so kann man nicht sagen, ob CEO und CFO als Bauherren, als Verkäufer oder lediglich als Vermarkter des Immobilienprojekts auftreten, ja nicht einmal, ob sie inhaltlich etwas damit zu tun haben.

Millionenschaden in der Zentralschweiz

Die zwei Männer heissen in Wahrheit anders, in dieser Geschichte aber Martin Prins und Ralf Bakker. Beide sind Holländer, beide sind über 50. Und beide haben eine enge Verbindung in die Zentralschweiz: Immer wieder haben sie hier geschäftet, in der Unternehmensberatung und der Immobilienbranche. Oft haben sie in der Region gewohnt, teilweise im gleichen Haus. Und regelmässig haben sie Frust bei Geschäftspartnern und Vermietern hinterlassen.

«Mit allen Umtrieben, den Kosten für die Zwangsräumung und den Anwalt dürften wir etwa bei 50’000 Franken sein.»

Ehemalige Vermieterin von Martin Prins

Das findet heraus, wer sich mit der Vergangenheit der Holländer beschäftigt – und auf eine Geschichte stösst, die seit fast 15 Jahren andauert, in mehrere Ortschaften in den Kantonen Zug und Luzern führt. Und einen Schaden produziert hat, der wohl in die Millionen geht.

Ex-Vermieterin beklagt 50’000 Franken Ausstände

«Mit allen Umtrieben, den Kosten für die Zwangsräumung und den Anwalt dürften wir etwa bei 50’000 Franken sein.» Das sagt eine ehemalige Vermieterin von Martin Prins, die ihren Namen öffentlich nicht nennen möchte. Zwei Jahre lang bewohnte Prins eine 3,5-Zimmer-Wohnung in einer Luzerner Seegemeinde, rund 2’600 Franken betrug die Miete, Garage und Nebenkosten inklusive.

Vor dem Einzug liess sich die Vermieterin Prins’ Betreibungsregisterauszug vorlegen, dieser war alles andere als blank: «Aber er hat die erste Jahresmiete im Voraus bezahlt. Und auch wenn jemand eine gute Bonität ausweist – wirklich sicher sein, dass man keine Probleme bekommt, kann man bei niemandem.»

Trotz vierseitigem Betreibungsregisterauszug scheint die Vermieterin Glück zu haben, das erste Jahr ist auf einen Schlag bezahlt, der Holländer ist selten da, fällt im Haus kaum auf. Und wenn, dann positiv: «Er war umgänglich, sehr nett, man hätte überhaupt nichts sagen können», sagt die Vermieterin. Doch als das zweite Jahr anbricht, registriert diese die ersten Probleme.

Kaum sollten die Zahlungen monatlich fliessen, geraten sie ins Stocken. Die Ausstände wachsen, Prins vertröstet die Vermieterin immer wieder, es folgen Mahnungen und Betreibungen, am Ende muss der Staat eingreifen: Am 3. Mai 2023, nach einem Jahr Hin und Her, erlässt das Bezirksgericht Kriens einen Ausweisungsentscheid gegen Martin Prins, wenige Tage später rückt die Polizei an, es kommt zur Räumung. Die Kosten dafür hat Prins nach wie vor nicht bezahlt. Und auch auf Zinse mehrerer Monate wartet die Vermieterin noch heute.

Hauseigentümerverband rät: Betreibungen auf fünf Jahre einsehen

Wenn Mieterinnen ihre Zinsen mit Absicht nicht zahlen und regelmässig umziehen, sprechen Fachleute von Mietnomaden. «Die Masche ist in der Branche bekannt, Mietnomaden zu erkennen ist leider nicht immer ganz einfach», sagt Alex Widmer, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Luzern. Dieser rät Vermieterinnen zu besonderer Vorsicht, wenn jemand binnen Tagen eine neue Wohnung beziehen will. Bei solchen Interessenten könne es sinnvoll sein, eine Kaution über drei Monatsmieten sowie den ersten Mietzins im Voraus zu verlangen. «Der Mietvertrag muss von beiden Parteien Zug um Zug erfüllt werden», so Widmer. «Bleiben die Zahlungen aus, kann die Wohnungsübergabe verweigert werden.»

Das Betreibungswesen ist Sache der Gemeinden. Wenn jemand erst vor Kurzem aus einer anderen Gemeinde zugezogen ist, muss ein einzelner Auszug aus dem Betreibungsregister nicht viel über die Zahlungsmoral eines Mietinteressenten aussagen. Die offenen Rechnungen könnten sich auch in Vergangenheit getürmt haben. Deshalb rät der Hauseigentümerverband, Betreibungsregisterauszüge über die letzten fünf Jahre einzufordern. Sollten Mieter Zinse schuldig bleiben, rät der Verband dringend, die säumige Mieterin abzumahnen – eingeschrieben und mit Verweis auf Art. 257d des Obligationenrechts. Der Artikel sieht vor, dass eine Kündigung angedroht und eine Nachfrist angesetzt werden muss. Bleiben die Zahlungen danach aus, kann ein Vermieter die Kündigung ausserordentlich aussprechen. Trotzdem hält Alex Widmer fest: «Vermieter tragen immer ein gewisses Risiko. Wollte man zum Vornherein alle Eventualitäten ausschliessen, würden darunter die ehrlichen Mieterinnen und Mieter leiden, die glücklicherweise deutlich in der Überzahl sind.»

Fünf Jahre und über 50 Betreibungen

Laut einem Betreibungsregisterauszug von diesem Frühling liegen die Ausstände bei rund 25’000 Franken. Und das nur in diesem Fall. Innert fünf Jahren haben Gläubiger in über 50 Verfahren die Betreibung gegen den 51-Jährigen eingeleitet. Gut die Hälfte der Forderungen wurde beglichen, bei mehreren wurde Rechtsvorschlag erhoben, bei einem weiteren Teil ist es zur Pfändung oder Verwertung gekommen. Unter den Gläubigern sind Versicherungen und Krankenkassen, etliche Privatpersonen und mehrere Behörden.

Darunter die Ausgleichskasse Luzern, der Prins bis zur Pfändung im Sommer 2021 knapp 8’000 Franken schuldete. Mehrmals als Gläubigerin aufgeführt ist die Staatsanwaltschaft Luzern, im Frühling liess sie zwei neue Betreibungsverfahren einleiten, es ging um rund 2’000 Franken. Eine Kreditkartenfirma forderte knapp 40’000 Franken von Prins. Und ein weiterer ehemaliger Vermieter machte rund 10’000 Franken vom Geschäftsmann geltend. Sein Geld hat er erhalten, nachdem er Prins betrieben hat.

Betroffene wittern System

Dieser hatte, rund um das Jahr 2017, die Wohnung seines Geschäftspartners Ralf Bakker übernommen. Zuvor hatten sie im Kanton Zug gewohnt, zwischenzeitlich im gleichen Haus, wie Unterlagen aus dem Zuger Handelsregister zeigen.

«Heute muss ich sagen, das Ganze hatte wahrscheinlich System.»

Weitere ehemalige Vermieterin

Auch dort hatten die früheren Vermieter Mietausstände zu beklagen, kamen teilweise erst nach längeren gerichtlichen Auseinandersetzungen an ihr Geld. Andere ehemalige Vermieter beschreiben sowohl Prins als auch Bakker ebenfalls als nett, umgänglich oder gar einnehmend. Trotzdem: Gut zu sprechen ist keiner auf die beiden. Mittlerweile glauben fast alle, auf eine Masche hereingefallen zu sein: «Heute muss ich sagen», sagt eine weitere Ex-Vermieterin aus dem Kanton Luzern, «das Ganze hatte wahrscheinlich System.»

Immerhin: Nachdem sie lange und viel Druck gemacht hatten, sind mehrere Ex-Vermieter an ihr Geld gekommen. Anders erging es einem Mann aus Holland, der um das Jahr 2014 mit einer Firma zusammenarbeitete, die «Vertriebsvermittlungen» und «Projektberatungen» bezweckte. Bei Gründung im August 2009 in einer Zuger Anwaltskanzlei nahmen Martin Prins und Ralf Bakker Einsitz im Verwaltungsrat, 2011 schied Prins aus dem Unternehmen aus, im Juni 2014 schliesslich sollte das Kantonsgericht Zug den Konkurs über die Firma eröffnen. Grund war eine Forderung über eine Million Franken des erwähnten Holländers. Ralf Bakker, der einzige verbleibende Verwaltungsrat, verzichtete auf eine Stellungnahme ans Gericht – und akzeptierte damit das Ende seiner Firma schweigend.

Meist fehlt das Domizil: Konkurs folgt auf Konkurs

Immer wieder sind Gesellschaften um Ralf Bakker in Konkurs gegangen. Von dem guten Dutzend Luzerner und Zuger Firmen, bei denen Bakker Verwaltungsrat war, existiert keine einzige mehr. Meist wurden diese aufgrund eines Mangels in der Organisation gelöscht, etwa, weil sie kein Domizil mehr hatten. Teilweise verliess Bakker die Unternehmen deutlich vor dem Konkurs, teilweise war er bis zum Ende daran beteiligt. Grösstenteils schloss der Staat die Verfahren mangels Aktiven. Allfällige Gläubiger sahen also kein Geld, weil in den Firmen zu wenig zu holen war, um damit das Konkursverfahren zu zahlen.

Keine Strafurteile in Luzern, keine Ermittlungen in Zug

In der Zentralschweiz haben die Männer mit unbezahlten Rechnungen und fragwürdigen Geschäften auf sich aufmerksam gemacht. Erst im Juni 2021 schloss das Bezirksgericht Kriens das Verfahren über Ralf Bakkers Privatkonkurs. Der Entscheid liegt zentralplus vor. Indes zeigt eine Anfrage um Urteilseinsicht bei den Luzerner Gerichten: Weder beim Kriminalgericht Luzern noch beim Bezirksgericht Kriens, das für kleine Fälle von Kriminalität in den Seegemeinden zuständig ist, liegen Urteile gegen die Holländer vor. Daneben heisst es auf Anfrage bei der Zuger Staatsanwaltschaft, man führe aktuell kein Verfahren gegen Martin Prins oder Rolf Bakker. Eine gleichlautende Anfrage ist bei den Luzerner Strafverfolgungsbehörden hängig.

Im August 2020 publiziert das Konkursamt Kriens schliesslich den Privatkonkurs über Bakker, im Juni 2021 stellen die Behörden das Verfahren mangels Aktiven ein. «Unbekannten Aufenthalts» hiess es bei der Ausschreibung im Luzerner Kantonsblatt.

Das hat sich geändert, seit November 2022 ist Bakker Verwaltungsrat einer Import-Export-Firma mit Sitz in Herisau. Laut dem Handelsregisterauszug wohnt er derzeit im Oman. Derweil wussten die Behörden bis diesen Frühling nicht, wo sie Martin Prins erreichen; als er im April 2023 zur Stellungnahme für den Ausweisungsentscheid aus der Wohnung aufgerufen wird, passiert das per Luzerner Kantonsblatt. «Jetzt unbekannten Aufenthalts» hiess es in der Meldung.

Die Geschäftsmänner schweigen

Was sagen Bakker und Prins dazu, dass sie systematisch Vermieter prellen sollen? Und wieso zahlen die anscheinend erfolgreichen Geschäftsleute ihre Rechnungen nicht zuverlässig? Diese Fragen bleiben offen, weder Prins noch Bakker reagierten auf Anfragen.

Auch seine letzte Vermieterin wüsste gerne, wo Martin Prins steckt. Zumal er immer wieder via Chat in Aussicht stellt, die ausstehenden Mieten zu zahlen. Termine dafür gab es einige, erschienen ist er nie.

Vielleicht ist er beruflich absorbiert. Vor einigen Tagen teilte er auf Linkedin mit, im Februar eine neue Stelle in Amsterdam angetreten zu haben. Daneben ist er laut seinem Profil im Management einer IT-Firma mit Anschrift in Indien, verdient sein Geld daneben offenbar mit Tiny Houses in Spanien, Portugal und Marokko.

Und beim Immobilienprojekt von Le Paradis gehöre er zum Verwaltungsrat. Das «Le Paradis Beach, Golf & Marina Resort», so heisst es auf Prins’ Profil, investiere in die Zukunft. Innert fünf bis sieben Jahren sei man einer der grössten privaten Arbeitgeber, schaffe über 2’500 Arbeitsplätze. «Wählen Sie Ihre Destination. Sie können Ihre Träume wahr machen.»

*Namen geändert

Verwendete Quellen
  • Angaben auf Google-Maps zur geografischen Lage St. Lucia
  • Angaben zur Flugdauer auf booking.com
  • Offizielle Website des Le Paradis Beach, Golf & Marina Resort, betrieben gemäss Impressum von der damaligen Bauherrin (Archivversion)
  • Website www.leparadisbeach.com (und Archivversion)
  • Angaben der Weltbank zur Einwohnerzahl von St. Lucia
  • Bilder des Le Paradis Beach, Golf & Marina Resort vom Dezember 2020 via Google Earth und zur Verifikation vom April 2023 via Google Street View
  • Verkaufsinserate für das Le Paradis Beach, Golf & Marina Resort (hier und hier)
  • Artikel in der «New York Times»
  • Weiterer Artikel der «New York Times»
  • Gespräche mit mehreren ehemaligen Vermietern
  • Augenscheine vor Ort bei mehreren Adressen in den Kantonen Luzern und Zug
  • Betreibungsregisterauszüge von Martin Prins
  • Diverse Unterlagen zu mehreren Mietverhältnissen
  • Entscheid 1C2 23 3 des Bezirksgerichts Kriens
  • Angaben aus den Handelsregistern der Kantone Zug, Luzern und Appenzell Ausserrhoden
  • Entscheid EK 2014 160 des Kantonsgerichts Zug
  • Angaben aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt und dem Luzerner Kantonsblatt über Martin Prins und Ralf Bakker
  • Mehrere schiftliche Anfragen an Martin Prins und Ralf Bakker
  • Entscheid 2C 20 253 des Bezirksgerichts Kriens
  • Linkedin-Profile von Martin Prins und Ralf Bakker
  • Schriftliche Anfragen bei den Luzerner Gerichten, der Luzerner Staatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Zug
  • Schriftliche Anfrage beim Hauseigentümerverband Luzern
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Fabian Ulrich
    Fabian Ulrich, 13.08.2023, 08:34 Uhr

    Bitte die richtigen Namen nennen, danke.
    Nur so kann man mind teilweise verhindern, dass weitere Personen und Firmen zu schaden kommen.

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    • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
      Hanspeter Flueckiger, 13.08.2023, 13:15 Uhr

      Das ist nun wirklich nicht mehr schwer, die richtigen Namen selbst herauszufinden.

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