Luzerner Kantonsrat will auch Kleinen helfen

Welche Firmen auf Coronaunterstützung hoffen können

Hotels haben Mitte November mit einer Aktion auf dem Schwanenplatz auf ihre Situation aufmerksam gemacht. (Bild: Facebook)

Hotels, Schausteller, Veranstaltungstechnik: Viele Firmen erleiden wegen der Coronakrise massive Einbussen. Der Kanton Luzern greift ihnen bald unter die Arme. Wie das genau geschehen soll, gab im Kantonsrat am Montag aber stundenlang zu reden.

Der Kanton Luzern stellt Firmen, die besonders unter der Coronakrise leiden, 25 Millionen Franken zur Verfügung. Das Parlament hat diesen Plänen am Montag mit grosser Mehrheit zugestimmt. Drei Millionen Franken davon werden in Form von «a fonds perdu»-Beiträgen ausbezahlt – die Firmen müssen sie also nicht zurückerstatten. Die restlichen 22 Millionen sollen für Bürgschaften verwendet werden.

Im Kantonsrat war man sich einig: Die Wirtschaft braucht rasche Hilfe. Umstritten waren indes zwei Fragen: Reicht dieses Geld? Und wer soll davon profitieren?

Zweites Paket in Aussicht gestellt

Der Bundesrat hat bereits in Aussicht gestellt, dass er die Zügel lockert und das Geld für Härtefälle aufstockt. Das Problem von Luzern: Mehr als 25 Millionen kann der Kanton nicht sofort sprechen, denn das bräuchte eine Volksabstimmung und entsprechend Zeit.

Lieber schnell und dafür später nochmals nachbessern, lautete daher auch die Devise im Kantonsrat. Gleich reihenweise scheiterten Anträge der SP, die, wie bereits im Vorfeld angekündigt, mehr Geld für die Wirtschaft verlangte (zentralplus berichtete). So forderte sie beispielsweise vergeblich, dass der Kanton nicht nur drei Millionen, sondern bei Bedarf bis zu 25 Millionen Franken verteilen kann, ohne dass die Firmen das Geld zurückzahlen müssten.

«Es ist richtig, dass wir vorsichtig mit Steuergeldern umgehen», begründete Regierungspräsident Reto Wyss die Zurückhaltung am Montag im Kantonsrat.

Was gilt als Härtefall?

Doch welche Firmen bekommen Unterstützung? Der Bund hat festgelegt: Unternehmen müssen vor der Coronakrise mindestens 100'000 Franken Umsatz erwirtschaftet und nun im Vergleich zu den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren haben.

Darüber hinaus liegt es an den Kantonen, die weiteren Kriterien festzulegen. Im Kantonsrat war der Tenor klar: Die Unterstützung müsse rasch und unkompliziert erfolgen. Unnötige Vorgaben und Verschärfungen wollte er verhindern.

So beispielsweise bei der Grösse der Firmen. Beim bisherigen Härtefallfonds, der gemeinsam mit der Albert-Koechlin-Stiftung auf die Beine gestellt wurde, kamen nur Unternehmen mit mehr als fünf Vollzeitstellen für Beiträge infrage. Von den 25 Millionen sollen indes auch Kleine profitieren können. Mehrere Kantonsräte wiesen am Montag darauf hin, dass Firmen im Kanton Luzern im Durchschnitt nur gerade sechs Mitarbeitende haben. Ein Antrag, dass die Mindestgrösse nicht als Kriterium definiert wird, stiess deshalb auf Zustimmung.

Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) hielt fest, dass die Regierung ohnehin keine solche Grenze vorgesehen habe. Er versprach ein digitales und einfaches Verfahren, das dem geforderten Tempo der Hilfe Rechnung trage.

«Als würde man einem Patienten im Notfall auf dem Operationstisch Zugeständnisse abverlangen, bevor man ihm die Blutkonserven gibt.»

André Marti, FDP-Kantonsrat

Chancenlos waren Forderungen, welche die Gelder an zusätzliche Vorgaben koppeln wollten. So etwa die Idee der Grünen, mit den betroffenen Firmen Ziele bei der Umweltbilanz zu vereinbaren. Oder das Anliegen der SP, die Beiträge an die Bedingung zu knüpfen, dass die Firmen die Kündigungsfristen für ihre Angestellten verlängern.

«Das ist, als würde man einem Patienten im Notfall auf dem Operationstisch Zugeständnisse abverlangen, bevor man ihm die Blutkonserven gibt», gab André Marti (FDP) zu bedenken.

Ganz ohne Vorgaben geht es aber offenbar nicht. Denn der Rat lehnte mehrere Anträge der SP ab, die auf zusätzliche Kriterien verzichten wollte – etwa betreffend Marktchancen, volkswirtschaftliche Relevanz oder Unternehmensstrategie.

Der Regierungsrat hielt bereits im Vorfeld fest, dass die Mittel dort eingesetzt werden sollen, wo nicht bereits andere Hilfsinstrumente des Staates bestehen, und nur, wenn alle anderen Mittel – inklusive Sparübungen und Kapitalerhöhungen der Firmen – nachweislich ausgeschöpft sind. Eine Firma müsse aber überlebensfähig sein und vor der Pandemie gut dagestanden haben, klärte Regierungspräsident Reto Wyss. Er versicherte, dass der Kanton keine zusätzlichen Ausschlusskriterien festlege. Nach über zweieinhalb Stunden Diskussion genehmigte der Kantonsrat das Härtefallpaket ohne Gegenstimmen.

So geht es weiter

Alle Details zu den Vergabekriterien werden bald vorliegen. Die Regierung will die kantonale Härtefalllösung auf dem Verordnungsweg im Dezember verabschieden. Damit können die Luzerner Unternehmen Anfang nächstes Jahr mit Geldern aus dem 25-Millionen-Franken-Topf unterstützt werden. Die Auszahlung wird gemäss Regierungsrat Reto Wyss ab Februar 2021 erfolgen.

«Wir schauen im Dezember, ob wir überrannt werden mit Gesuchen.»

Reto Wyss, Finanzdirektor

Ist das nicht zu spät? Eine Frage, welche die SP aufwarf. Um besonders betroffenen Unternehmen bereits vorher zu helfen, verlangte sie drei zusätzliche Millionen Franken für den Härtefalltopf, der als Übergangslösung bereits jetzt mit der Albert-Koechlin-Stiftung angeboten wird. Die Mehrheit lehnte dies aber ab – auch weil das zur Verfügung stehende Geld laut Regierungsrat bislang ausreichte (zentralplus berichtete).

Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass er das Hilfspaket massiv aufstockt – von diesem Geld kann auch der Kanton Luzern profitieren. Wie und in welcher Höhe, das steht noch nicht fest. «Wir schauen im Dezember, ob wir überrannt werden mit Gesuchen», sagte Reto Wyss. Aufgrund dessen werde man über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Kantonsrat lehnte am Montag eine weitere Forderung der SP ab, die das zweite Paket bereits in der Januarsession beschliessen wollte.

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