Unterlagen zur Tunnelabstimmung

Zuger Regierung weist Stimmrechtsbeschwerde ab

Dieses Bild stört den Stimmbürger. Es suggeriere, dass die Zuger Vorstadt verkehrsfrei werde, was nicht der Realität entspreche. (Bild: Umfahrung.ch)

Der Zuger Regierungsrat hat die Stimmrechtsbeschwerde eines Tunnelgegners abgewiesen. Dieser beanstandete, Informationsunterlagen zur Abstimmung zu den Zuger Umfahrungstunnels seien fehlerhaft. Die Regierung sieht das anders.

Konkret ging es bei der Beschwerde um Visualisierungen in der Abstimmungsbroschüre. Den Zuger stört dabei hauptsächlich ein Bild der Zuger Vorstadt und eines des Dorfplatzes in Unterägeri. Diese würden nicht der Realität nach der Fertigstellung der Tunnels entsprechen. Die Stimmberechtigten würden so in die Irre geführt, schrieb er in seiner Beschwerde (zentralplus berichtete).

Der Regierungsrat des Kantons Zug sieht das aber anders, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Es sei erklärtes Ziel der Stadt Zug, die Vorstadt von Zug künftig verkehrsfrei zu gestalten. Auch bei der Darstellung des Dorfplatzes in Unterägeri sehe sie keine Probleme. Die Visualisierungen würden keinen unwahren Eindruck erwecken, sondern die Ziele der Gemeinden widerspiegeln.

Regierungsrat sieht sich nicht befangen

Weiter handle es ich bei der Broschüre, die den Stimmbürger stört, wohl um eine wichtige Informationsquelle für die Bevölkerung, aber nicht um die offiziellen kantonalen Abstimmungserläuterungen.

Mit der Abweisung der Beschwerde hat sich die Zuger Regierung zudem über einen Antrag des Beschwerdeführers hinweggesetzt. So wollte dieser – nachdem er die Stimmrechtsbeschwerde eingereicht hatte – dass statt der Regierung das Verwaltungsgericht darüber entscheidet. Dies, weil der Regierungsrat befangen sei.

Wie der Regierungsrat aber schreibt, sei er weder «befangen noch ausserstande, vorliegende Angelegenheit vollständig unabhängig zu beurteilen und zu entscheiden.» Dass er eine Haltung zu den Tunnels vertrete, rechtfertige keine Überweisung ans Gericht. Er handle daher im Rahmen der rechtlichen Befugnisse und weist die Beschwerde ab.

Der Entscheid des Zuger Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Tinu Mase
    Tinu Mase, 22.02.2024, 12:59 Uhr

    Also wenn ich in Zukunft vom Bahnhof zum Postplatz muss, brauche ich riesige Umwege. Dieser Tunnel ist eine einzige Fehlkonstruktionen in der sich ein paar Politiker verewigen wollen.

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  • Profilfoto von Black Pearl
    Black Pearl, 22.02.2024, 06:57 Uhr

    Somit würde die Vorstadt tatsächlich komplett verkehrsfrei ohne Busse, Notfallwagen, Taxis etc? Wie auf der Illustration?

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