Zwischen Malters und Werthenstein

So will Luzerner Regierung die «Todesstrecke» entschärfen

Der Unfall auf der «Todesstrecke» im April 2023. (Bild: Luzerner Polizei)

Eine Leitplanke auf der Kantonsstrasse zwischen Malters und Werthenstein hält der Luzerner Regierungsrat für «nicht notwendig». Jedoch plant er nun andere Massnahmen.

«Ich frage mich, was noch alles passieren muss, bis der Kanton endlich handelt. Es hat schon viel zu viele Tote gegeben auf dieser Strecke», meinte Mitte-Kantonsrat Daniel Piazza vor einem Jahr gegenüber der «Luzerner Zeitung». Er reichte daraufhin ein Postulat ein. Seine Forderung: Der Kanton Luzern muss eine Mittelleitplanke auf der Kantonsstrasse H10 zwischen Malters und Werthenstein anbringen. Diese soll die Verkehrssicherheit auf der sogenannten «Todesstrecke» erhöhen (zentralplus berichtete).

Die Strecke wäre damit vergleichbar mit der Autostrasse A8 zwischen Alpnachstad und Sarnen Nord, wo seit Ende 2014 eine provisorische Leitplanke die beiden Fahrtrichtungen trennt. Dort war es zuvor zu mehreren tödlichen Unfällen gekommen, woraufhin der Druck wuchs, Massnahmen zu ergreifen.

Regierung findet Leitplanke weder notwendig noch verhältnismässig

Nun ist die Antwort des Luzerner Regierungsrats auf den Vorstoss da. Er sagt: Eine Leitplanke auf der Kantonsstrasse Richtung Werthenstein sei weder notwendig noch zweck- oder verhältnismässig.

Eine Mittelleitplanke sei nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand realisierbar. Diese Kosten stünden in einem schlechten Verhältnis zum erzielbaren Nutzen. Gemäss einer ersten Schätzung würden die Arbeiten für eine Mittelleitplanke Kosten im tiefen bis mittleren zweistelligen Millionenbereich verursachen. Eine Leitplanke würde zudem Wildtiere blockieren, was eine Gefährdung darstellen könne. Auch sei sie mit einem erhöhten Unterhaltsaufwand verbunden und der Winterdienst würde sich schwieriger gestalten, gibt die Regierung zu bedenken.

Die Exekutive geht auch auf die Situation im Kanton Obwalden ein. Die A8 bei Sarnen sei mit der H10 bei Malters nur bedingt vergleichbar. Die Luzerner Strasse sei «entscheidend schmaler» als die A8. Für die Realisierung einer Mittelleitplanke auf der H10 müsste diese verbreitert werden: für provisorische Leitplanken um mindestens einen Meter, für fixe Leitplanken um mindestens 2,7 Meter.

Die Todesstrecke

Seit 2006 starben auf der «Todesstrecke» zwischen Malters und Werthenstein acht Personen. Mehrere weitere wurden schwer verletzt, schrieb die «Luzerner Zeitung» in einem Artikel vor einem Jahr.

Das Spezielle an der Strecke: Auf der Strasse ist ein Tempo von 100 km/h zugelassen. Die Strecke verfügt aber über keine Mittelleitplanke. An gewissen Stellen ist gar das Überholen erlaubt. Laut der Zeitung ist die Kantonsstrasse für viele Autofahrer ein Tabu, da sie Angst haben, ein entgegenkommendes Fahrzeug könnte die Strassenseite wechseln und ins eigene prallen.

Dies passierte beispielsweise im April 2023. Ein 48-Jähriger fuhr auf der Strasse nach Werthenstein. Er kam auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal in ein entgegenkommendes Auto. Die zwei Personen im entgegenkommenden Auto wurden verletzt und mussten mit dem Rettungsdienst ins Spital. Der 48-Jährige starb. Wenige Tage später meldet die Polizei, dass ein möglicher Suizid im Zentrum der derzeitigen Abklärungen stehe. Dies habe der Fahrer zuvor gegenüber der Polizei angedeutet (zentralplus berichtete).

Es gab schon mehrere politische Bemühungen, die Strecke zwischen Malters und Werthenstein sicherer zu gestalten. So reichte beispielsweise Mitte-Kantonsrat Daniel Piazza bereits im Jahr 2019 diesbezüglich ein Postulat ein. Dieses blieb erfolglos.

Kanton plant doppelte Sicherheitslinie und Wildtiersignalisation

Es gebe jedoch anderen Massnahmen, welche das Unfallgeschehen zukünftig verringern würden, schreibt die Regierung weiter. Der Kanton will unter anderem die doppelte Sicherheitslinie auf den gesamten Abschnitt der Autostrasse ausweiten. Ausserdem will die Regierung Strassenschilder aufstellen lassen, die auf Wild hinweisen. Dies soll zu einer besseren Aufmerksamkeit führen.

Die doppelte Sicherheitslinie soll auf die gesamte Kantonsstrasse zwischen Malters und Wolhusen ausgeweitet werden. (Bild: Screenshot Google Maps)

Sofern sich das Unfallgeschehen nicht positiv weiterentwickelt oder sich sogar wieder verschlechtert, sieht der Kanton weitere Massnahmen vor. Als nächster Schritt – nach der doppelten Sicherheitslinie und der Wildtiersignalisation – schlägt die Regierung eine Herabsetzung der Geschwindigkeit vor. Dann soll nicht mehr eine Höchstgeschwindigkeit von 100, sondern von 80 km/h gelten. Zum jetzigen Zeitpunkt sei diese Massnahme jedoch unverhältnismässig und nicht notwendig. Eine Leitplanke will der Kanton nur dann anbringen, wenn sich das Unfallgeschehen klar negativ entwickeln würde.

«Rüttelmarkierungen» seien wirksam

Im Jahr 2016 brachte der Kanton auf zwei Abschnitten der Kantonsstrasse «Rüttelmarkierungen» an. Wenn man über diese drüberfährt, vibriert das Fahrzeug und es entsteht ein Geräusch. Dies soll die Aufmerksamkeit der Fahrer steigern.

Laut dem Regierungsrat hat diese Massnahme eine sehr gute Wirkung. Seit der Umsetzung sei es zu 70 Prozent weniger Unfällen gekommen, bei denen Personen verletzt wurden. Ausserdem habe es 27 Prozent weniger Unfälle mit Sachschaden gegeben.

Unfallgeschehen soll weiter beobachtet werden

Die Kantonsstrasse zwischen Malters und Werthenstein weise ein erwartbares «Grundunfallniveau» auf. Das bedeutet: Die Strasse sei nicht gefährlicher als jede andere vergleichbare Strasse. Der Regierungsrat will jedoch, dass das Unfallgeschehen regelmässig überwacht wird. Je nach Ausgangslage will er weitere Massnahmen prüfen. Er beantragt, das Postulat als teilweise erheblich zu erklären.

Verwendete Quellen
  • Postulat von Mitte-Kantonsrat Daniel Piazza und Antwort vom Luzerner Regierungsrat
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung» vom 12. April 2023
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