Seilbahnkorridor

Regierung schmettert Beschwerden gegen Rigi-Bahn ab

Die Gemeinde Weggis braucht eine neue Luftseilbahn. (Bild: Rigi Bahnen) (Bild: Rigi-Bahnen)

Der Luzerner Regierungsrat weist mehrere Beschwerden gegen den geplanten Seilbahnkorridor und damit eine neue Seilbahn an der Rigi ab. Zwei Privatpersonen und mehrere Verbände hatten dagegen Einsprache erhoben. Die Regierung sieht diese als nicht gerechtfertigt an.

Es ist die Grundlage für eine neue Seilbahn auf die Rigi: Im November 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis mit 1259 Ja- gegen 381 Nein-Stimmen die Teilrevision der Ortsplanung zur Ausscheidung einer Seilbahnkorridors als Grundlage für eine Erneuerung der Seilbahn Weggis.

Zwei Privatpersonen und drei Verbände hatten dagegen Verwaltungsbeschwerden erhoben. Unter anderem beanstandete der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee das Projekt. Der Grund für die Einsprache: Bei der Zonenplanänderung sei zu vieles noch unklar. In erste Linie gehe es den Landschaftsschützern um den Wald. Der Seilbahnkorridor führt nämlich über den Wald. Dies bedinge, dass eine Rodungsbewilligung vorliegt, hiess es damals (zentralplus berichtete). Weiter rügten die Beschwerdeführer die Koordination von Nutzungsplanung, Plangenehmigungsverfahren und Rodungsbewilligungsverfahren.

Wie die Gemeinde Weggis nun mitteilt, weist der Regierungsrat des Kantons Luzern die Beschwerden vollumfänglich ab. Dies mit der Begründung, dass die Beanstandungen erst in einer Interessenabwägung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch den Bund berücksichtigt werden könnten. Dieses steht noch aus.

Die Gemeinde Weggis zeigt sich derweil erfreut über den Entscheid. Wie sie in der Mitteilung schreibt, hoffe sie nun, dass der Selibahnkorridor nicht noch ein Fall für das Gericht wird und die Beschwerdeführer es beim Entscheid durch den Regierungsrat belassen.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Weggis
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1 Kommentar
  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 14.02.2024, 14:34 Uhr

    Um ein unabhängiges und unvoreingenommenes Urteil zu Bekommen müssen die Einsprecher leider bis zum Bundesgericht gehen .. Die Luzerner Regierung und die Gerichte schmettern Einsprachen regelmässig ab. Erst das Bundesgericht stellt dann die Luzerner Behörden in den Senkel, wie verschiedenste Urteile Bestätigen.

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