Vor kurzem baute im Kanton Luzern ein betrunkener Busfahrer mit 1,2 Promillen im Blut einen Unfall. Einige Verkehrsbetriebe führen stichprobenartige Alkoholtests bei ihren Fahrerinnen durch – andere nicht. Wie handhaben es die Luzerner und die Zuger Betriebe?
Um 1.30 Uhr nachts verpasste ein Buschauffeur, der in Richtung Hildisrieden unterwegs war, vor wenigen Tagen eine Ausfahrt. Daraufhin wollte er den Bus wenden. Dabei kam der hintere Teil des Fahrzeugs von der Strasse ab und blieb stecken. Ein Atemalkoholtest zeigte anschliessend: Der Chauffeur war mit 1,2 Promille unterwegs (zentralplus berichtete).
Bisher keine Tests
Dieser Unfall wirft die Frage auf, ob die Betriebe Alkoholtests zur Prävention bei Busfahrern durchführen. Die Auto AG Rothenburg, der Arbeitgeber des Unfallverursachers in Hildisrieden, sagte auf Anfrage von zentralplus, dass sie keine Alkoholstichproben mache. Der Fall werde aber intern aufgearbeitet. Möglicherweise mit Folgen für den Alltag der Chauffeure.
Anders handhaben das die Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB). Gegenüber zentralplus bestätigen sie die Durchführung von unangekündigten Stichproben und Kontrollen. «Im Fahrdienst gilt gesetzlich eine 0,0-Promille-Toleranz, diese wird bei den ZVB konsequent und kompromisslos gelebt. Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, diese zu überprüfen», schreibt die Mediensprecherin Karin Fröhlich.
Das Thema «Generalverdacht» steht im Raum
Bei Busfahrern der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) sollen bis heute immer wieder unangekündigte Alkoholstichproben durchgeführt werden. Dies gemäss Aussage einer anonymen Quelle. Die Aussage der Informantin wird von der Medienstelle der Verkehrsbetriebe weder bestätigt noch dementiert. «Bei den VBL gilt ein striktes Alkoholverbot im Dienst. Zu den bestehenden internen Präventions- und/oder Kontrollmassnahmen geben wir keine Auskunft», schreibt der Mediensprecher Marc Schwegler.
Dies, weil man die Buschauffeurinnen und -chauffeure nicht unter Generalverdacht stellen wolle. Der Betrieb sei froh, auf die Angestellten zählen zu können, und wolle nicht den Eindruck erwecken, dass sie unter Generalverdacht stehen. So erklärt der Mediensprecher die Wortkargheit.
Dass das Thema ein heisses Eisen ist, zeigt auch der Blick weiter über die Kantonsgrenzen hinaus.
Und in Zürich?
Gemäss einer Busfahrerin, die ebenfalls anonym bleiben möchte, führten etwa die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) früher stichprobenartige Alkoholtests durch. Gewerkschaften hätten gefordert, dass diese Tests aufgehoben werden. Denn: Die Busfahrer fühlten sich eben genau unter Generalverdacht gestellt. Vor etwa zehn Jahren hätten die VBZ die Tests deshalb abgeschafft.
Auf Anfrage bestätigen die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich, dass sie keine Atemlufttests im Sinne einer präventiven Massnahme durchführen. Tests würden lediglich in bestimmten Fällen eingesetzt – etwa nach einem Unfall oder bei Verdacht auf Alkoholkonsum. Die Frage, ob die VBZ früher präventive Alkoholtests durchgeführt haben, beantwortet die Medienstelle nicht.
Hildisrieden: erster Fall seiner Art im Kanton
Gegen den Buschauffeur, der den Unfall in Hildisrieden verursacht hat, hat die Luzerner Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet. Über ein mögliches Strafmass könne sie keine Auskunft geben, schreibt «Pilatus Today». Im Kanton Luzern habe es bisher noch keinen vergleichbaren Fall gegeben, bei dem ein Buschauffeur unter Alkoholeinfluss unterwegs war und erwischt wurde.
- Medienarchiv zentralplus
- Schriftlicher Austausch mit Marc Schwegler, Mediensprecher der Verkehrsbetriebe Luzern
- Schriftlicher Austausch mit Karin Fröhlich, Mediensprecherin der Zugerland Verkehrsbetriebe
- Schriftlicher Austausch mit Leo Herrmann, Mediensprecher der Verkehrsbetriebe Stadt Zürich
- Insider-Informationen einer Busfahrerin
- Artikel von «Pilatus Today»
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Tango, 06.04.2024, 20:01 Uhr Bei der Auto AG Rothenburg verwundert mich nichts! Jeder kann dort fahren.
Ansonsten nicht übertreiben.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterBaldo, 06.04.2024, 13:25 Uhr Was ist mit Drogen und Medis Tests? Wenn man so überlegt, benutzen wir jeden Tag öffentliche Verkehrsmittel, ohne zu wissen in welcher Verfassung oder Zustand der Chauffeur sich befindet. Wie ist es eigentlich bei der SBB?
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👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎2Daumen runterBaldo, 08.04.2024, 18:43 Uhr Wenn sie nicht mit den Bedingungen einverstanden sind, würde ich sagen, sind sie in einen Dienstleisterbetrieb fehl am Platz. Wenn ich ihre Argumente und Aussagen lese die sie hier von sich geben, würde ich sagen das sie der letzte wären dem ich vertrauen würde und wenn sie sich lächerlich über Leute die sich impfen lassen machen, da sind sie überall fehl am Platz.
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