Der Pferdesportverband Swiss Equestrian reduziert die Sperre für den Luzerner Springreiter Paul Estermann. Dieser wurde vor einem Jahr wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt.
Im Dezember 2022 wurde der Luzerner Springreiter Paul Estermann vom Kantonsgericht wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt (zentralplus berichtete). Daraufhin entschied der Pferdesportverband Swiss Equestrian, Estermann für sieben Jahre lang zu sperren (zentralplus berichtete). In diesen sieben Jahren darf Estermann an jeglichen nationalen und internationalen Pferdesport-Events nicht teilnehmen.
Gegen diese Sanktion hat Estermann Beschwerde beim Verbandsgericht von Swiss Equestrian erhoben. Dieses hat nun entschieden, die Sperre um drei Jahre zu verringern. Das heisst: Der Luzerner Springreiter ist nicht mehr sieben Jahre, sondern «nur» noch vier Jahre lang gesperrt.
Die Gründe für die mildere Sperre
Der Vorsitzende des Verbandsgerichts, Carl-Gustav Mez, begründet die Höhe der Sanktion in einer Mitteilung von Swiss Equestrian wie folgt: «Das Verbandsgericht basiert seine Beurteilung auf dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern. Dieses hielt im Strafverfahren fest, dass es sich im vorliegenden Fall um ein mittelschweres Vergehen handelt und hat seine Strafe entsprechend angesetzt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbandsgericht bei seiner revidierten Beurteilung zum Schluss gekommen, dass die Grundsanktion tiefer anzusetzen ist als von der Sanktionskommission angenommen. Wie schon die Sanktionskommission hat auch das Verbandsgericht verschiedene mildernde Aspekte berücksichtigt.»
Estermann steht es offen, den Entscheid innerhalb von 30 Tagen an ein ziviles Gericht weiterzuziehen.
- Mitteilung von Swiss Equestrian
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Chris, 15.12.2023, 15:59 Uhr Das Herz für den verurteilten Tierquäler seitens Swiss Equestrian erstaunt nicht. Beim sogenannten Pferderennsport handelt es sich meines Erachtens um Tierquälerei.
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