Wegen Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Willisau

Springreiter Paul Estermann: «Ich schlage nie ein Pferd, um ihm weh zu tun»

Der Luzerner Springreiter Paul Estermann (mitte) betritt in Begleitung seines Verteidigers das Bezirksgericht in Willisau. (Bild: ber)

Weil er sein Pferd mit einer Dressurpeitsche blutig geschlagen haben soll, musste sich Paul Estermann am Dienstag vor Gericht verantworten. Er stellte sich als Opfer einer Intrige dar. Hintergrund der falschen Vorwürfe sollen die Rachegelüste eines ehemaligen Mitarbeiters sein.

In ein gut sitzendes, braunes Jackett und farblich passende Stiefeletten gekleidet sitzt Paul Estermann (56) zur Beginn der Verhandlung da, ohne eine Miene zu verziehen. Das Reden überlässt er seinem Verteidiger. Knapp eine Stunde lang doziert dieser zu den Vorfragen, bevor die Verhandlung überhaupt eröffnet werden kann – ein sicheres Zeichen, dass hier mit harten Bandagen gekämpft werden wird.

«Die Staatsanwaltschaft hat einen Riesenbock geschossen», ruft der Verteidiger aus. Grund für seinen Ärger: Handyfotos, welche angeblich die Verletzungen des Pferdes zeigen, das Estermann geschlagen haben soll – und die ein ehemaliger Mitarbeiter dem «Blick» zugespielt hatte.

TODO-Block: core-embed/twitter

Die Verteidigung behauptet, die Bilder seien gefälscht. Es sei nicht zulässig, sich auf diese zu stützen, weil keine Metadaten darin enthalten sind. «Wer kann bestätigen, dass dies ausgerechnet der Bauch der besagten Stute ist? Niemand. Deshalb sind die Fotos aus den Akten zu entfernen», poltert der Verteidiger.

Brutale Schläge mit dem «Peitschli»?

Beim Gericht fand er damit kein Gehör. Auch der Antrag, den Fall wegen eines Formfehlers an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, wird abgelehnt. Damit nimmt die Verhandlung offiziell Fahrt auf.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Luzerner Springreiter vor, die Stute «Castlefield Eclipse» 2016 mit einer Dressurpeitsche so stark geschlagen zu haben, dass das Tier zahlreiche blutige Wunden und Schwellungen erlitt. Sie ist überzeugt: Die Misshandlungen hatten auf dem Reithof Methode. Um bessere Trainingsergebnisse zu erzielen, soll schon das Pferd «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 mehrfach von Estermann geschlagen worden sein.

«Es kann nicht sein, dass ich das Tier so abschlage und das sieht niemand.»

Paul Estermann

Nun bricht Estermann sein Schweigen und äussert sich erstmals öffentlich zu den Vorwürfen. «Ich habe meine Stute an Turnieren und auch daheim immer ohne Sporen und ohne Peitsche geritten», gibt er zu Protokoll. Das Tier habe einen starken Vorwärtsdrang gehabt, erklärt er mit ruhiger Stimme. «Sie war ein Ferrarimotor ohne Bremse. Sie wollte mehr vorwärts, als mir manchmal lieb war», so Estermann über «Castlefield Eclipse». Wie es zu den Verletzungen gekommen ist, die ein Tierarzt dokumentierte, kann er sich nicht erklären.

Ganz anders sei «Lord Pepsi» gewesen. «Das ist übervorsichtiges Ross.» Er müsse es manchmal mit dem «Peitschli» antreiben. «Aber das hat nichts mit Quälen zu tun. Ich schlage nie ein Pferd, um bessere Trainingsergebnisse zu erzielen, das Tier zu strafen oder ihm weh zu tun», versichert Estermann. Das sei auch gar nicht möglich. Seine Anlage in Hildisrieden sei nicht abgesperrt, regelmässig kämen Besucher vorbei. «Es kann nicht sein, dass ich das Tier so abschlage und das sieht niemand.»

Verteidigung deckt die Staatsanwaltschaft mit Beschwerden ein

Die Staatsanwaltschaft fordert wegen Tierquälerei eine Busse von 3600 Franken (zentralplus berichtete). Die Androhung einer weiteren Geldstrafe in der Höhe von insgesamt 14’400 Franken soll den Sportler davon abhalten, in den nächsten zwei Jahren ein weiteres Mal seine Tiere zu misshandeln.

«Er hat in einzelnen Situationen die Nerven verloren – und das passt zu seinem aufbrausenden und impulsiven Charakter.»

Der Staatsanwalt

Estermann ist ein internationaler Springreiter, ein Star. «Er forderte viel von seinen Tieren, denn nur so waren seine Erfolge möglich», so der Staatsanwalt. Dem Springreiter werde nicht vorgeworfen, die Tiere systematisch gequält zu haben. «Er hat in einzelnen Situationen die Nerven verloren – und das passt zu seinem aufbrausenden und impulsiven Charakter.»

Dieser habe sich im Verlaufe der Strafuntersuchung mehrfach gezeigt. «Die Verteidigung führt Feldzug gegen fast alle Personen, die mit dem Fall betraut waren. Es wurden mehrere Ausstandbegehren gestellt, Beschwerden eingereicht und Strafanzeigen gegen den Staatsanwalt und den Mediensprecher gestellt. Es wurde nichts wurde ausgelassen, um die Strafuntersuchung zu torpedieren», so der Staatsanwalt.

Der Beschuldigte wolle damit von sich ablenken. Das ändere aber nichts an den Tatsachen: «Drischt ein Reiter auf sein Tier ein, bis es blutet, dann stimmt etwas nicht mehr.» Ein zweiter Mitarbeiter habe ausgesagt, er habe mit eigenen Augen gesehen, wie Estermann seine Stute blutig geschlagen habe. Die Verteidigung hatte vor der Verhandlung erfolglos beantragt, diese Aussage des gelernten Pferdewirts aus formellen Gründen aus den Akten zu nehmen.

Glaubwürdigkeit des Whistleblowers wird angezweifelt

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein ehemaliger Angestellter des Springreiters. «Ein Insider, ein Whistleblower, wenn man so will», wie der Staatsanwalt es formulierte. Die Umstände, die zur Strafanzeige geführt haben, sind speziell, wie auch er einräumt.

Kurz bevor sich der besagte Mitarbeiter an die Polizei und die Medien wandte, wurde gegen ihn selber ein Strafverfahren wegen Diebstahls auf dem Reithof eröffnet. Die Verteidigung ist deshalb davon überzeugt, dass es sich um einen Racheakt handelt. Die Staatsanwaltschaft bestreitet dies, weil es gar nicht Estermann war, der den Diebstahl angezeigt hatte.

«Eine derartig infame Behauptung kann nur jemand aufstellen, der vom Pferdesport keine Ahnung hat.»

Der Verteidiger

Dennoch stellt die Verteidigung die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeuge in Frage. Dieser sei nicht nur mehrfach wegen kleinerer und grösserer Delikte vorbestraft, er widerspreche sich auch in mehreren Punkten diametral. «Die Aussagen weisen Lügensignale auf, da sind unüberwindbare Zweifel angebracht», so der Verteidiger.

Es sei völlig unklar, wann die Fotos der angeblichen Verletzungen entstanden sind. Niemand sonst habe etwas von den angeblichen Misshandlungen mitbekommen. Im Gegenteil: Eine dritte Mitarbeiterin des Reithofs habe klipp und klar ausgesagt, dass die Stute nie so ausgesehen habe wie auf den Bildern.

Pferde wurden regelmässig untersucht

Das Tier sei vor seinen Auslandeinsätzen an Turnieren regelmässig von Veterinären untersucht worden – und nie seien entsprechende Schürfungen festgestellt worden, so der Verteidiger weiter.

Der Vorwurf, dass Estermann durch die Schläge ein besseres Trainingsergebnis erreichen wollte, sei absurd. Der übermässige Einsatz von Peitsche und Sporen sei im Pferdesport verboten und hätte während eines Turniers zur Disqualifikation geführt. «Warum sollte er dann während des Trainings auf diese Methode setzen? Eine derartig infame Behauptung kann nur jemand aufstellen, der vom Pferdesport keine Ahnung hat.»

Aus Sicht der Verteidigung gibt es nur eine richtige Art, diesen Fall abzuschliessen: mit einem Freispruch. Ob das Bezirksgericht Willisau dies auch so sieht, wird sich zeigen. Das Urteil wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Manuela Duso
    Manuela Duso, 20.11.2019, 08:25 Uhr

    Ich hoffe wirklich dass dieser Fall korrekt untersucht wird und hier von Seitens Behörden wie Veterinäramt die Augen nicht verschlossen werden. Jeder Tierhalter und seien es Nutztiere, Pferde
    oder Haustiere hat die Pflicht für seine Tiere und deren Wohl zu sorgen. Ich bin gespannt wie diese Geschichte weiter geht.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Patrick
      Patrick, 20.11.2019, 11:48 Uhr

      Sie sagen es: korrekt(!) untersucht, muss es werden. Wenn nämlich die Aussagen im Text stimmen, dass der Ex-Mitarbeiter tatsächlich schon mehrere Delikte begangen hat und wegen Diebstahls gefeuert wurde, liegt die Vermutung eines Racheaktes resp. niederer Beweggründe mehr als nahe. Das muss nicht heissen, dass keine Misshandlung vorliegt. Aber vielleicht hat die Petze bei den Daten/Bildern noch etwas nachgeholfen.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon