Neue Hundeverordnung in Unterägeri

Viel Platz bleibt nicht – hier dürfen Hunde noch hin

Ohne Leine über Wiesen zu rennen, ist mit dem neuen Reglement kaum mehr möglich. (Bild: kap)

Die Gemeinde Unterägeri hat eine neue Verordnung über das Halten von Hunden in Kraft gesetzt. Diese beinhaltet auch, wo Leinenpflicht herrscht und wo die Hunde gar nicht hin dürfen. Freilaufzonen gibt es gar keine.

Ohne Leine auf der Wiese herumtollen, das war einmal – per 1. Februar setzt der Unterägerer Gemeinderat eine neue Hundeverordnung in Kraft. Und die hat es in sich. Der Gemeinderat hat dazu das Gebiet der Kommune in Zonen aufgeteilt. Es gibt eine Leinenpflichtzone und eine Hundeverbotszone. Eine Freilaufzone gebe es keine, wie der amtlichen Publikation der Gemeinde vom 8. Februar zu entnehmen ist.

Ein Hundeverbot gilt demnach auf allen Spielplätzen, Sportanlagen und im Strandbad. Eine Leinenpflicht gilt neben den öffentlichen Arealen und Gebäuden auch an der Seepromenade und in diversen Gebieten in Natur- und Landwirtschaftsnähe.

Diese Zonen für Verbot und Leinenpflicht gelten in Unterägeri seit dem 1. Februar.

Gerade der letzte Punkt gab Ende vergangenes Jahr in Unterägeri zu reden. Im Dezember beschloss die Gemeindeversammlung das neue Reglement. Angeregt worden sei es nicht nur von der Korporation, sondern auch von verschiedenen Landwirten der Gemeinde, wie es in der Abstimmungsbroschüre hiess.

«Faktische Leinenpflicht» – Ärger wegen Landwirtschaftszonen

Es sei die vergangenen Jahre vermehrt festgestellt worden, dass Unterägeri für Hundehalterinnen aus anderen Gemeinden der Region, die in ihren Hundereglementen eine Leinenpflicht festgelegt hätten, ein beliebtes Ziel sei, hiess es damals.

Neben den ausgewiesenen Verbots- und Leinenpflichtzonen gilt im neuen Reglement auch folgende Passage: «Hunde, ausser Diensthunde und Jagdhunde im Einsatz, dürfen vom 16. März bis zum 31. Oktober nicht in landwirtschaftlichen Kulturen, beispielsweise auf Wiesen, Heuflächen, Äckern, laufen gelassen werden.» Das komme einer faktischen Leinenpflicht auf dem ganzen Gemeindegebiet gleich, echauffierten sich die Hundehalter (zentralplus berichtete).

Bei den hellgrünen Flächen handelt es sich um Landwirtschaftszonen. Leuchtgrün gestreift sind die Moorlandschaften, dunkelgrün Wald. Viel Platz für frei laufende Hunde bleibt nicht. (Bild: Zugmap) (Bild: Zugmap)

Tatsächlich gibt es in Unterägeri kaum Grünfläche, die nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Das zeigt ein Blick auf den Zonenplan. Wie es bei der Gemeinde heisst, lehne man sich mit dem neuen Reglement bei der Gemeinde Oberägeri an, die bereits seit 2016 über eine ähnliche Verordnung verfügt.

Auch Kanton verschärft Bestimmungen

Gleichzeitig verschärfte Ende Januar auch der Kanton Zug sein Waldgesetz und führte damit teilweise eine Leinenpflicht in Wäldern ein. Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli müssen Hunde neu im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden (zentralplus berichtete).

Viel Platz, um ihre Hunde von den Leinen zu lassen, bleibt den Halterinnen und Halter aus Unterägeri somit nicht.

Verwendete Quellen
  • Amtsblatt des Kantons Zug
  • Medienarchiv zentralplus
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7 Kommentare
  • Profilfoto von Wenig überrascht, trotzdem leicht säuerlich
    Wenig überrascht, trotzdem leicht säuerlich, 10.02.2024, 17:37 Uhr

    Folgendes steht im nationalen Tierschutzgesetz:

    Bewegung (Art. 71 TSchV)
    Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können. Können sie nicht ausgeführt werden, müssen sie täglich Auslauf haben. Der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette gilt nicht als Auslauf.

    De facto verbietet diese Gemeinde also die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auf dem gesamten Gemeindegebiet. Da kommt man doch fast in Versuchung, das ganze draufankommen zu lassen.

    Da im Tal oben haben sie halt ein eigenes Rechtsverständnis. Und wer nicht Iten, Roggenmoser o.ä. heisst und kein Millionär ist, der hat eh nichts zu melden.

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  • Profilfoto von Catpri
    Catpri, 10.02.2024, 16:05 Uhr

    Wo bleibt der gesunde Menschenverstand im Umgang mit Hunden? Katzen dürfen alles, richten grossen Schaden an und sind steuerfrei zu haben. Hunde werden überwacht, die Hinterlassenschaften aufgenommen, Hundesteuer wird bezahlt, aber sie müssen dafür an der Leine laufen. Ein Hund braucht Auslauf und muss herumtoben können ohne Leine. Alles andere ist tierunfreundlich. Eine unnötige Überregulierung von Menschen gemacht.

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  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 09.02.2024, 21:28 Uhr

    Woh können sich die Hunde noch austoben! Ungerecht ist dass Katzen sich über austoben können( zB Vögel töten) überall ihren Scheiss hinterlassen können ohne gebüsst zu werden!Vorallem keine Steuer Zahlen!
    Nur weil der Treue Hund mehr Intregiert ist,wird er desshalb noch mehr bestraft!
    Ihr würdet euch besser mal den Internet Tierhandel bekämpfen und dafür sorgen das alle Haustiere gechipt werden! Dann würde es sicher Paar weniger aber gesunde Haus Tiere geben! Die mann aber durch Chipen eruiren kann!!

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    • Profilfoto von Hanswurst
      Hanswurst, 10.02.2024, 15:17 Uhr

      Da kann ich Hegard nur zustimmen: Frei wildernde Hauskatzen sind die grösste ökologische Katastrophe für unsere Kleintierfauna. Und ihr 💩stinkt bestialisch🤮. Diesbezüglich sind die meisten übertolerant, auch sog. Umweltschützer/ -innen, weil sie meist selbst so ein Killertier daheim haben oder sich durch ihr unschuldiges Schnurren bezirzen lassen.

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  • Profilfoto von Philipp
    Philipp, 09.02.2024, 18:39 Uhr

    Eine allgemeine Leinenpflicht finde ich persönlich gut. Aber die Gemeinden müssten dafür sorgen, dass es Freilaufzonen gibt.

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    • Profilfoto von Zwätschgechueche
      Zwätschgechueche, 09.02.2024, 19:48 Uhr

      Die Gemeinde muss gar nichts. Wenn ich mir eine Pistole kaufe, die ich registriere und für welche ich Kosten habe, muss die Gemeinde mir auch nicht einen Schiessplatz zur Verfügung stellen.

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      • Profilfoto von Roli Greter
        Roli Greter, 09.02.2024, 20:50 Uhr

        Gäbe es eine jährlich zu entrichtende Pistolensteuer kann über einen finanzierten Schiessplatz diskutiert werden. Bis es soweit ist überlassen sie die Diskussion denjenigen, die betroffen sind.

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