Betreiberin kauft Anteile von Kanton Luzern

Sogar die Gegner freuts – Flugplatz hat neue Besitzer

Der Flugplatz Beromünster ist fast 73'000 Quadratmeter gross. Ein Ausbau steht derzeit nicht im Raum. (Bild: Flubag Flugplatz AG)

Der Kanton Luzern hat seine Anteile am Flugplatz Beromünster an die Flubag, die Betreiberin des Platzes, verkauft. Diese will sich mit dem Kauf absichern. Tatsächlich freut der Besitzerwechsel sogar die IG Fluglärm, die gegen den Flugplatz kämpft.

Zwei Drittel des fast 73'000 Quadratmeter grossen Flugplatzes in Neudorf gehörten bisher dem Kanton Luzern, ein Drittel gehört der Stadt. Wie dem Luzerner Kantonsblatt zu entnehmen ist, hat der Kanton nun seine Anteile am Grundstück an die Flubag Flugplatz AG verkauft.

«Die Grundstücke und Miteigentumsanteile vom Kanton Luzern wurden generell neu überprüft. Der Kanton Luzern hat keinen strategischen Bedarf am Flugplatz Beromünster», heisst es auf Anfrage von zentralplus. Der Verkauf wurde bereits 2020 beschlossen. Nun ist auch bekannt, dass die Betreiberin des Flugplatzes, die Flubag, die Anteile gekauft hat. Über den Preis wurde Stillschweigen vereinbart.

«Solide Grundlage für Existenzsicherung»

Die Flubag will sich mit dem Kauf vor allem unabhängiger machen und für die Zukunft absichern. «Die neuen Eigentumsverhältnisse geben der Flubag AG eine grössere Planungssicherheit. Das Zwei-Drittel-Miteigentum des Flugplatzhalters schafft eine solide Grundlage zur langfristigen Existenzsicherung des Flugplatzes Luzern-Beromünster», schreibt Hans Rudolf Müller, Verwaltungsratspräsident der Flubag Flugplatz AG, auf Anfrage. So sei das Unternehmen in Zukunft weniger von Miet- und Baurechtsverträgen, die periodisch erneuert werden müssen, abhängig. Auch könne die Pistensanierung, gegen welche die IG Fluglärm Beromünster kämpft, im Mai 2023 jedoch vom Bundesgericht gutgeheissen wurde (zentralplus berichtete), umgesetzt werden.

Am Flugbetrieb würden die neuen Eigentumsverhältnisse nichts ändern, führt Müller aus. Dieser stützt sich auf den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt des Bundes, das Betriebsreglement und eine privatrechtliche Vereinbarung. «Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Beromünster und der Flubag ist nach wie vor und in unveränderter Form gültig und verbindlich für die Ausgestaltung des Flugbetriebes», so Müller. In dieser Vereinbarung ist etwa geregelt, zu welchen Zeiten die Flugzeuge und Helikopter landen und starten dürfen und wie viele Bewegungen am Flugplatz pro Tag erlaubt sind. Auch steht darin, dass Lärmemissionen nicht zunehmen dürfen.

«Es ist ein grosser Schritt zur Sicherstellung eines verträglichen Flugbetriebs.»

Werner Furrer, Vorstandsmitglied IG Fluglärm Beromünster

Der Flugplatz ist Zentrum eines seit vielen Jahren schwelenden Konflikts. Auf der einen Seite die Flubag, auf der anderen die IG Fluglärm Beromünster. Diese kämpft seit vielen Jahren gegen die Flugplatzbetreiberin. Dies, weil den IG-Mitgliedern der Flugplatz zu laut ist. Die Fronten sind verhärtet, der Dialog zwischen den Zankparteien offenbar verstummt. Gesprochen wird nur vor Gericht. Gegenüber der «Luzerner Zeitung», äusserte die IG Fluglärm im Dezember 2022 bereits ihre Sorge, dass die Flubag die Anteile des Kantons kaufen könnte. Die Befürchtung: Die Regulierungen könnten verloren gehen und der Flugplatz hochgefahren werden.

Lärmgegner erfreut über Nutzungsbeschränkung

Auf Anfrage von zentralplus zeigt sich die IG Fluglärm zwar weiterhin besorgt, gleichzeitig aber auch zufrieden, dass die privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Flubag und der Gemeinde Beromünster gewährleistet sind und die Flugplatzbetreiberin eben nicht einfach so den Flugbetrieb hochfahren könne.

Mit dem Kauf der Anteile des Kantons werden nämlich Nutzungsbeschränkungen im Grundbuch der Gemeinde Beromünster eingetragen. Ein Schritt, den die IG selbst vor einigen Jahren gefordert habe, wie Vorstandsmitglied Werner Furrer in einer Stellungnahme schreibt. «Die IG Fluglärm begrüsst deshalb ausdrücklich diese Eintragung der Nutzungsbeschränkung. Dies erachten wir als grossen Schritt zur langfristigen Sicherung eines verträglichen Flugbetriebs in Beromünster», heisst es darin weiter. Zudem brauche es für jeden weiteren Ausbau die Zustimmung der Stadt Luzern, die weiterhin einen Drittel des Grundstücks besitzt.

An der allgemeinen Situation ändere sich für die IG aber nichts. Sie will das Geschehen auf dem Flugplatz weiterhin beobachten.

Verwendete Quellen
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