Bundesgericht entscheidet

Flugplatz Beromünster darf Piste sanieren

Das Bundesgericht in Lausanne. (Bild: zvg)

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Sanierung der Start- und Landebahn des Flugplatzes Beromünster zurückgewiesen.

Die Flubag, Betreiberin des Flugplatzes Beromünster, hat grünes Licht für die geplante Sanierung der Start- und Landebahn erhalten.

Das Bundesgericht hat, wie bereits zuvor die unteren Instanzen, eine Beschwerde des Vereins IG Fluglärm/Schutzverband Michelsamt zurückgewiesen. Das berichtet die «Luzerner Zeitung».

Beschwerdeführer bleiben auf den Kosten sitzen

Das Bundesgericht gelangte zu dem Schluss, dass die Genehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt den Vorschriften des Bundesumweltrechts entspricht. Der Beschwerdeführer konnte keine substanziierten Einwände gegen diese Feststellung vorbringen.

Die IG Fluglärm ist nun dazu verpflichtet, je 3000 Franken als Gerichtskosten und als Entschädigung an die Flubag zu zahlen.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
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