Helikopterflüge ab Wauwil

Rundfluganbieter wegen «Greenwashing» gerügt

Das Unternehmen aus Wauwil wirbt mit «klimaneutralen» Rundflügen. (Symbolbild/ Unsplash/Isaac Benhesed) (Bild: Unsplash)

Die schweizerische Lauterkeitskommission hat einen Luzerner Anbieter von Helikopterrundflügen gerügt – weil der Veranstalter mit «klimaneutralen» Rundflügen geworben hatte. Dagegen hatte der Konsumentenschutz Beschwerde eingereicht.

«Mit uns fliegen Sie 100% klimaneutral.» So hiess es auf der Website des Rundfluganbieters aus Wauwil. Dies störte den schweizerischen Konsumentenschutz. Er hatte daher bei der schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eine Beschwerde eingereicht. Es handle sich um «Greenwashing», so der Konsumentenschutz. Unter «Greenwashing», werden Werbung oder Kommunikationsmittel vertanden, die ein Unternehmen in ölkoligschen Aspekten ungerechtfertigterweise in ein postives Licht rücken.

Nun hiess die SLK die Beschwerde gut, wie der Konsumentenschutz selbst mitteilt. Wie es im schriftlichen Entscheid heisst, vermochte die Argumentation der gerügten Firma nicht überzeugen. Diese argumentierte mit zwei Punkten: Zunächst kompensiere sie die Flüge mit einem Projekt im Amazonas und verfüge über das Label, «Kompensation und Klimaneutralität aller Business- und Freizeitflüge», welches die Klimaneutralität bescheinige. Weiter betreibe sie keine eigene Flotte an Helikoptern, sondern sei lediglich der Reiseveranstalter.

Keine Dokumente zu Kompensation

Diese Argumentation vermochte nicht zu überzeugen. Besonders störend fand die SLK, dass keine Dokumentationen vorliegen, wieviel CO2 das Amazonasprojekt kompensieren kann. Die Werbung sei daher irreführend. Sie empfhielt dem Unternehmen darauf zu verzichten und heisst die Beschwerde gut.

In der Mitteilung des Konsumentenschutzes zeigt sich Geschäftleiterin Sara Stalder erleichtert: «Die Behauptung eines Unternehmens, seine Helikopterflüge seien klimaneutral, ist absurd. Die SLK hat dies nun anerkannt und bestätigt.»

Konsumentenschutz geht noch weiter

Die Firma hat derweil die Aussage angepasst und wirbt nun nur noch mit einem «klimaneutralen» Flug. Die Aussage «100% klimaneutral» ist rausgefallen. Für den Konsumentenschutz ist dies aber nicht genug. Er hat daher auch beim Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Beschwerde eingereicht. Dieses kann kann bei Verstössen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Strafanzeige und Zivilklage einreichen. Der Entscheid der SLK hat keine rechtliche Auswirkungen.

Die Beschwerde gegen das Luzerner Helikopterflugunternehmen ist eine von mehreren, die der Konsumtenschutz beim Seco eingericht hat. Er will damit den Bund zum Handeln gegen «Greenwashing» bewegen.

Verwendete Quellen
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