Nur ein Teil der Gemeinde betroffen

Feuerwerkverbot in Weggis – aber nicht überall

Kein Feuerwerk in Teilen der Gemeinde Weggis: Einige werden sich über das Verbot am 1. August ärgern. (Bild: Tobias Lackner)

Die Gemeinde Weggis erlässt ein Feuerwerkverbot für den 1. August. Doch das Verbot gilt nur für einen Teil der Gemeinde.

Am 1. August wird es trotz Bedenken von Umwelt- und Tierschutzorganisationen schweizweit wieder ordentlich «chlöpfen». Für viele Menschen gehört das Feuerwerk am Nationalfeiertag schlicht und einfach dazu. Doch in Weggis wird ein Teil der Bevölkerung auf «Ragetli» und Zuckerhüte verzichten müssen.

Der Weggiser Gemeinderat verbiete «zum Schutz von Tier und Wald sowie zur Vermeidung von unnötigem Abfall in der freien Natur» die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Weggiser Gemeindeteil Rigi Kaltbad. Gäste und Einheimische würden mit entsprechenden Hinweistafeln auf dieses Verbot aufmerksam gemacht.

Ob sich betroffene Bewohner aus Rigi Kaltbad bei Nachbarn und Freunden einladen werden, um trotzdem das eine oder andere leuchtende Flugobjekt ins Firmament zu jagen, bleibt offen. Jetzt schon klar ist: Das Restaurant Alexander an der Hertensteinstrasse wird am 1. August nicht auf sein Feuerwerk verzichten.

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