80 Franken Pinkel-Busse

Luzern erhebt neu Busse für Wild-Pinkler

Kostet in Luzern künftig happige 80 Franken: Urinieren in der Öffentlichkeit. (Bild: LoooZaaa)

Nachdem die Schliessung von öffentlichen Toiletten in der Stadt diesen Sommer für Aufruhr sorgte, macht der Kanton Luzern nun aus der Not eine Mehreinnahme: Wer in bewohntem Gebiet in der Öffentlichkeit uriniert, soll ab 1. Oktober neu eine Busse von 80 Franken bezahlen.

Ein Vorteil des Mann-Seins ist die Fähigkeit, jederzeit und überall im Stehen zu pinkeln: an Bäume, Büsche, Wände. Dieser Vorteil führt jedoch sehr bald zu unangenehmen Nachteilen, wenn von dieser Fähigkeit im öffentlichen Raum allzu oft Gebrauch gemacht wird: beissender Uringestank, verunreinigte Hauseingänge, verärgerte Anwohner – nach Party-Wochenenden und Grossanlässen in der Stadt sind solche Schweinereien allzu oft der Fall.

Was also tun gegen die Wild-Pinkler, die öffentliche Toiletten nicht finden – oder nicht finden wollen? Der Kanton Luzern hat darauf seit neustem eine klare Antwort: Wer sich in bewohntem Gebiet erleichtert und dabei von der Polizei erwischt wird, muss ab dem 1. Oktober mit einer Busse von 80 Franken rechnen. Bisher wurden Pinkel-Sünder von der Polizei verzeigt, was mit erheblich mehr bürokratischem Aufwand verbunden ist. «Die Praxis zeigt, dass das sofortige Ausstellen von Ordnungsbussen unmittelbar nach der Tat effizienter und kostengünstiger sind als die ordentliche Strafverfolgung mittels Verzeigung», sagt Erwin Rast, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements Luzern.

Bussen gelten nur für öffentliches Eigentum

Allerdings gilt der sogenannte «Ordnungsbussentatbestand» des öffentlichen Urinierens nur «für die Verunreinigung öffentlichen Eigentums durch die Verrichtung der Notdurft», wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement mitteilt. Sprich: Wer in private Hauseingänge pinkelt, wird weiterhin nur verfolgt, wenn er vom Eigentümer bei der Polizei angezeigt wird.

Beschlossen hat die Ergänzung der «Verordnung über die Ordnungsbussen» der Luzerner Regierungsrat. Empfohlen wurde die Busse durch den Sicherheitsausschuss der Luzerner Polizei. Dieser hatte überprüft, ob allenfalls neue Vergehen in die Liste von Bussen für das Littering aufgenommen werden sollen. 2009 stimmte nämlich das Luzerner Stimmvolk einem Littering-Gesetz zu. Seitdem kann die Polizei Abfallsünder im Kanton sofort mit einer Busse bestrafen. 40 Franken Strafe bezahlt man bisher für das achtlose Wegerfen von Dosen, Verpackungen oder Zigarettenstummeln.

Kanton glaubt an präventive Wirkung

«Mit der schnelleren Erhebung der Busse steigt die präventive Wirkung», sagt Mediensprecher Erwin Rast. Doch wie bei der Bekämpfung von Littering steht die Polizei auch beim öffentlichen Urinieren vor dem gleichen Problem: Nur wer inflagranti von der Polizei erwischt wird, muss das Portemonnaie zücken. Damit bekämpft man jedoch nur Symptome, das Grundproblem löst sich dadurch nicht. Wären mehr öffentliche Toiletten nicht die bessere Methode, das öffentliche Urinieren zu bekämpfen? Für Erwin Rast ist klar, dass Ordnungsbussen neben verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und mehr Toiletten nur eine von mehreren Massnahmen gegen Urinieren seien.

Vor allem die Stadt Luzern hat aber bei öffentlichen WC-Anlagen offenbar ein Problem: Insbesondere von Gastronomen wurde die Situation in jüngster Zeit stark kritisiert. Denn die Stadt schloss ausgerechnet beim Löwendenkmal die öffentliche Toilette – worauf Touristen zuhauf auf die Toiletten der umliegenden Museen und Restaurants auswichen. Die Situation eskalierte, als sich ein Tourist Anfang Juni in seiner Not mitten im Alpineum erleichterte, wie zentral+ berichtete. Alpineum-Besitzer Daniel Hodel drohte gar mit der Schliessung seines Museums, sollte das WC-Problem nicht gelöst werden. Die Stadt stellte daraufhin als Sofortmassnahme vorübergehend zwei Toi-Tois beim Löwendenkmal auf.

Ob nun die Luzerner Polizisten künftig vermehrt auf Pipi-Patrouillen geschickt werden, ist noch unklar: Bei der Luzerner Polizei weiss man laut Medienstelle zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, wie die Verordung konkret umgesetzt werden soll.

Update 5. September: Laut Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei, wird es keine extra Patrouillen wegen Wild-Pinklern geben. Die Kontrollen fänden im Rahmen der üblichen Patrouillen-Tätigkeiten statt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon