Kantonales Wahlrecht gefordert

Zug will beeinträchtigte Menschen an die Urne holen

Wer beeinträchtigt ist, soll trotzdem auf kantonaler und kommunaler Ebene stimmen und wählen können. (Bild: Andreas Busslinger)

Nicht alle volljährigen Zugerinnen dürfen abstimmen und wählen. Im Kanton Zug macht man sich nun dafür stark, dass beeinträchtigte Menschen nicht länger vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Wer wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandstaft steht, darf im Kanton Zug nicht abstimmen und wählen. Mitte und ALG wollten dies ändern und reichten im Zuger Kantonsrat einen entsprechenden Vorstoss ein, um auch diesen Menschen das Wahl- und Stimmrecht zu gewähren.

Auch die Zuger Regierung ist der Meinung, dass beeinträchtigte Menschen zur politischen Meinungsbildung fähig sein können. Dies geht aus dem Bericht und Antrag hervor, der am Montag veröffentlicht wurde.

Der Ausschluss von bestimmten Menschen mit Behinderung von den politischen Rechten sei weder sachlich gerechtfertigt noch mit den demokratischen Grundrechten vereinbar, so die Regierung. Das Recht auf politische Partizipation überwiege etwaige Bedenken in Bezug auf eine allfällige Verfälschung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen «bei weitem». Deswegen beantragt sie, die Motion erheblich zu erklären.

Dass Menschen mit einer Behinderung, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind, verstösst gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention, der sich die Schweiz seit 2014 verpflichtet hat. Als erster Kanton der Schweiz hatte Genf Ende 2020 Menschen mit schwerer Behinderung das Abstimmen und Wählen erlaubt. Im Kanton Luzern wurde vor kurzem eine entsprechende Volksinitiative lanciert (zentralplus berichtete).

Zudem sollen die Wahl- und Abstimmungsunterlagen im Kanton Zug barrierefrei werden. Die Zuger Regierung spricht sich in einem weiteren Bericht und Antrag dafür aus, eine entsprechende Motion erheblich zu erklären.

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Anliegen der Motion in die nächste Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes aufzunehmen und dem Kantonsrat aufgezeigten Ideen mit dem revidierten Gesetz zu unterbreiten.

Verwendete Quellen
  • Bericht und Antrag des Zuger Regierungsrats zum kantonalen Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Bericht und Antrag des Zuger Regierungsrats betreffend Erstellung von barrierefreien Wahl- und Abstimmungsunterlagen
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