Überall bis 100 Personen

Zug lockert Vorgaben für Clubs und verschärft jene für Anlässe

Clubs dürfen in Zug neu wieder 100 Personen ins Innere lassen. (Bild: Facebook Princesse Club)

Der Kanton Zug hat die Vorgaben für Clubs wieder etwas gelockert. Neu dürfen bis zu 100 Personen rein. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen, wo bisher 300 Personen erlaubt waren.

Ab Samstag dürfen wieder bis zu 100 Personen in Zuger Clubs. Der Zuger Regierungsrat hat die Vorgaben angepasst, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Gleichzeitig dürfen Veranstaltungen ab 100 Personen nur noch dann durchgeführt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann oder Masken getragen werden. Damit gelten für alle Betriebe und Veranstaltungen die gleichen Regeln.

Bisher waren im Innern von Clubs maximal 30 Personen zulässig (zentralplus berichtete). Veranstaltungen bis 300 Personen durften hingegen auch ohne Mindestabstand und Schutzmasken stattfinden. Diese Vorgabe habe zu Unklarheiten geführt, schreibt der Kanton. Deshalb wurde die Personenzahl auf 100 beschränkt.

Restaurants und Kinos nicht betroffen

An Anlässen sei noch immer grosse Vorsicht geboten. «Wenn mehr als 100 Personen an einem Anlass teilnehmen und es zu Ansteckungen kommen würde, hätte das einen enormen Aufwand für das Contact Tracing zur Folge», erklärt Kantonsarzt Rudolf Hauri. Doch gerade das Contact Tracing sei wichtig, um die Ansteckungsketten rasch zu unterbrechen.

Von der Vorgabe ausgenommen sind Restaurants, in denen sitzend konsumiert wird und entsprechende Schutzkonzepte einhalten. Auch Kinovorführungen gelten als Ausnahme.

Lockerung im Hinblick auf den Winter

Dass man den Clubs einen grösseren Spielraum lässt, hat seine Gründe. «Die aktuellsten Erkenntnisse zeigen, dass Clubs zum jetztigen Zeitpunkt nicht für auffällig viele Ansteckungen ursächlich sind», erklärt Gesundheitsdirektor Martin Pfister im Schreiben. «Deshalb ist eine massvolle Lockerung angebracht.»

Es sei auch ein Zeichen an die Bar- und Clubbetreiber, die unter den Einschränkungen gelitten hätten. Ausserdem richtet man den Blick auf die Zukunft: In der kalten Jahreszeit könne keine Unterscheidung zwischen Innen- und Aussenbereichen mehr aufrechterhalten werden, da die Partys nicht mehr nach draussen verschoben werden können.

Maskenpflicht überall, wo es Körperkontakt gibt

Der Regierungsrat beseitigt zudem eine weitere Unklarheit: Man habe bei Betriebskontrollen festgestellt, dass die Schutzkonzepte einiger Branchenverbände «nicht ganz eindeutig» seien. Deshalb gilt neu eine Maskenpflicht für alle Dienstleistungen, bei denen es zu Körperkontakt komtm oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies betreffe etwa Coiffeursalons, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios oder Massagesalons. Von der Maskenpflicht betroffen sind sowohl Kunden als auch Angestellte.

Für Einkaufsläden oder Gastronomiebetriebe verhängt der Kanton hingegen keine Maskenpflicht, da «es dort nicht zu Körperkontakt kommt und der Mindestabstand eingehalten werden kann».

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